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Gesamtbericht Stand 060206

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Gesamtaufgabe Verwaltungsmodernisierung<br />

Die Gesamtaufgabe der Verwaltungsmodernisierung ist umfangreich, so dass inhaltliche und<br />

zeitliche Priorisierungen unabdingbar sind. Um das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel zu<br />

erreichen, bis zum Jahresende 2005 sowohl die Aufgabenkritik abzuschließen, als auch einen<br />

zwischen Land und Kommunen abgestimmten Vorschlag zur Bildung von Dienstleistungszentren<br />

zu erarbeiten, werden diese beiden Komplexe mit gleicher Priorität parallel zu<br />

betrachten sein. Das erscheint insofern unproblematisch, als die Aufgaben, die vom Land auf<br />

diese kommunalen Dienstleistungszentren übertragen werden sollen, im Koalitionsvertrag im<br />

Wesentlichen bereits benannt sind: Übergehen sollen die Aufgaben der Staatlichen Umweltämter,<br />

der Ämter für ländliche Räume – mit Ausnahme des Küstenschutzes sowie Auszahlung<br />

und Kontrolle der landwirtschaftlichen Prämien –, der Katasterämter, des Landesamtes<br />

für Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie des Landesamtes für Natur und Umwelt, soweit<br />

letzteres Vollzugsaufgaben wahrnimmt. Das „Ob“ der Aufgabenübertragung ist also insoweit<br />

ebenso geklärt wie im Wesentlichen auch der Umfang der Aufgabenübertragung, wenn auch<br />

im Zuge der Aufgabenkritik diese Aufgaben noch reduziert werden und weitere Aufgaben<br />

hinzukommen könnten. Auf dieser Basis lassen sich Aussagen sowohl zum räumlichen Einzugsbereich<br />

als auch zur rechtlichen, personellen und finanziellen Ausgestaltung der kommunalen<br />

Dienstleistungszentren auch schon während des Prozesses der Aufgabenkritik erarbeiten.<br />

Die einzelnen Themenbereiche sind zudem inhaltlich eng miteinander verknüpft<br />

und die Arbeitsergebnisse zu einzelnen Themen beeinflussen sich wechselseitig. Die Funktionalreform<br />

selbst wiederum – also die konkrete Umsetzung der Aufgabenübertragung vom<br />

Land auf die kommunalen Dienstleistungszentren – kann erst in Angriff genommen werden,<br />

wenn über die Realisierung der kommunalen Dienstleistungszentren Einvernehmen besteht.<br />

In dieser wechselseitigen Verzahnung müssen die unterschiedlichen Zuständigkeiten insbesondere<br />

der beiden Querschnittsressorts Innen- und Finanzministerium bei der Organisation<br />

der Arbeit berücksichtigt werden. Außerdem ist angesichts der Komplexität und der gegenseitigen<br />

Abhängigkeit der einzelnen Teilaufgaben eine Koordinierung in Bezug auf die Gesamtaufgabe<br />

erforderlich, um sicherzustellen, dass Abhängigkeiten beachtet sowie Termine<br />

eingehalten werden und auf neue Entwicklungen mit Blick auf das Gesamtprojekt angemessen<br />

und flexibel reagiert werden kann.<br />

Erforderlich ist eine Führungs- und Arbeitsstruktur, die<br />

• auf Landesseite eine Koordinierung des Gesamtvorhabens ermöglicht,<br />

• die Bearbeitung der Teilaufgaben entsprechend den Querschnittszuständigkeiten von<br />

Innen- und Finanzministerium gewährleistet,<br />

• die fachlich zuständigen Ressorts einbindet,<br />

• Flexibilität gewährleistet,<br />

• die Einbindung von Adressaten der Verwaltungsleistung („Kunden“), von Kommunen,<br />

Beschäftigten und Experten je nach Notwendigkeit ermöglicht,<br />

• es ermöglicht, Parlament, Landesrechnungshof und Beschäftigte einzubeziehen.<br />

Landesregierung und Kommunale Landesverbände haben auf der Grundlage einer zwischen<br />

der damaligen Ministerpräsidentin und den Vorsitzenden der Kommunalen Landesverbände<br />

(KLV) im März 2004 geschlossenen Zielvereinbarung im vergangenen Jahr eine Bestandsaufnahme<br />

aller übertragbaren staatlichen Vollzugsaufgaben vorgenommen und mit<br />

der Prüfung einer Kommunalisierung von Aufgaben begonnen. Im Sinne der von der Landesregierung<br />

am 24./25.03.2003 beschlossenen Leitlinien wurde von der grundsätzlichen Kommunalisierbarkeit<br />

aller staatlichen Vollzugsaufgaben ausgegangen (Beweislastumkehr). Der<br />

gesamte Prozess ist nicht abgeschlossen und stockt seit vielen Monaten.<br />

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben in einer eGovernment-<br />

Vereinbarung im Dez. 2003 beschlossen, eGovernment-Strukturen und Prozesse gemeinsam<br />

zu entwickeln und dazu eine Lenkungsgruppe unter Vorsitz der damaligen Chefin der<br />

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