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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Lernort<br />

Schule<br />

Monosystem<br />

Die in <strong>der</strong> Praxis erworbene Erfahrung ist ein berufliches Betriebskapital,<br />

von dem oft Berufserfolg und Aufstieg in leitende Stellen abhängen.“ 122<br />

Nach dieser Eingrenzung und Wertung des Erfahrungslernens im Ausbildungsbetrieb<br />

nehmen die Autoren zum Lernort Schule wie folgt Stellung:<br />

„Die industrielle Betriebsweise erfor<strong>der</strong>t neben dem allseitig erfahrenen<br />

Handwerker den Facharbeiter, <strong>der</strong> in den wiss. Grundlagen seines Fachgebiets,<br />

das immer weiter aufgeschlüsselt wird und immer neue Spezialberufe<br />

schafft, Bescheid weiß.“ 123<br />

Damit weisen sie auf Lehr- und Lernbereiche hin, die nicht im Rahmen des Erfahrungslernens<br />

bewältigt werden können, son<strong>der</strong>n in den heutigen Berufsschulen<br />

zu erarbeiten sind, und stellen abschließend heraus: „Daher kann sich auch<br />

die Berufsausbildung nicht mehr allein auf die Erfahrung stützen.“<br />

Die nach den <strong>der</strong>zeitigen gesetzlichen Vorgaben gemäß Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) durchgeführte betriebsgebundene Ausbildung weist die Verantwortung<br />

dafür, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht wird, allein dem Betrieb<br />

zu. So versteht sich in Deutschland die Kooperation von Schule und Betrieb –<br />

wie in Kap. 2.2 beschrieben – noch immer nicht als Partnerschaft, son<strong>der</strong>n als<br />

loses Nebeneinan<strong>der</strong>.<br />

Aufgrund des Fehlens einer definierten Arbeitsteilung mit <strong>der</strong> Teilzeitschule<br />

entspricht die <strong>der</strong>zeit alleinige Verantwortung des Betriebs de facto einem<br />

Monosystem, was mit <strong>der</strong> Formulierung gemäß § 14 Abs. 1 Ziff. 1 BBiG übereinstimmt:<br />

Betriebe als Ausbildende haben dafür zu sorgen, „dass den Auszubildenden<br />

die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des<br />

Ausbildungsziels erfor<strong>der</strong>lich ist, und die Berufsausbildung in einer durch<br />

ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich geglie<strong>der</strong>t so<br />

durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in <strong>der</strong> vorgesehenen Ausbildungszeit<br />

erreicht werden kann“.<br />

Die Funktion des Lernorts Schule wird also nicht erwähnt. Aktuelle Untersuchungen<br />

ergaben bereits, dass die <strong>der</strong>zeit un<strong>zur</strong>eichende Kooperation von Schule<br />

und Betrieb als Hauptursache für die bestehenden Defizite im deutschen Ausbildungssystem<br />

zu sehen ist. Bei <strong>der</strong> Ausbildung an regulären Arbeitsplätzen ist<br />

nur arbeitsablaufgebundenes Lernen möglich, wie H. Schanz erläutert. 124<br />

Das Zusammenwirken <strong>der</strong> Lernorte wird in <strong>der</strong> Neufassung des BBiG 2005<br />

erstmals wie folgt erwähnt:<br />

„Die Lernorte nach Abs. 1 wirken bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Berufsbildung<br />

zusammen.“ (§ 2 Abs. 2)<br />

122<br />

Wefelmeyer, R. u. H.: Lexikon <strong>der</strong> Berufsausbildung und Berufserziehung. Wiesbaden<br />

1959, S. 137<br />

123<br />

Ebd.<br />

124<br />

Vgl. Schanz, Heinrich: Institutionen <strong>der</strong> Berufsbildung. Vielfalt <strong>der</strong> Gestaltungsformen<br />

und Entwicklung. (Studientexte Basiscurriculum Berufs- und Wirtschaftspädagogik<br />

Bd. 2) Hrsg.: B. Bonz, R. Nickolaus u. H. Schanz, Baltmannsweiler 2006, S. 47ff.<br />

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