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Gesamtbericht Stand 060206

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Referat VI 50 Abschlussbericht Aufgabenkritik 31. Januar 2006<br />

Aufgabenverlagerung innerhalb der Landesregierung (Gliederung F. IV.)<br />

1. einbringendes Ressort/ Referat<br />

Wirtschaftsministerium, VII14<br />

2. Bezeichnung der Aufgabe:<br />

Bürokratieabbau<br />

3. Beschreibung der Aufgabe:<br />

Entbürokratisierung zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein<br />

4. Personaleinsatz (ist):<br />

1 (1 gD)<br />

5. abgebende Stelle:<br />

MWV<br />

6. aufnehmende Stelle:<br />

FM<br />

- 295 -<br />

Ressort-Nr./lfd.Nr.<br />

MWV / 1<br />

7. federführende Stelle für Umsetzung:<br />

8. Erläuterung des Vorschlags<br />

Zentraler Ansprechpartner in Sachen Bürokratieabbau ist die Abteilung „Verwaltungsmodernisierung“<br />

im Finanzministerium. Die dezentrale Präsenz im Wirtschaftsministerium hatte zuletzt wiederholt zu<br />

Irritationen bei externen Kunden geführt.<br />

9. ggf. freiwerdende Ressourcen (Einsparvolumen):<br />

1 gD<br />

10. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:<br />

Die Schaffung klarer Zuständigkeiten ermöglicht eine bessere Steuerung und somit besseren Service.<br />

Gleichzeitig gibt es Synergieeffekte durch Kompetenzbündelung.<br />

11. Analyse/ Bewertung/ Prüfanregungen:<br />

12. Umsetzung bis:<br />

teilweiser Aufgabenübergang bereits in 2005 erfolgt<br />

Anm. FM: Der vom MWV mitgeteilte Umsetzungstermin kann von hier nicht nachvollzogen werden<br />

und müsste vom MWV korrigiert werden (01.04.2006?)<br />

13. Beschluss der Lenkungsgruppe:<br />

Zustimmung Ablehnung Prüfauftrag<br />

ggf. weitere Anmerkungen:<br />

Die Ressorts werden aufgefordert, ihre im GVP ausgewiesenen Stellen für Angelegenheiten der Deregulierung,<br />

Entbürokratisierung, Verwaltungsstrukturreform oder allgemeinen Modernisierungsvorhaben<br />

zu überprüfen.<br />

FM: Das FM als „aufnehmendes Ressort“ kann das Einsparvolumen (des MWV) nicht nachvollziehen,<br />

da damit Aufgabe ohne Personal ins FM wechseln würde.<br />

Kabinettsbeschluss: Zustimmende Kenntnisnahme des Lenkungsgruppenbeschlusses.

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