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Gesamtbericht Stand 060206

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Erhalt ihrer Bau- und Kunstdenkmäler selbst zuständig. Auch der Bereich des Denkmalschutzes<br />

könnte auf die ev.-luth. Nordelbische Kirche übertragen werden.<br />

• Weiterhin ist bei der Überprüfung des Denkmalschutzgesetzes anzustreben, alle verbleibenden<br />

Zuständigkeiten auf einer Ebene, ggf. beim Land, zu konzentrieren.<br />

• Im Bereich der Kulturförderung regt das Finanzministerium an, über weitergehende Kooperationen<br />

zwischen dem schleswig-holsteinischen Landestheater und den kommunalen<br />

Theatern zu verhandeln. Weitere Synergien durch verstärkte Zusammenarbeit könnten<br />

möglich sein.<br />

• Zusätzlich sollte die erfolgreiche Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen<br />

Schloss Gottorf ermuntert werden, bestehende museale Angebote weiterer Anbieter zusammen<br />

zu führen.<br />

• Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sollte für bestimmte Kommunikationsbereiche, wie<br />

z.B. Publikationen, eine noch weitergehende Zentralisierung unter Beachtung des Ressortprinzips<br />

geprüft werden.<br />

Beschluss der Projektgruppe: Wie vorgeschlagen.<br />

Anmerkung: gemäß Beschlussfassung in der St-Klausur am 7. Januar 2006 wird die<br />

Staatskanzlei den Vorschlag zum Bereich Öffentlichkeitsarbeit prüfen und in einer der nächsten<br />

Staatssekretärsbesprechungen vorstellen.<br />

Kabinettsbeschluss: Zustimmende Kenntnisnahme des Projektgruppenbeschlusses.<br />

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