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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Die Gewerkschaften, die zunächst an <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> Berufsausbildung<br />

kaum beteiligt waren, drängten in den Jahren nach 1960 auf eine Regelung des<br />

Gesamtsystems <strong>der</strong> betriebsgebundenen Berufsausbildung. Für alle Kammerbereiche<br />

sollten einheitliche Bestimmungen gelten, die u. a. die Mitwirkung <strong>der</strong><br />

Gewerkschaften gesetzlich festschreiben.<br />

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 trug beidem Rechnung: Die Verantwortung<br />

für die Ausgestaltung des deutschen Dualsystems übernahmen von<br />

da ab Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen gemeinsam. Wie bereits in<br />

Kap. 2.2 skizziert, scheiterte die Initiative von Bundeskanzler Willy Brandt in den<br />

Jahren nach 1970, die Berufsausbildung in Schule und Wirtschaft neu zu ordnen<br />

und den Einfluss des Staates zu stärken, am Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> zentralen Wirtschaftsverbände,<br />

unter an<strong>der</strong>em an <strong>der</strong> Drohung, dann nicht mehr auszubilden.<br />

Nach 1975 gab die Bundesregierung nicht nur ihre Reformansätze auf, sie sicherte<br />

darüber hinaus zu, das Ausbildungswesen in Deutschland künftig nicht gegen die<br />

explizit geäußerten Vorstellungen eines Sozialpartners verän<strong>der</strong>n zu wollen. An<br />

dieser festgeschriebenen Aufgabenteilung hat sich bis heute nichts geän<strong>der</strong>t.<br />

Rückwirkungen daraus für die Entwicklung neuer Ausbildungsgänge o<strong>der</strong> die<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung bestehen<strong>der</strong> Ausbildungsordnungen wurden in den vorangehenden<br />

Kapiteln 3.3 bis 3.5 dargestellt.<br />

Mit dem Vorgehen, nach dem die Ausbildungsordnungen – mo<strong>der</strong>iert vom<br />

BIBB – zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt werden, wird in Deutschland<br />

(vgl. Kap. 3.3) <strong>der</strong> Arbeitsmarkt unterhalb <strong>der</strong> Studiengänge nach dem Berufsprinzip<br />

strukturiert: Ein Arbeitsmarktausschnitt <strong>zur</strong> Deckung des Fachkräftebedarfs<br />

wird definiert und den Jugendlichen <strong>zur</strong> Ausbildung ihrer Arbeitsfähigkeit<br />

und <strong>zur</strong> Integration ins Erwerbsleben angeboten. Die Absolventen, die danach<br />

als Fachkräfte tätig sind, werden nach den tarifvertraglichen Regelungen für<br />

Facharbeiter bzw. entsprechend qualifizierte Angestellte eingestuft.<br />

Die berufliche Bildung nach deutschem Zuschnitt versteht sich als System von<br />

rund 350 anerkannten Ausbildungsberufen, die dem Berufsprinzip entsprechen.<br />

Damit rückt die Erstausbildung – letztlich im Sinne eines Lebensberufs – ins<br />

Zentrum. Darauf sind bis heute auch die von <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten<br />

Orientierungshilfen <strong>zur</strong> Berufswahl ausgerichtet.<br />

Die Weiterbildung im Sinne einer stetigen Anpassung <strong>der</strong> Qualifikation an die<br />

sich verän<strong>der</strong>nde Arbeitswelt bleibt ausgeblendet. Der Zugang <strong>zur</strong> Fachschule<br />

als höhere Qualifikationsstufe o<strong>der</strong> zum Studium ohne Abitur ist dadurch erschwert,<br />

dass drei Jahre Berufserfahrung nachzuweisen sind. Deutschland koppelt<br />

sich damit von internationalen Standards ab, nach denen das Qualifikationspotenzial<br />

einer Volkswirtschaft in erster Linie über die Weiterbildung gesichert<br />

ist, während die Erstausbildung primär die Startchancen bestimmt.<br />

119<br />

Sozialpartner-<br />

schaftliche<br />

Steuerung ab 1969<br />

Ausbildungsberufe<br />

strukturieren<br />

den Arbeitsmarkt<br />

Weiterbildung<br />

gerät aus<br />

dem Blickfeld

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