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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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– Das Ausbildungsberufsbild als Ganzes gilt verbindlich für beide Partner:<br />

Betrieb und Schule.<br />

– Ausbildungsrahmenpläne für die Aufgaben des Betriebs und Rahmenlehrpläne<br />

für die Berufsschule haben jeweils auf beide Lernorte bezogene Verantwortungsbereiche<br />

zu präzisieren. Damit liegt die Gesamtverantwortung<br />

nicht mehr allein beim Betrieb, son<strong>der</strong>n gemäß EU-Vorschlag von 1979 auf<br />

beiden Seiten.<br />

– Die Aufgaben des Betriebs beziehen sich vornehmlich auf die Mitwirkung<br />

<strong>der</strong> Auszubildenden in <strong>der</strong> betrieblichen Praxis im Sinne von learning by<br />

doing. Dazu gehört auch, dass <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong> die an den Arbeitsprozess gebundenen<br />

Fachkenntnisse vertieft und sich dabei soweit wie möglich auf die<br />

systematisch erarbeiteten Lerninhalte <strong>der</strong> Berufsschule bezieht.<br />

– Der Lehrplan für die Berufsschule hat in seinen strukturierten Lernfel<strong>der</strong>n<br />

auf die Fortschritte in <strong>der</strong> betrieblichen Ausbildung einzugehen und den<br />

Unterricht in sachlichem und zeitlichem Verbund mit dem Betrieb zu realisieren.<br />

– Mit dem Grundsatz Lernortverbund erwächst die Notwendigkeit, bei <strong>der</strong><br />

Abstimmung von Betrieb und Schule bei<strong>der</strong>seits klar definierte Teilbereiche<br />

auszuweisen. Dies setzt voraus, dass bei Planung und Erstellung von Ausbildungsordnungen<br />

erfahrene betriebliche Ausbil<strong>der</strong> und Lehrer an beruflichen<br />

Schulen von Anfang an in gemeinsamer Verantwortung mitwirken.<br />

5.3 Reduzierung <strong>der</strong> durch das Übergangssystem entstehenden hohen Kosten<br />

Die Auffassung, dass die betriebsgebundene Ausbildung gegenüber den berufsqualifizierenden<br />

Vollzeitschulen dem Staat geringere Kosten verursacht, wird<br />

allgemein vertreten.<br />

Noch bis in die Zeit vor 1980 ergab sich mit dem Übergang von <strong>der</strong> Schulentlassung<br />

in die Lehre für nahezu alle Jugendlichen nicht nur <strong>der</strong> unmittelbare Eintritt<br />

in die Berufsausbildung, son<strong>der</strong>n durch die Ausbildungsvergütung auch eine<br />

teilweise Sicherung des Lebensunterhalts. Dieses Zusammenspiel trug in<br />

Deutschland <strong>zur</strong> positiven Einstellung zum dualen Berufsbildungssystem wie<br />

auch <strong>zur</strong> Geringschätzung vollschulischer Ausbildung bei.<br />

Mit dem Rückgang <strong>der</strong> Eintritte in das Dualsystem unmittelbar nach <strong>der</strong> Schulentlassung<br />

auf ein Drittel <strong>der</strong> Zugänge insgesamt, ohne dass alternativ qualifizierende<br />

Bildungsgänge angeboten werden, entstand für den größeren Teil <strong>der</strong><br />

Schulentlassenen eine prekäre Situation hinsichtlich des immer weiter hinausgeschobenen<br />

Ausbildungsbeginns.<br />

Die oben angesprochenen für die öffentliche Hand niedrigen Kosten des Dualsystems<br />

beziehen sich nur auf den Anteil <strong>der</strong> Jugendlichen, die direkt in die<br />

Ausbildung eintreten, nicht aber auf diejenigen, die jahrelang ins Übergangssystem<br />

bzw. in Warteschleifen eingebunden sind.<br />

169<br />

Betriebliche<br />

Ausbildung<br />

kostengünstig<br />

Übergangssystem<br />

verursacht<br />

hohe Kosten

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