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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Bedeutung des<br />

Konsensprinzips<br />

Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Sozialpartner<br />

in <strong>der</strong> Berufsbildung<br />

3.5 „Sozialpartner entscheiden über die Gestaltung von Ausbildungsberufen“<br />

Bei <strong>der</strong> Novellierung bzw. <strong>Neue</strong>rarbeitung von Ausbildungsordnungen sind in<br />

Deutschland die Sozialpartner maßgeblich beteiligt. So kann festgehalten werden:<br />

„Grundsätzlich erlässt die Bundesregierung keine Ausbildungsordnung, <strong>der</strong><br />

die zuständigen Sozialparteien nicht zugestimmt haben (Konsensprinzip).“ 172<br />

Damit verbunden sind langwierige Verfahren, auch wenn es mittlerweile Ansätze<br />

<strong>zur</strong> zeitlichen Begrenzung gibt. Das in diese Entwicklung eingebundene<br />

BIBB hebt hervor:<br />

„Dadurch kommt es zwar während <strong>der</strong> Neuordnung vereinzelt zu Zeitverzögerungen<br />

und Stillstand; diese Auswirkungen treten jedoch gegenüber den<br />

Vorteilen (z. B. allgemeine Akzeptanz <strong>der</strong> erarbeiteten Ausbildungsordnungen<br />

durch die Ausbildungspraxis, Tragfähigkeit von geschlossenen Kompromissen)<br />

in den Hintergrund.<br />

Das Konsensprinzip ist Grundlage für die Zusammenarbeit aller am Neuordnungsverfahren<br />

Beteiligten. Es stellt insbeson<strong>der</strong>e ein Recht <strong>der</strong> Sozialparteien<br />

auf Mitgestaltung dar, dem naturgemäß auch die Pflicht <strong>zur</strong> Einigung<br />

gegenübersteht, um Neuordnungsverfahren zu einem positiven Abschluss<br />

bringen zu können.“ 173<br />

Die Sozialpartner sind nach Darstellung des BIBB an <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> beruflichen<br />

Bildung wie folgt beteiligt 174 :<br />

„Die Sozialpartner umfassen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften<br />

und haben gleichzeitig beratende, gestaltende und kontrollierende Funktionen<br />

in <strong>der</strong> Berufsbildung. ... Sie arbeiten im Hinblick auf die Berufsausbildung in<br />

<strong>der</strong> Regel kooperativ zusammen, da beide Seiten daran interessiert sind, dass<br />

alle Arbeitnehmer über gute Qualifikationen verfügen („Konsensprinzip“).<br />

Gemeinsam mit den politischen Parteien haben die Sozialpartner einen wesentlichen<br />

Einfluss auf die Ausgestaltung und Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes.<br />

Sie kooperieren mit den Behörden <strong>der</strong> Berufsbildung, indem<br />

sie in allen wichtigen Gremien und Ausschüssen vertreten sind. Dazu<br />

gehören:<br />

– <strong>der</strong> Hauptausschuss des BIBB,<br />

– die Landesausschüsse für Berufsbildung,<br />

– die Berufsbildungsausschüsse <strong>der</strong> Kammern,<br />

– die Prüfungsausschüsse für Abschluss-, Meister- und Fortbildungsprüfungen<br />

– sowie alle Organe <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit.<br />

172 Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Wie entstehen Ausbildungsberufe? Leitfaden<br />

<strong>zur</strong> Erarbeitung von Ausbildungsordnungen mit Glossar. Bonn 2003, S. 6<br />

173 Ebd., S. 6f.<br />

174 BIBB, Kommunikations- und Informationssystem Berufliche Bildung (KIBB): Fragen zu<br />

Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und rechtlichen Regelungen <strong>der</strong> beruflichen<br />

Bildung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2005. Anfrage <strong>der</strong> EU zu REFER.<br />

Bearb. von S. Dücker, S. Thalemann u. F. Schapfel-Kaiser, 02.05.2005, S. 7f.<br />

(http://kibb2.skygate.de/cps/uploads/REFER_Antwort_050502_sdstfsk.1115110013525.pdf)<br />

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