18.01.2013 Aufrufe

Gesamtbericht Stand 060206

Gesamtbericht Stand 060206

Gesamtbericht Stand 060206

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

die Regierung tragenden Parteien haben in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass auf<br />

Landesebene nur noch solche Aufgaben wahrgenommen werden, die zum Beispiel durch<br />

gesetzliche Vorschriften oder aus wichtigen Gründen der unmittelbaren Landesverwaltung<br />

vorbehalten sind. Tabubereiche soll es allerdings nicht geben. Polizei, Justiz und Finanzverwaltung<br />

sowie die Universitäten bleiben deshalb auch künftig Landesaufgabe. Ebenfalls in<br />

der Landeszuständigkeit verbleibt der Küstenschutz. Andere Landesbehörden, wie zum Beispiel<br />

die Staatlichen Umweltämter, die Ämter für ländliche Räume, die Katasterämter, das<br />

Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie das Landesamt für Natur und Umwelt,<br />

soweit es Vollzugsaufgaben wahrnimmt, werden soweit wie möglich aufgelöst.<br />

Die Aufgabe der Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung bestand<br />

darin, aufgaben bezogen die Bereiche zu identifizieren, die sich für eine Kommunalisierung<br />

eignen. Es war nicht Aufgabe der Projektgruppe, bereits detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

und –berechnungen vorzunehmen. Solche detaillierten Berechnungen werden<br />

erst nach einer grundsätzlichen Zustimmung beider Seiten zum erzielten Ergebnis dieser<br />

Projektgruppe in der Projektgruppe „Verwaltungsstrukturreform und Funktionalreform“ unter<br />

Leitung des Staatssekretärs des Innenministeriums im Jahr 2006 vorgenommen.<br />

Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform werden kommunale Verwaltungsregionen in Trägerschaft<br />

der Kreise und kreisfreien Städte gebildet. Diese Einheiten übernehmen weitgehend<br />

die staatlichen Aufgaben der aufgelösten Landesämter sowie die damit im Zusammenhang<br />

stehenden, den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Aufgaben und können weitere<br />

Aufgaben wahrnehmen. Die fachliche Verantwortung der staatlichen Ebene bleibt dabei gewahrt.<br />

Seitens des Landes ist die Anwendung des verfassungsrechtlich in Art. 49 Abs. 2 der Landesverfassung<br />

verankerten Konnexitätsprinzips zugesagt worden.<br />

„Artikel 49<br />

Kommunaler Finanzausgleich<br />

(1) …<br />

(2) Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes<br />

durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind<br />

dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu<br />

einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender<br />

finanzieller Ausgleich zu schaffen.“<br />

Wesentliches Prüfkriterium bei der Aufgabenanalyse war daher die Ermittlung von Schnittmengen<br />

in der Aufgabenwahrnehmung zwischen Landes- und kommunaler Seite. Eine Wirtschaftlichkeit<br />

der Aufgabenübertragung wurde in all den Fällen unterstellt, in denen festgestellte<br />

Schnittmengen in der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung bei einer Übertragung der<br />

entsprechenden Aufgaben Synergieeffekte erwarten lassen, z.B. durch den Abbau von Doppelzuständigkeiten.<br />

Allerdings rechnet die Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung<br />

mit erheblichen Synergieeffekten und damit einer Effizienzrendite bei der Übertragung von<br />

Aufgaben auf die kommunale Seite. Diese prognostizierte Wirtschaftlichkeit der Übertragung<br />

ersetzt nicht die notwendige detaillierte Untersuchung, insbesondere deshalb, weil in der zur<br />

Verfügung stehenden Zeit abgestimmte Daten (zum Beispiel hinsichtlich des konkreten Personaleinsatzes)<br />

nicht generiert werden konnten. Zunächst wurde hierbei überschlägig und<br />

auf der Grundlage der von den Fachressorts gelieferten Daten im Sinne einer Grobeinschätzung<br />

vorgegangen.<br />

- 398 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!