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Gesamtbericht Stand 060206

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III. E-Government<br />

Aufgabe und Ziel der Verwaltungsmodernisierung ist es, die Aufgaben des Landes wirtschaftlicher,<br />

europatauglicher, leistungsfähiger und kundenfreundlicher zu organisieren. Der technischen Entwicklung,<br />

die mit konkreten Erwartungen der Bürger und auch der Wirtschaft einher geht und sich mittelfristig<br />

zu einem <strong>Stand</strong>ortfaktor eines Bundeslandes oder einer Region entwickeln wird, kann sich heute<br />

eine nachhaltige Verwaltungsmodernisierung nicht entziehen. Unter der Bezeichnung E-<br />

Government wird dabei gemeinhin das Bemühen zusammengefasst, die Verwaltungsabläufe mit Unterstützung<br />

der Informations- und Kommunikationstechniken (IT) effizienter und effektiver durchzuführen.<br />

Nach der sog. „Speyerer Definition“ wird unter E-Government gemeinhin die „Abwicklung geschäftlicher<br />

Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von<br />

Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien“ verstanden. Hierbei handelt<br />

es sich um eine sehr weite Definition, die staatliche bzw. kommunale Verhaltensweisen von „bloßer“<br />

Informationstätigkeit über Auskünfte bis hin zum Verwaltungsakt umfasst. Diese Definition wurde auch<br />

in Schleswig-Holstein in Ermangelung besserer Alternativen zugrunde gelegt, wobei die Weite der<br />

Definition ein strategisches Vorgehen erschwert. Mit den verschiedenen Erscheinungsformen elektronischer<br />

Verwaltung geht auch eine äußerst unterschiedliche rechtliche Relevanz der einzelnen Anwendungsfelder<br />

des E-Government einher, woraus unterschiedliche Auswirkungen für den Erfolg von<br />

Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen resultieren. Es liegt auf der Hand, dass Maßnahmen der<br />

Verwaltungsmodernisierung, die erhebliche und umfangreiche Gesetzesänderungen verlangen, wesentlich<br />

länger benötigen als innerorganisatorische Maßnahmen in einer Behörde.<br />

Richtig verstanden ist E-Government Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung, denn konzeptionell<br />

geht es nicht um die lediglich elektronische Abwicklung bestehender Verwaltungsverfahren, sondern<br />

um eine effizienzorientierte Reorganisation von Verwaltungsabläufen. Erfolgreiches E-Government<br />

setzt also das Überdenken von Aufgaben, Zuständigkeiten und die kritische Überprüfung von Arbeitsabläufen<br />

in der Verwaltung voraus. Erst dann wird der Verwaltungsmodernisierung eine neue Dimension<br />

eröffnet, indem die Vorteile neuer Medien für das Handeln und Entscheiden der Verwaltung Verwendung<br />

finden können, die nicht mehr den bislang maßgeblichen Parameter Raum, Hierarchie und<br />

Zeit unterliegen. Aus diesem Grund ist im Prozess der Aufgabenkritik auch abgefragt worden, welche<br />

Aufgaben sich zur Erledigung mit Hilfe von E-Government-Anwendungen eignen. Auf diesen Erkenntnissen<br />

sowie den in Kürze feststehenden neuen Verwaltungsstrukturen im Land Schleswig-Holstein<br />

wird dann auch die neue E-Government-Strategie der Landesregierung aufbauen. Im Übrigen lässt<br />

auch das Europäische Gemeinschaftsrecht der deutschen Verwaltung keine Alternative, da aufgrund<br />

zahlreicher Rechtsakte bis Ende 2008 und auf der Grundlage der EU-Dienstleistungsrichtlinie voraussichtlich<br />

bis Ende 2010 zahlreiche elektronische Verwaltungsverfahren sogar grenzüberschreitend<br />

operabel sein müssen. Angesichts der Größe dieser Herausforderungen ist eine Verzahnung von<br />

Verwaltungsmodernisierungsansätzen mit Hilfe des E-Government mit Funktional- und Verwaltungsstrukturreformen<br />

geradezu zwingend geboten, wenn ein nachhaltiger Modernisierungserfolg beabsichtigt<br />

ist. Das E-Government bietet aufgrund seiner technischen Möglichkeiten und der Herausforderung,<br />

bewährte Strukturen grundlegend in Frage zu stellen, eine exzellente Chance zu einer echten<br />

Verwaltungsmodernisierung, die allerdings auch nicht unerhebliche Anfangsinvestitionen in eine zeitgemäße<br />

IT erfordert. Schon aus diesem Grund müssen Kosteneinsparungspotentiale erschlossen<br />

werden, die mit einer verstärkten Nutzung von sog. front office- und back office-Lösungen erschlossen<br />

werden können. Während der unmittelbare Bürgerkontakt vor Ort in Bürgerbüros etc. stattfindet (front<br />

office) können die eigentlichen fachlich komplexen Verwaltungsverfahren im (insbesondere kommunalen)<br />

back office bearbeitet werden. Gerade für die Organisation der elektronischen Verwaltung sind<br />

diese front-/back office-Lösungen sinnvoll, da hier erhebliche Synergieeffekte erzielt werden können.<br />

Voraussetzung ist allerdings auch hier die Verständigung auf eine einheitliche Organisations- und<br />

Infrastruktur, um die IT-Investitionen wirtschaftlich nutzen zu können. Dies erfordert neue Formen der<br />

Kooperation zwischen den beteiligten Verwaltungsträgern; angesichts der verstärkten Kommunalisierung<br />

von Aufgaben sind auch Regelungen über die Form der Zusammenarbeit zwischen Land und<br />

Kommunen erforderlich. Dies umfasst die Festlegung einheitlicher technischer <strong>Stand</strong>ards, um eine<br />

dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit genügende Nutzung von IT-Infrastruktur und IT-Fachverfahren<br />

sicherzustellen. Neben einer Überarbeitung der e-Government-Strategie des Landes wird hierfür auch<br />

die Verabschiedung eines E-Government-Gesetzes erforderlich. Bei entsprechender Konzeption bietet<br />

das E-Government dann aber neben einer grundlegenden Funktionalreform auch die Chance, dezentrale<br />

Verwaltungseinheiten und kommunale Gestaltungsspielräume zu stärken.<br />

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