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Text mit Quellen und Methoden korrekt umgegangen, so muss ferner<br />

von unbegründeten Verallgemeinerungen, Pauschalisierungen oder Alltagsweisheiten<br />

Abstand genommen werden wie von der Haltung, stets als<br />

einzige/r Recht zu haben. Perspektiven anderer müssen einbezogen und<br />

bedacht werden, die Reflexion, die sich in wissenschaftlichen Texten niederschlägt,<br />

muss über das bloß subjektive Urteil hinausreichen. Gefragt<br />

muss werden, inwiefern Lehrende Kriterien wissenschaftlicher Texte<br />

vermitteln können und wo die Grenzen liegen. Diesen Fragen gehe ich<br />

zunächst anhand der gesetzlich verankerten Anforderungen bei Diplomarbeiten<br />

und Dissertationen in Österreich nach.<br />

Wissenschaftliches Handwerkszeug bei Diplomarbeiten<br />

Als gesetzlich verankertes Kriterium einer Diplomarbeit gilt in Österreich,<br />

dass sie dem Nachweis der Befähigung dient, „wissenschaftliche<br />

Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten“<br />

(UniStG § 4 Z 5). Jede Diplomarbeit muss gemäß dieser Verankerung<br />

bestimmten inhaltlichen und formalen Kriterien genügen, u.a.:<br />

• Der Aufbau der Diplomarbeit (Gliederung, Übersichtlichkeit), ihre<br />

sprachliche Gestaltung (Klarheit, Präzision, Verständlichkeit) sollen<br />

dem Leser/der Leserin das Nachvollziehen der Gedankengänge des<br />

Verfassers/der Verfasserin ermöglichen.<br />

• Soweit fremde Aussagen übernommen werden, müssen diese durch<br />

Zitation eindeutig, kontrollierbar und innerhalb der Arbeit einheitlich<br />

belegt werden.<br />

• Im Anhang an die Diplomarbeit ist die verwendete Literatur in einer<br />

Literaturliste auszuweisen.<br />

• Für die Akzeptanz der Arbeit ist die grammatische wie orthographische<br />

Korrektheit Voraussetzung.<br />

• Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit muss so gewählt werden,<br />

dass sie innerhalb von „sechs Monaten möglich und zumutbar ist“<br />

(UniStG § 61 Abs. 2).<br />

Lehrenden ist mit diesen gesetzlich verankerten Richtlinien bereits vorgegeben,<br />

was sie vermitteln sollten: Struktur und Aufbau (Gliederung),<br />

wissenschaftliche Kohärenz, Argumentation und Begründung (Nachvollziehbarkeit<br />

der Gedankengänge), stilistische Grundregeln, Zitation,<br />

Quellenumgang und Methoden. Studierende sind dieser gesetzlichen<br />

Verankerung oftmals unkundig, wollen ihre Arbeit schnell und ohne Aufwand<br />

hinter sich bringen oder haben selbst einen weit höheren Anspruch.<br />

Von Ausnahmen einiger Studierender abgesehen, sind die meisten jener<br />

Grundregeln im Stadium der Diplomarbeit nicht ausreichend bekannt,<br />

oder es können trotz Gesetzeskenntnis diese Ansprüche in der Arbeit<br />

nicht realisiert werden, wie etwa folgende Aussagen von Studentinnen<br />

aus wissenschaftlichen Schreibwerkstätten bestätigen: „Ich habe den Ein-<br />

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