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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Modularisierung<br />

und Flexibilisierung<br />

als Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

Berufsprinzip<br />

versus<br />

Modularisierung<br />

Bereits im Jahre 1952 wies ein im Auftrag des Hochkommissars <strong>der</strong> USA erstelltes<br />

Gutachten von G. Ware auf die in Deutschland angetroffene negative<br />

Son<strong>der</strong>entwicklung hin; er sprach sich entschieden gegen eng eingegrenzte dreijährige<br />

Ausbildungsgänge aus. Ebenso nahm im Jahre 1993 das Pariser Institut<br />

CIRAC Stellung gegen die dominierende Handwerksorientierung des deutschen<br />

Systems (vgl. Kap. 2.2 g).<br />

Beide Voten blieben unbeachtet; vielmehr entwickelte sich das enge Berufsprinzip<br />

als Dogma für die Gestaltung <strong>der</strong> beruflichen Bildung und speziell für die<br />

Erarbeitung von Ausbildungsordnungen (vgl. Kap. 3.3). Diese Fehlentwicklung<br />

lässt sich am Beispiel notwendig werden<strong>der</strong> <strong>beruflicher</strong> Umorientierung bei<br />

individuellem Verlust <strong>der</strong> Arbeitsmöglichkeit im erlernten Beruf sowie an den<br />

Schwierigkeiten beim Aufstieg veranschaulichen:<br />

– Der Betreffende hat sich umzuorientieren, indem er in einer etwas kürzeren<br />

Zeit als drei Jahren einen neuen Beruf erlernt, zumeist im Vollzeitsystem.<br />

– Der berufliche Aufstieg z. B. zum Techniker erfolgt ebenfalls in Vollzeitform,<br />

verbunden mit <strong>der</strong> Schwierigkeit, nach <strong>der</strong> zweijährigen Ausbildungszeit<br />

wie<strong>der</strong> in die Arbeitswelt eingeglie<strong>der</strong>t zu werden.<br />

Im Vergleich mit an<strong>der</strong>en Industriestaaten kann dieses Modell bereits seit Jahrzehnten<br />

nicht mehr als Vorbild <strong>beruflicher</strong> Aus- und Weiterbildung gelten.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Anwendung des Berufsprinzips hat sich in jüngster Zeit nichts<br />

geän<strong>der</strong>t, obwohl von Seiten <strong>der</strong> EU mit Lissabon 2000 das Grundprinzip des<br />

lebenslangen Lernens empfohlen wird, womit eine gänzlich an<strong>der</strong>e Sichtweise<br />

verbunden ist. Der Ausdruck selbst kann missverstanden werden; lebensbegleitendes<br />

Lernen erscheint zweifelsfrei verständlicher. Der neue Grundsatz des<br />

lebenslangen Lernens bezieht sich auf die Gesamtheit <strong>der</strong> im Beschäftigungssystem<br />

eingeglie<strong>der</strong>ten Personen.<br />

Bereits die berufliche Grundbildung gemäß Kap. 4.1 bezieht Wahlmodule als<br />

eine erste eigenverantwortliche Ausrichtung des Betreffenden auf eine zum Teil<br />

auch berufliche Schwerpunktbildung ein, auf <strong>der</strong> später aufgebaut werden kann.<br />

Dafür ist es erfor<strong>der</strong>lich, die Gesamtheit <strong>der</strong> Lehr-/Lerngegenstände im Bereich<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung nach kleineren Einheiten wie Bausteinen o<strong>der</strong> Modulen zu<br />

konzipieren. Erreicht werden soll auch, dass <strong>der</strong> Grundsatz Lernen parallel <strong>zur</strong><br />

Arbeit erfolgreich realisiert werden kann:<br />

Lebenslanges Lernen schließt die bei <strong>der</strong> beruflichen Tätigkeit erworbenen<br />

neuen Kenntnisse und Erfahrungen ein und erreicht Fortschritte, die testiert<br />

o<strong>der</strong> geprüft werden können.<br />

In diesem Zusammenhang sind die Unternehmungen gehalten, die individuelle<br />

Weiterbildung ihrer Fachkräfte zu för<strong>der</strong>n. Betriebe sind also nicht nur Ausbildungsbetriebe<br />

im Sinne <strong>der</strong> Erstausbildung, son<strong>der</strong>n för<strong>der</strong>n als Weiterbildungsbetriebe<br />

die Qualifikation <strong>der</strong> Beschäftigten mit Ziel Erwerb von Teilqualifika-<br />

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