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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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– Das neue Gesetz hat Regelungen für Grundqualifizierungen und Aufbaustufen<br />

insgesamt zu beinhalten, also die Gesamtheit von Aus- und Weiterbildung<br />

zu umfassen.<br />

– Erfor<strong>der</strong>lich ist die Differenzierung von Ausbildungsgängen im Anschluss an<br />

die Sekundarstufe I sowie im Erwachsenenalter, jeweils mit Definition <strong>der</strong><br />

Eingangsvoraussetzungen für beide Altersgruppen.<br />

– Einzubeziehen sind gleichzeitig auch die Voraussetzungen für die Realisierung<br />

des Grundsatzes lebenslanges Lernen.<br />

– Zu berücksichtigen ist die For<strong>der</strong>ung nach Modularisierung in <strong>der</strong> Aus- und<br />

Weiterbildung <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit <strong>der</strong> Fachkräfte und<br />

För<strong>der</strong>ung des lebenslangen Lernens.<br />

5.2 Erhöhung <strong>der</strong> Quoten des Dualsystems durch Ausbildungsverbund<br />

Ausbildungsverbünde im Bereich <strong>der</strong> Berufsausbildung gab es in unterschiedlichen<br />

Formen auch bisher schon. So ordnen beispielsweise Industriebetriebe ihre<br />

Lehrlinge für das erste Ausbildungsjahr an größere Unternehmen ab und treffen<br />

dafür entsprechende Vereinbarungen. Ein weiteres Beispiel ergibt sich dann,<br />

wenn Betriebe ihre Auszubildenden zu ihrer Entlastung für einzelne Ausbildungsabschnitte<br />

freien Trägern überantworten.<br />

Hinzu kommt schließlich auch das Zusammenwirken von Ausbildungsbetrieb<br />

und Berufsschule. Die einjährigen Berufsfachschulen Baden-Württembergs<br />

führen beispielsweise in bestimmten Handwerksberufen das erste Ausbildungsjahr<br />

mit hohem Anteil Werkstattunterricht durch.<br />

Die Initiative, über Ausbildungsverbünde eine größere Zahl von Ausbildungsmöglichkeiten<br />

zu schaffen, versteht sich als erfolgversprechen<strong>der</strong> Weg. Er hilft<br />

Engpässe zu überwinden, die durch das Ansteigen spezialisierter betrieblicher<br />

Fertigungsstrukturen verursacht werden, indem über den Verbund die vorgegebene<br />

Ausbildungsordnung in ihrer Gesamtheit umgesetzt wird. Auf diesen Weg<br />

weist das Berufsbildungsgesetz mit § 27 Abs. 2 hin.<br />

Über Ausbildungsverbünde gelingt es Betrieben, die angesichts eingeschränkter<br />

Arbeits- und Geschäftsprozesse keine volle berufliche Handlungsfähigkeit im<br />

Sinne <strong>der</strong> Ausbildungsordnungen vermitteln können, in Kooperation mit Partnerbetrieben<br />

erfolgreich auszubilden. Vorteile von Ausbildungsverbünden sind:<br />

Den Jugendlichen werden mehr Ausbildungsplätze angeboten; zugleich lässt<br />

sich <strong>der</strong> Nachwuchs auch in Gewerbszweigen sicherstellen, in denen es immer<br />

weniger Betriebe gibt, die, wie die Handwerksordnung formuliert, „ein Gewerbe<br />

vollständig umfassen“ (HwO § l Abs. 2).<br />

Die Verbundausbildung setzt voraus:<br />

– Eine sachliche und zeitliche Glie<strong>der</strong>ung innerhalb <strong>der</strong> Ausbildungsordnung,<br />

nach <strong>der</strong> im Ausbildungsrahmenplan die Vermittlung <strong>der</strong> beruflichen Fertig-<br />

167<br />

Verschiedene<br />

Möglichkeiten<br />

Vorteile des<br />

Ausbildungs-<br />

verbunds<br />

Voraussetzungen

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