06.09.2013 Aufrufe

Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ufsbildung aktiv, erarbeitet Rahmenvorgaben und setzt sie auf parlamentarischem<br />

<strong>Wege</strong> durch.<br />

„Die praxisbezogene betriebliche Berufsausbildung <strong>der</strong> Jugendlichen [...]“ – so<br />

das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10.12.1980 – „hat in<br />

Deutschland historische Wurzeln:<br />

Schon im Mittelalter, jedenfalls seit <strong>der</strong> Ausformung des Ausbildungs- und Erziehungsmodells<br />

des spätmittelalterlichen Zunftsystems, lagen das Recht und<br />

die Pflicht zu einer geordneten praktischen beruflichen Ausbildung bei den jeweiligen<br />

Arbeitgebern. Daran hat sich in <strong>der</strong> weiteren geschichtlichen Entwicklung<br />

des betrieblichen Ausbildungswesens nichts grundsätzliches geän<strong>der</strong>t, we<strong>der</strong><br />

im Laufe <strong>der</strong> im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t beginnenden Industrialisierung noch in <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Entwicklung <strong>der</strong> Wirtschaft bis <strong>zur</strong> Gegenwart.“ 108 Die Regelung<br />

<strong>der</strong> betrieblichen Berufsausbildung oblag zunächst in den Län<strong>der</strong>n den Ministerien<br />

für Handel und Gewerbe, ab 1871 dem Reichswirtschaftsministerium. Im<br />

Jahre 1900 ging die Aufsicht über die Durchführung vor Ort und Prüfungshoheit<br />

zunächst an die Handwerkskammern über, ab 1936 dann für ihren Bereich an die<br />

Industrie- und Handelskammern.<br />

Nach 1945 blieb das betriebliche Ausbildungswesen in seinen Grundzügen erhalten.<br />

Die Kammern behielten ihre Funktionen, die Durchführung <strong>der</strong> Ausbildung<br />

im Betrieb zu überwachen und die Prüfungen abzunehmen. Als erstes<br />

konstituierten sich die Län<strong>der</strong>. In den Landesverfassungen, die vor dem Grundgesetz<br />

verabschiedet wurden, verankerten einzelne auch einen individuellen<br />

Anspruch auf Berufsbildung:<br />

Bayern (1946):<br />

„Je<strong>der</strong> junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft o<strong>der</strong> wirtschaftliche Lage das<br />

Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. (Art. 11)<br />

Die Jugend ist in <strong>der</strong> Ehrfurcht vor Gott ... zu <strong>beruflicher</strong> und sozialer Bewährung<br />

und zu freiheitlich demokratischer Gesinnung zu erziehen.“ (Art. 12)<br />

„Art. 128. [Ausbildung, Begabtenför<strong>der</strong>ung] (l) Je<strong>der</strong> Bewohner Bayerns hat Anspruch<br />

darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende<br />

Ausbildung zu erhalten.<br />

(2) Begabten ist <strong>der</strong> Besuch von Schulen und Hochschulen, nötigenfalls aus öffentlichen<br />

Mitteln zu ermöglichen.“<br />

Bremen (1947):<br />

„Je<strong>der</strong> hat nach Maßgabe seiner Begabung das gleiche Recht auf Bildung. Dieses<br />

Recht wird durch öffentliche Einrichtungen gesichert.“(Art. 27)<br />

„Die Erziehung und Bildung <strong>der</strong> Jugend hat im wesentlichen folgende Aufgaben: ...<br />

Die Erziehung zu einem Arbeitswillen ... sowie die Ausrüstung mit den für den Eintritt<br />

ins Berufsleben erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnissen und Fähigkeiten.“ (Art. 26/2)<br />

108 Entnommen bei Kittner, Michael: Berufliche Qualifikation in <strong>der</strong> Rechtsordnung. Bd. 94<br />

Schriftenreihe <strong>der</strong> IG Metall, Frankfurt am Main 1982, S. 66–67<br />

65<br />

Historische<br />

Wurzeln<br />

Län<strong>der</strong>zuständigkeit<br />

vor 1949

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!