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Gesamtbericht Stand 060206

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Die Projektgruppen werden gebeten, der Lenkungsgruppe ein mit den Kommunen abgestimmtes<br />

Modell über die Einbeziehung der bestehenden Lenkungsgruppen zu entwickeln.<br />

Dabei ist auch darüber zu befinden, ob die bestehenden Vereinbarungen angepasst werden<br />

müssen. Das Ergebnis ist zusammen mit der Projektorganisation dem Kabinett bis Mitte<br />

September 2005 zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Durchführung der Aufgabenkritik<br />

Die Aufgabenkritik wird durch die Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung unter Federführung<br />

des Finanzministeriums gesteuert; die Verantwortung der jeweiligen Ressortspitzen,<br />

insbesondere für die Aufgabe von Aufgaben, bleibt davon unberührt. Die Aufgabenkritik wird<br />

in allen Ressorts durchgeführt. Lt. Koalitionsvertrag sollen bis zum Jahresende 2005 die Ergebnisse<br />

vorliegen. Um dieses ehrgeizige zeitliche Ziel zu erreichen, wird die Aufgabenkritik<br />

in den Bereichen, die lt. Koalitionsvertrag von Personaleinsparungen ausgenommen sind<br />

(Schulen [einschl. Staatliche Schulen für Behinderte], Steuerverwaltung, Justizvollzug, Richter<br />

[einschl. Arbeitsgerichtsbarkeit] und Staatsanwälte), erst später nach Maßgabe einer gesonderten<br />

Kabinettsentscheidung begonnen; nur dadurch kann den Besonderheiten dieser<br />

Bereiche Rechnung getragen werden. Mit der Reformkommission III hat die Landespolizei<br />

die Aufgabenkritik bereits vorweggenommen.<br />

In jedem Ressort wird zur Durchführung der Aufgabenkritik unverzüglich eine Arbeitsgruppe<br />

unter Vorsitz des im jeweiligen Fachressort zuständigen Staatssekretärs gebildet. Aufgabe<br />

dieser Arbeitsgruppe ist es, die politische Entscheidung über die Aufgabe von Aufgaben oder<br />

über Abgabe von Aufgaben an den kommunalen Bereich oder auf Dritte vorzubereiten. In<br />

Bezug auf Aufgaben, die nicht als freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben übertragen werden<br />

sollen, soll die Arbeitsgruppe ein Votum abgeben, ob eine Überprüfung der Verwaltungsprozesse<br />

stattfinden soll, der Prozess für e-Government geeignet ist und ob die Aufgabe zur<br />

Erfüllung nach Weisung übertragen werden soll oder ob sie beim Land verbleiben soll. Vertreter<br />

des Innen- und des Finanzministeriums sind an den Arbeitsgruppen zu beteiligen. Die<br />

Verantwortung für die Durchführung eines einheitlichen Verfahrens liegt bei der Projektgruppe<br />

„Verwaltungsstruktur und Entbürokratisierung“ unter Vorsitz des Finanzministeriums.<br />

Dabei wird wie folgt vorgegangen:<br />

Die jeweils zuständigen Fachabteilungsleiter sind dafür verantwortlich, dass alle Aufgaben<br />

ihres Bereiches erfasst werden; das bedeutet, dass nicht nur Aufgaben erfasst werden, die<br />

durch gesetzliche Vorgaben geregelt sind, sondern auch freiwillige oder sonstige Aufgaben<br />

ohne gesetzliche Regelung.<br />

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