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Gesamtbericht Stand 060206

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Referat VI 50 Abschlussbericht Aufgabenkritik 31. Januar 2006<br />

Prozessoptimierung (Gliederung I. II.)<br />

heute das Anlastungsrisiko über die Beteiligung an den Cross-Compliance-Kontrollen u.a. EU-<br />

Programmen mittragen würden. Die Lasten müssten sauber getrennt werden. Die Cross-Compliance-<br />

Verwaltung sei heute eine geteilte Verwaltung und würde es so auch in Zukunft bleiben, die ÄLRs<br />

würden nur zum Teil kommunalisiert. Herr Rentsch erklärt, er könne kein abschließendes Votum abgeben,<br />

solange die interkommunale Kostenverteilung im Anlastungsfall nicht geregelt sei. Herr Sebelin<br />

erläutert, es gebe 19 Cross-Compliance-Vorschriften der EU, die kontrolliert werden müssten. Alle<br />

Verordnungen müssten systematisch, d.h. aufgrund verschiedener vorgeschriebener Parameter einer<br />

landesweit zentral gesteuerten Risikoanalyse, kontrolliert werden. Unabhängig davon würden für 12<br />

dieser Verordnungen, die Aufgabenbereiche berühren, für die auch die Kreise zuständig sind, von<br />

diesen nur anlassbezogen (d.h. aufgrund von Vorfällen) Verstöße an die ÄLR gemeldet werden müssen.<br />

Dies muss auch so bleiben, weil die EU explizit neben den systematischen Kontrollen die Berücksichtigung<br />

dieser Anlassergebnisse als Voraussetzung für die Zahlungen fordert. Herr Erps betont,<br />

die bestehenden Doppelzuständigkeiten würden bestehen bleiben. Herr Lorenz warnt vor einer<br />

Verlagerung auf die Kreise wegen des Anlastungsrisikos, zudem sei die erforderliche Personalflexibilität<br />

schwer zu realisieren. Herr Schlie fasst zusammen: 1. Der Personalaufwand in den Aufgabenblöcken<br />

ist zu präzisieren und nach dem Ort der Aufgabenerledigung zu differenzieren. 2. Die Verteilung<br />

des Anlastungsrisikos bleibt als Problem bestehen und ist nicht geregelt. 3. Die Effizienz des Verwaltungshandelns<br />

muß gewährleistet sein. Der Punkt werde strittig gestellt und bedürfe der weiteren Prüfung.<br />

Herr Adamzik schlägt vor, die 19 Verordnungen mit einem Mengengerüst zu versehen, dass den<br />

damit verbundenen Aufwand und den Ort der Erledigung offen legt.<br />

15. ggf. Minderheitenvoten:<br />

16. Vorschlag des Finanzministeriums:<br />

Kommunalisierung. Die Aufgabenbereiche EU-Prämienzahlung und Cross Compliance sollen im künftigen<br />

Landesamt für Bodenmanagement wahrgenommen werden.<br />

17. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:<br />

Die Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene fördert die Zweistufigkeit und damit die<br />

Verschlankung der Verwaltungsorganisation und -verfahren. Schlankere und schnellere Verwaltungsverfahren<br />

erhöhen den Nutzen der Kunden der Verwaltung. Zudem werden gleichartige Aufgaben, die<br />

bislang teils vom Land, teils auf kommunaler Ebene erledigt werden, zusammengeführt, so dass Synergieeffekte<br />

auftreten.<br />

18. weiteres Verfahren/ Prüfanregungen:<br />

19. ggf. Umsetzung bis:<br />

1 / 2007<br />

20. Anmerkungen:<br />

Beschluss der Staatssekretärsrunde im Rahmen der St-Klausur am 7. Januar 2006:<br />

Die Verlagerung auf die kommunale Ebene wird geprüft; Besprechung mit MP, V M, V St, IV St, VI St<br />

V.<br />

Kabinettsbeschluss: Übertragung der Aufgaben auf das Landesamt für Bodenmanagement.<br />

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