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Gesamtbericht Stand 060206

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B. Auftrag<br />

Neben den Erfahrungen der Landesregierung mit dem Instrument „Aufgabenanalyse / Aufgabenkritik“<br />

in den Jahren 1996 – 2000 sind die Untersuchungsergebnisse des Landesrechnungshofes<br />

Schleswig-Holstein hinsichtlich vorangegangener Modernisierungsmaßnahmen<br />

bei der Formulierung des Auftrages der Projektgruppe und damit bei der Konzeption der Aufgabenkritik<br />

in 2005 berücksichtigt worden.<br />

So hat der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2000 zur damaligen Aktion „Aufgabenanalyse<br />

und Aufgabenkritik“ die stärkere Verknüpfung mit Maßnahmen mit Top-down-<br />

Ansatz angemahnt, insbesondere, um das Hauptziel einer jeden Verwaltungsreform, die<br />

Verschlankung der Verwaltung, wirkungsvoll zu verfolgen. Maßstab müsse dabei sein, ob die<br />

Effektivität gesteigert werde, ob die Bürgerfreundlichkeit der Verfahren, z.B. durch Bündelung<br />

von Aufgaben und Straffung von Organisationen, verbessert werde und ob die Verwaltung<br />

schlanker werde (Bemerkungen 2000 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein, Seite<br />

143, Absatz 1). Weiterhin wurde in den Bemerkungen 2002 darauf hingewiesen, dass nur<br />

durch eine konsequente Aufgabenbündelung sowie die Verlagerung von Aufgaben aus dem<br />

ministeriellen in den nachgeordneten Bereich eine Verwaltungsmodernisierung nachhaltig Erfolg<br />

habe (Bemerkungen 2002 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein, Seite 117, Absatz<br />

1). Im Sonderbericht 2002 über das Ergebnis der Prüfung „Reformvorhaben der Landesregierung;<br />

Bilanz der Modernisierung“ stellt der Landesrechnungshof Anforderungen für die<br />

Durchführung von Modernisierungsvorhaben auf, die den Erfolg und die Wirtschaftlichkeit der<br />

Maßnahmen absichern, wie z.B. die Definition von Zielen und Ergebnissen der Aktion, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,<br />

Ressourcen- und Durchführungsplanung, Ergebnisse und Kosten-Nutzenanalyse,<br />

Dokumentation, Information, Evaluation, Steuerung und Controlling (Sonderbericht<br />

2002, Kapitel 3.1) Über das Ergebnis der Sonderprüfung fand am 23.8.2005 ein<br />

Gespräch zwischen dem Landesrechnungshof und dem Finanzministerium statt, um die Empfehlungen<br />

des Landesrechnungshofes für die Gestaltung eines wirtschaftlichen Reformprozesses<br />

und seiner Steuerung in den aktuellen Vorhaben in den Reformprozess zu implementieren.<br />

Die im Einzelfall notwendigen Wirtschaftlichkeitserwägungen sind im gegenwärtigen<br />

Stadium der Aufgabenkritik jedoch nur auf einem abstrakten Niveau möglich, da konkrete Entscheidungen<br />

über die Zuordnung der Aufgaben in der künftigen Verwaltungsstruktur ausstehen<br />

und Bündelungseffekte insbesondere auf kommunaler Ebene noch nicht quantifizierbar<br />

sind. Insofern können Aussagen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt des Verfahrens allein aus den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit hergeleitet werden. In einigen Fällen sind daher auch gesonderte Prüfaufträge<br />

vorgesehen worden.<br />

I. Aufgabenkritik<br />

In Bezug auf die Aufgabenkritik hat die Landesregierung mit Beschluss vom 7.6.2005 eine<br />

ressortübergreifende Projektgruppe eingesetzt, die eine ausführliche Aufgabenanalyse mit<br />

einer umfassenden Aufgabenkritik und Bereinigung durchführen sollte. Die Gruppe sollte alle<br />

Geschäftsbereiche prüfen und der Regierung und dem Parlament Empfehlungen für ihre Entscheidung<br />

geben; externer Rat sollte dabei zugezogen werden.<br />

Die Landesregierung hatte bereits in der zweiten Hälfte der 90 er Jahre eine flächendeckende<br />

Aufgabenanalyse und -kritik durchgeführt und erstmals alle Landesaufgaben durch die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter („bottom up“-Ansatz) systematisch auf den Prüfstand gestellt. Eine<br />

nochmalige Aufgabenanalyse nach der gleichen Methodik ließ keine grundlegend neuen Erkenntnisse<br />

erwarten.<br />

Erforderlich war ein „top down“-Ansatz, dessen neue Zielrichtung sowohl gegenüber den Beschäftigten<br />

als auch der Öffentlichkeit deutlich erklärt wurde. Die Aufgabenkritik ist zugleich<br />

der erste Schritt zur angestrebten Deregulierung.<br />

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