linguistische
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Text mit Quellen und Methoden korrekt umgegangen, so muss ferner<br />
von unbegründeten Verallgemeinerungen, Pauschalisierungen oder Alltagsweisheiten<br />
Abstand genommen werden wie von der Haltung, stets als<br />
einzige/r Recht zu haben. Perspektiven anderer müssen einbezogen und<br />
bedacht werden, die Reflexion, die sich in wissenschaftlichen Texten niederschlägt,<br />
muss über das bloß subjektive Urteil hinausreichen. Gefragt<br />
muss werden, inwiefern Lehrende Kriterien wissenschaftlicher Texte<br />
vermitteln können und wo die Grenzen liegen. Diesen Fragen gehe ich<br />
zunächst anhand der gesetzlich verankerten Anforderungen bei Diplomarbeiten<br />
und Dissertationen in Österreich nach.<br />
Wissenschaftliches Handwerkszeug bei Diplomarbeiten<br />
Als gesetzlich verankertes Kriterium einer Diplomarbeit gilt in Österreich,<br />
dass sie dem Nachweis der Befähigung dient, „wissenschaftliche<br />
Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten“<br />
(UniStG § 4 Z 5). Jede Diplomarbeit muss gemäß dieser Verankerung<br />
bestimmten inhaltlichen und formalen Kriterien genügen, u.a.:<br />
• Der Aufbau der Diplomarbeit (Gliederung, Übersichtlichkeit), ihre<br />
sprachliche Gestaltung (Klarheit, Präzision, Verständlichkeit) sollen<br />
dem Leser/der Leserin das Nachvollziehen der Gedankengänge des<br />
Verfassers/der Verfasserin ermöglichen.<br />
• Soweit fremde Aussagen übernommen werden, müssen diese durch<br />
Zitation eindeutig, kontrollierbar und innerhalb der Arbeit einheitlich<br />
belegt werden.<br />
• Im Anhang an die Diplomarbeit ist die verwendete Literatur in einer<br />
Literaturliste auszuweisen.<br />
• Für die Akzeptanz der Arbeit ist die grammatische wie orthographische<br />
Korrektheit Voraussetzung.<br />
• Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit muss so gewählt werden,<br />
dass sie innerhalb von „sechs Monaten möglich und zumutbar ist“<br />
(UniStG § 61 Abs. 2).<br />
Lehrenden ist mit diesen gesetzlich verankerten Richtlinien bereits vorgegeben,<br />
was sie vermitteln sollten: Struktur und Aufbau (Gliederung),<br />
wissenschaftliche Kohärenz, Argumentation und Begründung (Nachvollziehbarkeit<br />
der Gedankengänge), stilistische Grundregeln, Zitation,<br />
Quellenumgang und Methoden. Studierende sind dieser gesetzlichen<br />
Verankerung oftmals unkundig, wollen ihre Arbeit schnell und ohne Aufwand<br />
hinter sich bringen oder haben selbst einen weit höheren Anspruch.<br />
Von Ausnahmen einiger Studierender abgesehen, sind die meisten jener<br />
Grundregeln im Stadium der Diplomarbeit nicht ausreichend bekannt,<br />
oder es können trotz Gesetzeskenntnis diese Ansprüche in der Arbeit<br />
nicht realisiert werden, wie etwa folgende Aussagen von Studentinnen<br />
aus wissenschaftlichen Schreibwerkstätten bestätigen: „Ich habe den Ein-<br />
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