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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Erfahrungslernen<br />

und systematische<br />

Ausbildung<br />

Problematik<br />

<strong>der</strong> Berufsschule<br />

Österreich richtete in Anlehnung an die Konzeption Georg Kerschensteiners<br />

in den Teilzeitschulen schon früh Schulwerkstätten ein. Der Werkstattunterricht<br />

beansprucht dort <strong>der</strong>zeit ca. ein Drittel des Berufsschulanteils (vgl.<br />

Kap. 2.2 a).<br />

– In Frankreich werden die Centres de Formation d’Apprentis (CFA) als Teilzeitschulen<br />

besucht. Je<strong>der</strong> Beruf kann sowohl vollzeitschulisch als auch dual<br />

ausgebildet werden. Träger <strong>der</strong> Teilzeitschulen sind oft die Kammern <strong>der</strong><br />

Wirtschaft. Die Prüfungskompetenz liegt grundsätzlich beim Staat. Die Lehrlinge<br />

werden in gleicher Weise geprüft wie die Absolventen <strong>der</strong> staatlichen<br />

Vollzeitschulen. Es gibt also keine geson<strong>der</strong>te betriebliche Abschlussprüfung.<br />

Im Jahre 1979 hat sich die EU-Kommission unter Einbeziehung des beratenden<br />

Ausschusses für Berufsbildung, also auch unter deutscher Beteiligung, mit <strong>der</strong><br />

Dualausbildung beschäftigt und eine Empfehlung <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> betriebsgebundenen<br />

Ausbildung verabschiedet. Unterschieden wird darin zwischen<br />

Erfahrungslernen auf Seiten des Betriebs und <strong>der</strong> Vermittlung aller an<strong>der</strong>en<br />

Ausbildungsinhalte durch die Teilzeitschule. In Deutschland wurden diese Empfehlungen<br />

<strong>der</strong> EU allerdings bisher nicht diskutiert.<br />

In <strong>der</strong> Rückmeldung an die EU verwies die deutsche Seite lediglich darauf, dass<br />

die Koppelung von Berufsausbildung und praktischer Arbeitserfahrung bereits<br />

praktiziert werde und daher keine <strong>Neue</strong>rungen erfor<strong>der</strong>lich seien (vgl. Kap. 3.2).<br />

Der wesentliche Unterschied zwischen den Dualsystemen liegt län<strong>der</strong>übergreifend<br />

bereits in den Ausbildungsordnungen. In den oben genannten Län<strong>der</strong>n wird<br />

einerseits ein Plan für die Betriebe erstellt und an<strong>der</strong>erseits ein darauf abgestimmter<br />

Plan für die Schule. Nach den EU-Empfehlungen hat die Schule aber<br />

grundsätzlich den Bereich, <strong>der</strong> eine systematische Ausbildung verlangt, verantwortlich<br />

zu bestreiten.<br />

In Deutschland versteht sich die Ausbildungsordnung, die das Ausbildungsziel<br />

in seiner Gesamtheit beschreibt, als betrieblicher Ausbildungsplan. Die Schule<br />

unterrichtet nach dem vom Kultusministerium des betreffenden Landes nach<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> KMK gemeinsam mit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Ausbildungsordnung<br />

erstellten Rahmenplan, <strong>der</strong> von den Län<strong>der</strong>n nach regionalen Gegebenheiten<br />

abgewandelt werden kann.<br />

Eine konstruktive Arbeitsteilung und damit ein effizientes Zusammenwirken ist<br />

bisher noch nicht realisiert worden. So gesehen ist das deutsche Modell <strong>der</strong><br />

Dualausbildung eine Konstruktion, die von Experten an<strong>der</strong>er Staaten, sofern sie<br />

mit dem deutschen System vertraut sind, <strong>der</strong> nicht festgelegten Aufgabenteilung<br />

zwischen Schule und Betrieb wegen nicht uneingeschränkt als dual eingestuft<br />

werden darf.<br />

Die Teilzeitschule wird auch deshalb vom Betrieb nicht als gleichberechtigt<br />

betrachtet, weil – wie von Kammerseite immer wie<strong>der</strong> hervorgehoben – Berufs-<br />

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