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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Fehlen von<br />

Ausbildungs-<br />

angeboten<br />

Komplex<br />

Weiterbildung<br />

vernachlässigt<br />

Konsequenzen<br />

von ihnen nach Abschluss des BVJ, des BGJ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zweijährigen Berufsfachschulen<br />

erteilten Zertifikate daran aus<strong>zur</strong>ichten. Gleiches gilt für die berufsvorbereitenden<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> BA, die nach § 70 Abs. 3 BBiG nicht nach dem<br />

Konzept <strong>der</strong> <strong>Qualifizierung</strong>sbausteine strukturiert sein müssen.<br />

Gegenüber <strong>der</strong> ursprünglichen Zielsetzung des BBiG von 1969 hat sich in <strong>der</strong><br />

Realität eine grundlegend an<strong>der</strong>sartige Situation ergeben, in <strong>der</strong> das Gesetz nicht<br />

mehr greift:<br />

– Einmal fehlt eine Regelung für die Berufsausbildung des unversorgt bleibenden<br />

Anteils von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Entlassjahrgänge.<br />

– Zum an<strong>der</strong>en ist es erfor<strong>der</strong>lich, den Komplex <strong>der</strong> beruflichen Erwachsenenbildung<br />

detailliert zu regeln.<br />

Das BBiG erweist sich demzufolge als nicht mehr situationsgerecht; eine Neufassung<br />

ist also erfor<strong>der</strong>lich. Dabei wären auch konsequent die Ziele <strong>der</strong> Berufsbildungsplanung<br />

sicherzustellen, die § 85 Abs. 2 BBiG festlegt.<br />

Das BBiG und die Handwerksordnung erwähnen die berufliche Fortbildung und<br />

Umschulung, ohne jedoch das erreichte Abschlussniveau detailliert zu benennen.<br />

Den Kammern wird lediglich neben bundesrechtlich geregelten <strong>Wege</strong>n <strong>der</strong><br />

Fortbildung wie <strong>der</strong> Meisterprüfung des Handwerks und <strong>der</strong> Fachwirte die<br />

Strukturierung <strong>der</strong> einschlägigen Weiterbildungsabschlüsse übertragen. Das vom<br />

BIBB herausgegebene „Verzeichnis <strong>der</strong> anerkannten Ausbildungsberufe“ führt<br />

weit über 500 Fortbildungsregelungen auf. Für einzelne Abschlüsse wie beispielsweise<br />

„Handelsfachwirt/Handelsfachwirtin“ haben über 75 Industrie- und<br />

Handelskammern Einzelregelungen erlassen. 227 Im Zuge des Umbaus im<br />

Hochschulwesen ist die Attraktivität insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufstiegsfortbildung<br />

immer mehr gesunken, so dass die Absolventenzahlen heute deutlich unter dem<br />

Niveau <strong>der</strong> Jahre 1990 bis 2000 liegen.<br />

In einem neuen vom Bund unter Mitwirkung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bald möglichst zu verabschiedenden<br />

Berufsbildungsgesetz sind sowohl das überkommene Dualsystem<br />

zu verankern als auch Ausbildungsgänge des so genannten schulischen Systems,<br />

in die gemäß EU-Vorschlag auch Betriebspraktika einzubeziehen sind. Ein neues<br />

Berufsbildungsgesetz hat also alle Zweige <strong>der</strong> beruflichen Bildung unterhalb<br />

des tertiären Bereichs einzuschließen und auch die Übergangsmöglichkeiten in<br />

den Hochschulsektor zu regeln.<br />

Dieser umfassende Geltungsbereich ist in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n bereits realisiert<br />

worden, so z. B. in Frankreich, wo grundsätzlich für Dualsystem und Vollzeitschulen<br />

die gleichen Ordnungsmittel verbindlich sind.<br />

Als Kernpunkte für Reformen sind anzuführen:<br />

227<br />

Vgl. Rothe, G.: Berufliche Bildung in Deutschland. Karlsruhe (www.uvka.de) 2008,<br />

S. 278<br />

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