18.01.2013 Aufrufe

Gesamtbericht Stand 060206

Gesamtbericht Stand 060206

Gesamtbericht Stand 060206

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Staatskanzlei einzurichten. Finanzwirksame Maßnahmen im eGovernment-Bereich bedürfen<br />

der Zustimmung dieser Lenkungsgruppe.<br />

Aufgabenkritik<br />

In Bezug auf die Aufgabenkritik sieht der Koalitionsvertrag eine ressortübergreifende Projektgruppe<br />

vor, die eine ausführliche Aufgabenanalyse mit einer umfassenden Aufgabenkritik<br />

und Bereinigung durchführt. Die Gruppe soll alle Geschäftsbereiche prüfen und der Regierung<br />

und dem Parlament Empfehlungen für ihre Entscheidung geben; externer Rat soll dabei<br />

zugezogen werden.<br />

Die Landesregierung hatte bereits in der zweiten Hälfte der 90iger Jahre eine flächendeckende<br />

Aufgabenanalyse und -kritik durchgeführt und erstmals alle Landesaufgaben durch<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter („bottom up“-Ansatz) systematisch auf den Prüfstand<br />

gestellt. Eine nochmalige Aufgabenanalyse nach der gleichen Methodik lässt keine grundlegend<br />

neuen Erkenntnisse erwarten.<br />

Erforderlich ist ein „top down“-Ansatz, dessen neue Zielrichtung sowohl gegenüber den Beschäftigten<br />

als auch der Öffentlichkeit deutlich erklärt werden muss. Die Aufgabenkritik ist<br />

zugleich der erste Schritt zur angestrebten Deregulierung.<br />

Statt der kleinteiligen Erfassung, Analyse und Kritik jeder Detailaufgabe werden jetzt grundsätzlich<br />

Aufgabenblöcke betrachtet.<br />

Folgende Probleme müssen gelöst werden:<br />

• Erstes Ziel der Aufgabenkritik ist die „Aufgabe von Aufgaben“.<br />

Die Frage, ob auf - teilweise gesetzlich normierte - Aufgaben vollständig oder weitgehend<br />

verzichtet werden kann, ist eine politische Frage, deren Beantwortung zwar verwaltungsseitig<br />

vorzubereiten ist, die aber nur auf politischer Ebene diskutiert und entschieden<br />

werden kann. Da das Land nur dort auf Aufgaben verzichten kann, wo es nicht durch höherrangiges<br />

Recht gebunden ist, führt ein Verzicht auf Aufgaben in der Regel zum Verzicht<br />

auf die Nutzung landespolitischer Gestaltungsspielräume. Das gilt im Grundsatz<br />

auch für die Umwandlung von Landesaufgaben in Selbstverwaltungsaufgaben.<br />

• Um den Diskussionsprozess insbesondere auf EU- / Bundesebene mitzugestalten, müssen<br />

auch Vorschläge zum Verzicht auf EU- / Bundesaufgaben erfasst werden.<br />

• Kann auf eine Aufgabe nicht verzichtet und kann sie auch nicht als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe<br />

auf die Kommunen oder Dritte übertragen werden, bleibt der Auftrag,<br />

die Durchführung der Aufgabe zu straffen. Das erfordert Analysen der Ist-Prozesse und<br />

Ressourcen, die Gestaltung von Sollprozessen, Entscheidungen zum e-Government<br />

usw. Das sind typische Verwaltungsaufgaben, die zeitlich keinesfalls bis zum 31.12.2005<br />

abgeschlossen werden können.<br />

• Die Organisation der Aufgabenkritik muss daher im ersten Schritt die eher politisch und<br />

im zweiten – zeitlich anschließenden – Schritt die eher verwaltungsseitig geprägte Aufgabenstellung<br />

berücksichtigen.<br />

• Da die Aufgabenkritik – anders als in den 90er Jahren – ausdrücklich auch die Haushaltskonsolidierung<br />

unterstützen soll, sind Einsparvorgaben erforderlich. Diese werden<br />

sich aus den Eckwerten für die Haushalte 2005/2006 ergeben. Die Erreichung dieser<br />

Einsparziele wird durch die Aufgabenkritik unterstützt. Auf diese Weise sind Haushaltsvorgaben<br />

und Aufgabenkritik miteinander verknüpft.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu klären, wie die im Koalitionsvertrag genannten Bereiche,<br />

die von Personaleinsparungen ausgenommen bleiben sollen (z.B. Schulen, Polizei-<br />

- 666 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!