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Gesamtbericht Stand 060206

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In jedem Ressort wurde zur Durchführung der Aufgabenkritik unverzüglich eine Arbeitsgruppe<br />

unter Vorsitz des im jeweiligen Fachressort zuständigen Staatssekretärs gebildet. Aufgabe<br />

dieser Arbeitsgruppe war es, die politische Entscheidung über die Aufgabe von Aufgaben oder<br />

über Abgabe von Aufgaben an den kommunalen Bereich oder auf Dritte vorzubereiten. In Bezug<br />

auf Aufgaben, die nicht als freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben übertragen werden sollen,<br />

sollte die Arbeitsgruppe ein Votum abgeben, ob eine Überprüfung der Verwaltungsprozesse<br />

stattfinden soll, der Prozess für E-Government geeignet ist und ob die Aufgabe zur Erfüllung<br />

nach Weisung übertragen werden soll oder ob sie beim Land verbleiben soll.<br />

Die jeweils zuständigen Fachabteilungsleiter waren dafür verantwortlich, dass alle Aufgaben<br />

ihres Bereiches erfasst wurden; das bedeutet, dass nicht nur Aufgaben erfasst wurden, die<br />

durch gesetzliche Vorgaben geregelt sind, sondern auch freiwillige oder sonstige Aufgaben<br />

ohne gesetzliche Regelung. Das Finanzministerium hat zur Erfassung der umfangreichen Daten<br />

eine Datenbank eingerichtet. Ab dem 1.12.2005 konnte das Finanzministerium nach Erfassung<br />

aller Daten durch die Ressorts eigene Auswertungen des Datenbestandes vornehmen.<br />

Bei der Erfassung der Aufgaben wurden insbesondere folgende Daten erhoben:<br />

• die gesetzliche Regelung, die die Durchführung der Aufgabe bestimmt (EU-Bundes-Lan-<br />

desregelung)<br />

• sonstige Regelungen (Verordnungen), die die Durchführung der Aufgabe bestimmen<br />

• auf Landesseite zur Durchführung der Aufgabe eingesetztes Personal<br />

• auf kommunaler Seite für die Durchführung der Aufgabe eingesetztes Personal<br />

• auf Landesseite eingesetzte Ressourcen (Sachmittel, Finanzmittel)<br />

• auf kommunaler Seite eingesetzte Ressourcen<br />

• Zuwendungsvolumen<br />

• Angaben zu Adressaten des Verwaltungshandelns; dortiger Nutzen und Aufwand<br />

• Zahl der Adressaten/Fälle<br />

• Bedeutung für die Adressaten<br />

Auf Grundlage der insgesamt ermittelten Daten waren durch die Arbeitsgruppen in den Ressorts<br />

folgende Entscheidungsvorschläge zu treffen:<br />

• auf die Aufgabe wird verzichtet; Umfang des freiwerdenden Finanz- und Personalvolumens,<br />

• Aufgabe oder Senkung von <strong>Stand</strong>ards,<br />

• die Aufgabe kann als Selbstverwaltungsaufgabe auf die Kommunen übertragen werden;<br />

Umfang des zu übertragenden Finanz- und Personalvolumens und mögliche Rationalisierungsrendite,<br />

• die Aufgabe kann als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung auf die Kommunen übertragen<br />

werden; Umfang des zu übertragenden Finanz -und Personalvolumens und mögliche Rationalisierungsrendite,<br />

• die Aufgabe soll beim Land verbleiben; Vorschlag, ob der Prozess gestrafft werden kann<br />

und Schätzung möglicher Rationalisierungsrendite,<br />

• Vorschlag in Bezug auf Initiativen gegenüber dem Bund.<br />

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