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Gesamtbericht Stand 060206

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Referat VI 50 Abschlussbericht Aufgabenkritik 31. Januar 2006<br />

Aufgabenverlagerung innerhalb der Landesregierung (Gliederung F. IV.)<br />

Ressort-Nr./lfd.Nr.<br />

FM / 19<br />

1. einbringendes Ressort/ Referat<br />

FM, VI 50 betroffen: MSGF, VIII 12 und VIII 14<br />

2. Bezeichnung der Aufgabe:<br />

Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

3. Beschreibung der Aufgabe:<br />

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist im Ressort des MSGF angesiedelt. Sie besteht aus dem Landesarbeitsgericht<br />

als Landesoberbehörde und den fünf Arbeitsgerichten in Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck<br />

und Neumünster. Das MSGF hat die Dienstaufsicht über die Arbeitsgerichtsbarkeit. Ferner<br />

werden im MSGF die Personalangelegenheiten der betroffenen Richterinnen und Richter wahrgenommen<br />

sowie die Haushaltsangelegenheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit bearbeitet<br />

4. Personaleinsatz (ist):<br />

Ministerium: 0,3 h.D.; 0,15 g.D.<br />

Arbeitsgerichtsbarkeit: 92 Stellen (50 Beamte, 42 Angestellte)<br />

5. abgebende Stelle:<br />

MSGF<br />

6. aufnehmende Stelle:<br />

MJAE<br />

- 294 -<br />

7. federführende Stelle für Umsetzung:<br />

MJAE<br />

8. Erläuterung des Vorschlags<br />

Bisher erfolgte die Anbindung der Arbeitsgerichtsbarkeit an das für Arbeitsmarktpolitik zuständige<br />

Ressort unter Hinweis auf das Arbeitsgerichtsgesetz. Diese bundesgesetzliche Zuweisung durch das<br />

Arbeitsgerichtsgesetz ist seit 1990 überholt. Im Übrigen ist das MJAE inzwischen auch zuständiges<br />

Ressort für die Arbeitsmarktpolitik. Durch die Bündelung der Zuständigkeit für alle Gericht beim MJAE<br />

sind Synergien zu erwarten.<br />

9. ggf. freiwerdende Ressourcen (Einsparvolumen):<br />

kann zz. noch nicht abschließend beurteilt werden.<br />

10. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:<br />

11. Analyse/ Bewertung/ Prüfanregungen:<br />

12. Umsetzung bis:<br />

1.2.2006<br />

13. Beschluss der Lenkungsgruppe:<br />

Zustimmung Ablehnung Prüfauftrag<br />

ggf. weitere Anmerkungen:<br />

MJAE: Für die Umsetzung ist eine Änderung des Organisationserlasses des MP erforderlich ist. Der<br />

vom MSGF dargestellte Stellenumfang von lediglich 0,45 Stellen für die Arbeitsgerichtsbarkeit erscheint<br />

sehr gering. Zumindest eine halbe Stelle sollte für die Verlagerung veranschlagt werden.<br />

Kabinettsbeschluss: Zustimmende Kenntnisnahme des Lenkungsgruppenbeschlusses.

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