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Gesamtbericht Stand 060206

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Referat VI 50 Abschlussbericht Aufgabenkritik 31. Januar 2006<br />

Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene (Gliederung F. II.)<br />

18. weiteres Verfahren/ Prüfanregungen:<br />

19. ggf. Umsetzung bis:<br />

1 / 2007<br />

20. Anmerkungen:<br />

Herr Rabius verdeutlicht, dass es sich um einen Vorschlag zur Aufgabenverlagerung handelt. Die 7,6<br />

Stellen sind das Dezernat 2 des Landeslabors (Tierarzneimittelüberwachung), diese sind verlagerbar.<br />

Die restlichen Stellen sind die Fachreferate im MLUR.<br />

Im Ministerium und damit für die Aufgaben Rechtssetzung, Grundsatzangelegenheiten und Fachaufsicht<br />

ist folgendes Personal eingesetzt:<br />

A 12 1<br />

A 13 h. D. 1<br />

A 15 1<br />

A 8 1<br />

I a 1<br />

II a 1<br />

IV a 2,1<br />

IV b 0,7<br />

V c 2,65<br />

VIb 0,5<br />

Gesamt 11,95<br />

Im Landeslabor sind im Dezernat 2 “Tierarzneimitteluntersuchungen" die übrigen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, die in der Gesamtübersicht aufgeführt sind, eingesetzt. Hier werden folgende Aufgaben<br />

wahrgenommen:<br />

Arzneimittelrechtliche Inspektionen von:<br />

- tierärztlichen Hausapotheken<br />

- Nutztierhaltungen<br />

- Fütterungsarzneimittelherstellungsbetrieben<br />

- Einzelhandelsbetrieben<br />

Probenentnahme für Rückstands- und Kontaminantenuntersuchungen bei lebenden Tieren und<br />

Schlachtkörpern<br />

Die Stellenanteile sind wie folgt:<br />

A 15 1<br />

II a 3<br />

IV b 2,3<br />

VI b 0,8<br />

VII S 0,5<br />

Gesamt 7,6<br />

Die Fachaufsicht ist ministerielle Aufgabe und somit nicht auf eine der kommunalen Verwaltungsregionen<br />

zu verschieben, sondern muss wie bisher mit dem gleichen Personalansatz als Aufgabe im<br />

Ministerium verbleiben.<br />

Die Aufgaben des Dezernates 2 des Landeslabors können auf die kommunale Ebene verlagert werden.<br />

Dies ist aber nur sinnvoll, wenn die Umsetzung ausschließlich in eine der Kommunalen Verwaltungsregionen<br />

erfolgt, um ein wirtschaftliches Arbeiten weiterhin zu gewährleisten. Weiterhin macht<br />

eine Übertragung nur dann Sinn, wenn in dieser Behörde auch Aufgaben des Veterinärwesens angesiedelt<br />

sind. Daraus folgt, dass die Kreise ihre Aufgaben des Veterinärwesens und der Lebensmittelkontrolle<br />

auf die kommunalen Verwaltungsregionen übertragen.<br />

Kabinettsbeschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von 14.<br />

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