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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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tragenden Organisationen über einen so langen Zeitraum in <strong>der</strong> überkommenen<br />

Situation verharren. Jedwede Än<strong>der</strong>ung setzt voraus, dass die Beteiligten – Sozialpartner,<br />

Bund und Län<strong>der</strong> – gemeinsam klären, welche Aufgaben von welchen<br />

Institutionen künftig übernommen werden sollen. Dafür fehlt bis heute eine<br />

Stelle, die auf <strong>der</strong> obersten Ebene für die Gesamtheit <strong>der</strong> Bildungs- und Berufsbildungsgänge<br />

Verantwortung trägt.<br />

2.5 Vielfalt von Kompetenzen als Reformhemmnis<br />

Der Überblick über die Zuständigkeiten im deutschen Bildungssystem, wie er<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission vom Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

(BMBF) im Jahre 2005 zugeleitet wurde, sei nachstehend wie<strong>der</strong>gegeben:<br />

– „Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat,<br />

in dem sowohl <strong>der</strong> Gesamtstaat (Bund) als auch die Gliedstaaten (Län<strong>der</strong>)<br />

Staatsqualität besitzen. Die Län<strong>der</strong> sind zuständig für das Schulwesen<br />

einschließlich <strong>der</strong> beruflichen Schulen, für die Hochschulen und die Weiterbildung,<br />

soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse<br />

verleiht. Der Bund ist nach dem Grundgesetz u. a. zuständig für die außerschulische<br />

berufliche Aus- und Weiterbildung, die allgemeinen Grundsätze<br />

des Hochschulwesens, die Ausbildungsför<strong>der</strong>ung sowie Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

Arbeitsför<strong>der</strong>ung.<br />

– Eine verfassungsrechtliche Kompetenz, die eine Koordinierung im Bildungsbereich<br />

erzwingen könnte, gibt es in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland nicht.<br />

– Unbeschadet dessen besteht in Deutschland zwischen den Län<strong>der</strong>n, die im<br />

Bildungsbereich in <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz zusammenarbeiten, sowie<br />

zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n ein breiter Konsens über die Ziele, die das Bildungswesen<br />

im Hinblick auf die schnellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen,<br />

wissenschaftlichen und technischen Wandlungsprozesse bei seiner<br />

Weiterentwicklung anvisieren muss.“ 106<br />

Der im letzten Absatz <strong>der</strong> Darstellung des BMBF erwähnte breite Konsens zwischen<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n bezogen auf das „Bildungswesen“ mag zwar im Sinne<br />

des klassischen Bildungsverständnisses gegeben sein. Es kann jedoch keinesfalls<br />

von kongruenten Zielvorgaben und einer gemeinsam getragenen Berufsbildungspolitik<br />

die Rede sein. Zumindest hätte ein solcher Konsens längst dazu<br />

führen müssen, die Trennlinie zwischen Schulwesen (Berufsreife) und Sozialsystem<br />

(Arbeitsmarkt) klar zu ziehen. In keinem an<strong>der</strong>en EU-Land wird schulschwachen<br />

Jugendlichen am Ende <strong>der</strong> Haupt- und Realschulzeit auf dem<br />

SEK II-Niveau nur Berufsvorbereitung angeboten. Danach droht ihnen ein bildungspolitisches<br />

Abseits, als Auffangposition allenfalls noch <strong>der</strong> Übergang in<br />

106 Europäische Kommission (Hrsg.): Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und<br />

berufliche Bildung 2010“. Fortschrittsbericht 2005 Deutschland. Brüssel 2005, S. 4<br />

63<br />

Zuständigkeiten<br />

gemäß<br />

BMBF-Aufriss<br />

Frage nach<br />

breitem<br />

Konsens

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