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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Ansteigen<br />

des Alters<br />

bei Lehreintritt<br />

Schulentlassung<br />

nicht mehr<br />

Ausbildungsbeginn<br />

5.1 Differenzierung <strong>der</strong> Ausbildung nach Sekundarbereich II und postsekundär<br />

In jüngerer Zeit ergaben sich im Bereich des Übergangs von <strong>der</strong> Schule in die<br />

Ausbildung wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen. Traten noch im Jahre 1975 die Schulentlassenen<br />

im durchschnittlichen Alter von etwa 16 Jahren in die betriebliche Berufsausbildung<br />

ein, so schob sich in <strong>der</strong> Zeit danach <strong>der</strong> Lehrantritt immer weiter<br />

hinaus. Die Abbildung 21 zeigt, in welchem Ausmaß sich <strong>der</strong> Eintritt über die<br />

Jahre hinweg verzögerte. Seit dem Jahre 1987 erfolgt <strong>der</strong> durchschnittliche Ausbildungsbeginn<br />

mit 18 Jahren und darüber. Nach dem Stand des Jahres 2009 hat<br />

sich <strong>der</strong> Eintritt noch weiter hinausgeschoben; er erfolgt nun erst zwischen 19 und<br />

20 Jahren. Das höhere Alter bei Lehreintritt hat zweifelsfrei verschiedene Gründe;<br />

dazu gehören:<br />

– Un<strong>zur</strong>eichendes Ausbildungsplatzangebot<br />

– Defizite in <strong>der</strong> Ausbildungsreife <strong>der</strong> Jugendlichen<br />

– Höhere Anfor<strong>der</strong>ungen nach den neuen und aktualisierten Ausbildungsordnungen<br />

– Besuch weiterführen<strong>der</strong> allgemein bilden<strong>der</strong> Schulen zum Erwerb höherer<br />

Abschlüsse<br />

So orientieren sich <strong>der</strong>zeit Ausbildungsbetriebe auf ältere Bewerber, womit<br />

offensichtlich <strong>der</strong> Ausbildungserfolg leichter sichergestellt werden kann. Teilweise<br />

wird sogar <strong>der</strong> abgeleistete Wehrdienst als Einstiegsvoraussetzung gewünscht.<br />

Aus dem mit <strong>der</strong> dualen Ausbildung traditionell verbundenen Erziehungsauftrag<br />

verabschieden sich die Betriebe mit <strong>der</strong> zunehmenden Einstellung<br />

Erwachsener weitgehend.<br />

Das Berufsbildungsgesetz von 1969 wurde vor dem Hintergrund erlassen, dass<br />

die Jugendlichen nach <strong>der</strong> Schulentlassung aus <strong>der</strong> Haupt- o<strong>der</strong> Realschule (Sekundarstufe<br />

I) in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis übergehen. Wenn heute<br />

zwei Drittel und mehr <strong>der</strong> <strong>Neue</strong>intretenden bereits über 18 Jahre alt sind, wird die<br />

Berufsausbildung <strong>zur</strong> Erwachsenenqualifizierung, die zu höherem Anteil einem<br />

vorausgehenden Besuch von Schulformen <strong>der</strong> Sekundarstufe II folgt, gleich ob es<br />

sich um Gymnasien o<strong>der</strong> Maßnahmen des Übergangssystems handelt. International<br />

gesehen zählen <strong>der</strong>artige auf <strong>der</strong> Sekundarstufe II aufbauende <strong>Qualifizierung</strong>sformen<br />

zum postsekundären Bildungsbereich; in <strong>der</strong> ISCED, <strong>der</strong> Internationalen<br />

Standardklassifikation des Bildungswesens, sind sie <strong>der</strong> Stufe 4 unterhalb des<br />

Tertiärbereichs zugeordnet.<br />

Es ist unverständlich, dass diesen grundlegenden Verän<strong>der</strong>ungen im Lehreintritt<br />

im Rahmen <strong>der</strong> deutschen Berufsbildungsforschung noch nicht über Untersuchungen<br />

nachgegangen wurde, um daraus angemessene Konsequenzen ziehen zu<br />

können.<br />

Das Berufsbildungsgesetz weist damit nur noch einem kleineren Teil <strong>der</strong> Schulabgänger<br />

den Weg des Übergangs in eine betriebliche Berufsausbildung; <strong>der</strong><br />

größere Teil wird durch dieses auf die Schulentlassenen bezogene Gesetz nicht<br />

mehr angesprochen.<br />

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