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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Das deutsche Ausbildungsproblem mit <strong>der</strong> Abhängigkeit des Ausbildungsplatzangebots<br />

von <strong>der</strong> konjunkturellen Situation liegt weitgehend an <strong>der</strong> fehlenden<br />

Kooperation von Betrieb und Berufsschule. Trotz Umbenennung hat sich in<br />

Deutschland die Teilzeitschule nicht zu einem Bestandteil <strong>der</strong> Ausbildung entwickeln<br />

können; sie blieb Fortbildungsschule, und zwar strukturell aufbauend auf<br />

dem Niveau Hauptschulabschluss, was auch <strong>der</strong> traditionellen Verankerung in<br />

den gesetzlichen Bestimmungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Teilzeitschulpflicht entspricht.<br />

An<strong>der</strong>s als in <strong>der</strong> Schweiz und in Österreich sind in Deutschland alle Jugendlichen<br />

teilzeitschulpflichtig.<br />

In Deutschland ist das Curriculum für die einzelnen Schuljahre nicht ausreichend<br />

mit dem Ablauf <strong>der</strong> Ausbildung im Betrieb gekoppelt. Gleichzeitig wird<br />

immer deutlicher, dass es Absicht <strong>der</strong> Betriebe ist, mehr Verantwortung zu übernehmen<br />

als das learning by doing, also das Erfahrungslernen. So hatte auch <strong>der</strong><br />

Deutsche Bildungsrat die Theorie, d. h. die Vermittlung von Fachkenntnissen,<br />

dem Betrieb zugewiesen.<br />

<strong>Neue</strong>re Beiträge – wie z. B. im Lexikon „Wörterbuch <strong>der</strong> Berufs- und Wirtschaftspädagogik“<br />

131 – beschreiben die Lernfunktion des Betriebs nicht mehr als<br />

Erfahrungslernen; vielmehr verstehen sich die deutschen Betriebe de facto für<br />

die Gesamtausbildung zuständig.<br />

Der Vergleich mit Nachbarlän<strong>der</strong>n lässt im Zusammenwirken von Betrieb und<br />

Teilzeitschule erhebliche Unterschiede erkennen:<br />

– In <strong>der</strong> Schweiz sind auf Seiten <strong>der</strong> Betriebe die Berufsverbände, also mit<br />

Deutschland verglichen die Arbeitgeberverbände, verantwortlich einbezogen.<br />

Kammern nach deutschem Muster gibt es nicht. Die obligatorische Durchführung<br />

<strong>der</strong> überbetrieblichen Ausbildung in Regie <strong>der</strong> Berufsverbände ist<br />

dagegen seit längerer Zeit etabliert.<br />

Auf eidgenössischer Ebene untersteht die berufliche Bildung dem Wirtschaftsministerium<br />

(Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement). Die Kooperation<br />

zwischen Staat und Wirtschaft funktioniert <strong>der</strong>art, dass Berufsbildung<br />

gemäß dem Berufsbildungsgesetz vom Jahre 2002 (Art. 1) eine gemeinsame<br />

Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen <strong>der</strong> Arbeitswelt<br />

(Berufsverbände etc.) ist. Deshalb wirken die Berufsverbände bei <strong>der</strong> Entwicklung<br />

und Umsetzung <strong>der</strong> Berufsbildung mit. Es besteht also ein Dualsystem<br />

mit Unterstützung <strong>der</strong> Wirtschaft. Die Prüfungen werden von den Kantonen<br />

in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden durchgeführt.<br />

– In Österreich ist in die Landeswirtschaftskammern eine aus staatlichen Mitteln<br />

finanzierte Lehrlingsstelle einbezogen. Diese überwacht die betriebliche<br />

Ausbildung. Die Prüfung wird von den Kammern durchgeführt. Das Berufsschulzeugnis<br />

tritt an die Stelle <strong>der</strong> so genannten theoretischen Prüfung.<br />

131 Bad Heilbrunn/Hamburg 1999<br />

81<br />

Konsequenzen<br />

Situation im<br />

Län<strong>der</strong>vergleich

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