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Gesamtbericht Stand 060206

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Mitglieder an. Der Landesrechnungshof, externe Berater, die Beschäftigten und die Adressaten<br />

des Verwaltungshandelns bzw. Kunden sind einbezogen worden (vgl. Abschnitt C.).<br />

Entsprechend den bestehenden Zuständigkeiten verteilen sich die Aufgaben und die Federführung<br />

auf die Projektgruppen „Verwaltungsstruktur und Funktionalreform“ und „Verwaltungsmodernisierung<br />

und Entbürokratisierung“ wie folgt:<br />

Aufgabe Federführung<br />

Aufgabenanalyse und –kritik FM<br />

Zuordnung der (verbleibenden) Aufgaben (Funktionalre-<br />

form)<br />

Ablauforganisation incl. E-Government-Strategie FM<br />

Aufbauorganisation Land IM, FM<br />

Aufbauorganisation Kommunen IM<br />

Regelung der verbleibenden Aufgaben (Regelungsdichte,<br />

<strong>Stand</strong>ardabbau)<br />

Moderne Steuerungsverfahren Land FM<br />

Moderne Steuerungsverfahren Kommunen IM<br />

Anpassung der Kommunalverfassung IM<br />

Überprüfung FAG IM<br />

III. Koordination<br />

Die Koordination innerhalb der Landesregierung erfolgt durch eine Lenkungsgruppe, die gebildet<br />

wird aus dem Chef der Staatskanzlei und den beiden Staatssekretären, die jeweils eine<br />

Projektgruppe leiten. Staatssekretäre der fachlich betroffenen Ressorts und weitere Personen<br />

können ebenso wie externe Berater bei Bedarf beigezogen werden. Diese Lenkungsgruppe<br />

hat den Auftrag, den Gesamtprozess mit Blick auf Fristen, Termine, wechselseitige Abhängigkeiten<br />

und Beteiligung des Parlaments zu koordinieren. Den Vorsitz der Lenkungsgruppe hat<br />

der Chef der Staatskanzlei. Die Lenkungsgruppe kann bei Bedarf weitere Projektgruppen einrichten.<br />

Mit Blick auf die Öffentlichkeit und Beschäftigte war es erforderlich, einerseits die bisherigen<br />

Anstrengungen zu würdigen und andererseits deutlich zu machen, dass die Haushaltslage und<br />

die wirtschaftliche Wachstumsschwäche weitergehende und tiefer greifende Einsparungen<br />

und Umstrukturierungen erfordern.<br />

IV. Durchführung der Aufgabenkritik<br />

Die Aufgabenkritik wird durch die Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung unter Federführung<br />

des Finanzministeriums gesteuert; die Verantwortung der jeweiligen Ressortspitzen, insbesondere<br />

für die Aufgabe von Aufgaben, bleibt davon unberührt. Die Aufgabenkritik wurde in<br />

allen Ressorts durchgeführt. Lt. Koalitionsvertrag sollen bis zum Jahresende 2005 die Ergebnisse<br />

vorliegen. Um dieses ehrgeizige zeitliche Ziel zu erreichen, wird die Aufgabenkritik in<br />

den Bereichen, die lt. Koalitionsvertrag von Personaleinsparungen ausgenommen sind (Schulen<br />

[einschl. Staatliche Schulen für Behinderte], Steuerverwaltung, Justizvollzug, Richter<br />

[einschl. Arbeitsgerichtsbarkeit] und Staatsanwälte), erst später nach Maßgabe einer gesonderten<br />

Kabinettsentscheidung begonnen; nur dadurch kann den Besonderheiten dieser Bereiche<br />

Rechnung getragen werden. Mit der Reformkommission III hat die Landespolizei die Aufgabenkritik<br />

bereits vorweggenommen.<br />

- 9 -<br />

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