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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Vorwort<br />

In Deutschland stehen Reformen des Bildungssystems erneut <strong>zur</strong> Diskussion. Dabei<br />

geht es beispielsweise um die Problematik des dreigliedrigen Schulwesens, die Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss, das acht- o<strong>der</strong> neunjährige<br />

Gymnasium usf.<br />

Überlegungen, wie es gelingen kann, allen Schulentlassenen eine Berufsausbildung zu<br />

ermöglichen, treten in den Hintergrund. Wann immer es um Bildung und Schule geht,<br />

steht die Allgemeinbildung im Blickpunkt. Das un<strong>zur</strong>eichende Angebot an betrieblichen<br />

Ausbildungsplätzen sowie <strong>der</strong> sich abzeichnende Fachkräftemangel werden nur<br />

selten angesprochen.<br />

Es stellt sich also die Frage, warum in <strong>der</strong> Öffentlichkeit die berufliche Bildung nicht in<br />

gleichem Maße behandelt wird wie die allgemeine Bildung. Des Weiteren ist zu klären,<br />

weshalb sich beim <strong>der</strong>zeitigen Fehlen von Ausbildungsplätzen keine Institution zuständig<br />

fühlt, die bestehenden Defizite zu beseitigen.<br />

In einer Mitteilung an die EU hat das Bundesbildungsministerium <strong>zur</strong> Zuständigkeit in<br />

<strong>der</strong> beruflichen Bildung Stellung genommen und hervorgehoben, dass es in Deutschland<br />

keine oberste Verantwortlichkeit gibt. Zur Kompetenzverteilung führte es aus:<br />

„Die Län<strong>der</strong> sind zuständig für das Schulwesen einschließlich <strong>der</strong> beruflichen Schulen,<br />

für die Hochschulen und die Weiterbildung, soweit das Grundgesetz nicht dem<br />

Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Der Bund ist nach dem Grundgesetz u. a.<br />

zuständig für die außerschulische berufliche Aus- und Weiterbildung, die allgemeinen<br />

Grundsätze des Hochschulwesens, die Ausbildungsför<strong>der</strong>ung sowie Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Arbeitsför<strong>der</strong>ung. Eine verfassungsrechtliche Kompetenz, die eine Koordinierung<br />

im Bildungsbereich erzwingen könnte, gibt es in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland nicht.“<br />

Die Mitteilung an die EU lässt offen, wie <strong>der</strong> Mangel an zentraler Zuständigkeit zu<br />

erklären ist. Geht man dieser Frage nach, dann fehlt in <strong>der</strong> Auflistung des BMBF die<br />

Position <strong>der</strong> Kammern als nach dem Berufsbildungsgesetz 1969 zuständigen Stellen.<br />

Damit wurde die bereits mit <strong>der</strong> Reichsgewerbeordnung 1897/1900 vollzogene Übertragung<br />

<strong>der</strong> Verantwortung für die berufliche Bildung an die Kammern <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

gesetzlich festgeschrieben.<br />

Bei <strong>der</strong> Nachwuchsgewinnung folgt die Wirtschaft, wie in an<strong>der</strong>en Staaten auch, primär<br />

ökonomischen Gesichtspunkten. Beim bestehenden Mangel an Ausbildungsplätzen sind<br />

Hauptschüler ohne Abschluss, also sozialschwächere Personengruppen sowie diejenigen<br />

mit Migrationshintergrund benachteiligt. Die Wirtschaft fühlt sich für diese Personengruppen<br />

ganz offensichtlich nicht in vollem Umfang zuständig, weil sie verständlicherweise<br />

leistungsfähige und leistungswillige Schulabgänger bevorzugt. In einer funktionierenden<br />

Gesellschaft ist es daher erfor<strong>der</strong>lich, dass bei <strong>der</strong> Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten<br />

Wirtschaft und Staat zusammenwirken und staatlicherseits die<br />

entsprechenden Weichen gestellt werden.<br />

VI

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