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Gesamtbericht Stand 060206

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Referat VI 50 Abschlussbericht Aufgabenkritik 31. Januar 2006<br />

Aufgabenverlagerung innerhalb der Landesregierung (Gliederung F. IV.)<br />

1. einbringendes Ressort/ Referat<br />

FM/ VI FKA<br />

2. Bezeichnung der Aufgabe:<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

3. Beschreibung der Aufgabe:<br />

Gewährleistung der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz<br />

4. Personaleinsatz (ist):<br />

1,0 (gD)<br />

MSGF: 0<br />

5. abgebende Stelle:<br />

FM und alle Ressorts<br />

6. aufnehmende Stelle:<br />

noch offen (Zentralisierung der<br />

Aufgabenwahrnehmung innerhalb<br />

der Landesverwaltung)<br />

- 288 -<br />

Ressort-Nr./lfd.Nr.<br />

FM / 4<br />

7. federführende Stelle für Umsetzung:<br />

FM<br />

8. Erläuterung des Vorschlags<br />

Festlegung einheitlicher <strong>Stand</strong>ards für die gesamte Landesverwaltung in den Bereichen „Arbeitsschutz<br />

und Arbeitssicherheit“ und Zentralisierung der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Landesverwaltung<br />

9. ggf. freiwerdende Ressourcen (Einsparvolumen):<br />

FM interne Prüfung läuft<br />

MSGF: 0<br />

10. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:<br />

FM interne Prüfung läuft<br />

11. Analyse/ Bewertung/ Prüfanregungen:<br />

FM interne Prüfung läuft<br />

12. Umsetzung bis:<br />

angestrebt wird 01.01.2007<br />

13. Beschluss der Lenkungsgruppe:<br />

Zustimmung Ablehnung Prüfauftrag<br />

ggf. weitere Anmerkungen:<br />

MSGF: Votum: Ablehnung. Die Aufgabenwahrnehmung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz<br />

und ist deshalb bereits standardisiert. In der Regel ist die Aufgabenerledigung in der Landesverwaltung<br />

bereits auf Dritte verlagert (Betreuungsvertrag), so auch im MSGF. Der Einsatz eines eigenen<br />

Mitarbeiters für Arbeitssicherheit stellt einen Ausnahmefall dar.<br />

Optimierungs- und Einsparmöglichkeiten durch Zentralisierung sind nicht zu erwarten.<br />

Arbeitsschutz ist eine originäre Aufgabe des Arbeitgebers. Die Funktion des Arbeitgebers wird in SH<br />

grundsätzlich durch das FM ausgeübt. Die Tatsache, dass das MSGF eine fachliche Zuständigkeit für<br />

den Arbeitsschutz hat, ist in diesem Zusammenhang nachrangig und könnte auch zu einer Interessenkollision<br />

führen. Kontrolle und zentrale Durchführung in einer Hand sollten vermieden werden. Im<br />

Übrigen würden die individuellen Verhältnisse vor Ort einer zentralen Aufgabenwahrnehmung entgegenstehen.<br />

Kabinettsbeschluss: Zustimmende Kenntnisnahme des Lenkungsgruppenbeschlusses.

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