Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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4.2 Privater Verkehr<br />
1 Grundsätzliche Ablehnung<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei Pt. 4.2 «Privater Verkehr» <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>weisen<br />
bzw. es sei die Neufestset<strong>zu</strong>ng des Verkehrsplans bis <strong>zu</strong>m Vorliegen des Verkehrskonzepts<br />
aus<strong>zu</strong>setzen. Verschie<strong>den</strong>e Einwender beantragen dabei insbesondere, es<br />
sei der private Verkehr besser auf <strong>den</strong> öffentlichen Verkehr ab<strong>zu</strong>stimmen und es sei<br />
auf<strong>zu</strong>zeigen, wie eine Vermehrung des Individualverkehrs vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann<br />
und wer bis wann das Verkehrskonzept aus<strong>zu</strong>arbeiten habe.<br />
Die Festlegungen im Bereiche des privaten Verkehrs (Karte und Text) wur<strong>den</strong> aufgrund<br />
der dem Gesamtplan 1978 <strong>zu</strong>grundegelegten Verkehrskonzeption in <strong>den</strong><br />
Richtplan übernommen. Ob und inwieweit sie <strong>den</strong> aktuellen übergeordneten Zielset<strong>zu</strong>ngen<br />
entsprechend geändert wer<strong>den</strong> müssen, ist im Rahmen eines aktualisierten<br />
Verkehrskonzepts nach raumplanerischen, finanziellen und technischen<br />
Kriterien <strong>zu</strong> überprüfen (vgl. Pte. 4.2.2 und 4.2.3). Der kantonale Richtplan ist diesem<br />
<strong>zu</strong> erarbeiten<strong>den</strong> Konzept als verpflichtender Rahmen voran<strong>zu</strong>stellen, was<br />
vorab durch textliche Ausführungen über die Prioritäten aus heutiger Sicht sowie<br />
die Formulierung von Zielset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Verkehrsarten geschehen<br />
ist. Neben der an<strong>zu</strong>streben<strong>den</strong> Koordination mit dem Angebot des öffentlichen<br />
Verkehrs sind dabei insbesondere die Leitlinie 2 und die Beschlüsse des<br />
Bundes über das Nationalestrassennetz <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Im heutigen Zeitpunkt kann nicht detailliert beschrieben wer<strong>den</strong>, wie eine<br />
Vermehrung des Individualverkehrs vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann. Denn neben der<br />
Steigerung von Angebot und Attraktivität des öffentlichen Verkehrs und der<br />
Zurückhaltung beim Strassenbau bedarf es weiterer Kriterien, welche – u.a. mit<br />
Hilfe des im Aufbau begriffenen Verkehrsmodells – in die Überlegungen einfliessen<br />
müssen. Es gilt also, mit dem Verkehrskonzept <strong>den</strong> Fragenkomplex der<br />
Mobilität insgesamt an<strong>zu</strong>gehen. Die Lösung kann nicht einfach in der Beibehaltung<br />
oder Streichung von Strassenfestlegungen bestehen. Mit dem im Aufbau<br />
befindlichen Verkehrsmodell können Verkehrsströme simuliert wer<strong>den</strong>; das Verkehrsmodell<br />
wird sowohl bei der Ausarbeitung des neuen Verkehrskonzepts als<br />
auch im Zusammenhang mit der Planung und Projektierung von Einzelvorhaben<br />
<strong>zu</strong>r Beschreibung der Auswirkungen und damit <strong>zu</strong>r Überprüfung der Zweckmässigkeit<br />
einzelner Vorhaben im Bereiche des Verkehrs dienen können.<br />
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