Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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Umfahrung Egg<br />
4.2 Privater Verkehr<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei die Umfahrung Egg aus dem Richtplan <strong>zu</strong><br />
streichen.<br />
Die Umfahrung Egg setzt sich aus zwei unabhängigen Abschnitten <strong>zu</strong>sammen,<br />
nämlich aus dem nordöstlich der Forchstrasse verlaufen<strong>den</strong> Teilstück als Ersatz<br />
der Rällikerstrasse sowie aus der Fortset<strong>zu</strong>ng der Neuen Meilener-Strasse ab<br />
Pfannenstilstrasse bis <strong>zu</strong>r Meilenerstrasse im Gebiet Hof.<br />
Zum Teilstück nordöstlich der Forchstrasse: Der mit Beschluss der Gemeindeversammlung<br />
Egg vom 27. September 1993 festgesetzte öffentliche Gestaltungsplan<br />
Längi-Hanselmaa wurde am 23. Februar 1994 vom Regierungsrat genehmigt.<br />
Das heute durch das Gestaltungsplangebiet verlaufende Teilstück der Rällikerstrasse<br />
wurde auf die nordöstliche Seite der Forchstrasse verlegt und das alte<br />
Staatsstrassenteilstück <strong>zu</strong>r Wohnstrasse ausgestaltet. Mit <strong>den</strong> Bauarbeiten, die <strong>zu</strong><br />
Lasten der Gemeinde gehen, wurde bereits begonnen.<br />
Zur Fortset<strong>zu</strong>ng der Neuen Meilener-Strasse ab Pfannenstilstrasse: Die bestehende<br />
Meilener-Strasse ist für die schwachen Verkehrsteilnehmer unsicher. Mit der<br />
geplanten Verlegung wird die Sicherheit der Fussgänger im Dorfkern erhöht. Im<br />
Jahre 1992 wurde ein privater Gestaltungplan erarbeitet mit dem Ziel, Überbauungen<br />
<strong>zu</strong> realisieren, deren Wohnqualität möglichst wenig von der Neuen<br />
Meilener-Strasse beeinträchtigt wird; die Bebauungsmöglichkeiten sind also<br />
bereits auf dieses Strassenvorhaben abgestimmt.<br />
Umfahrung Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach<br />
Mehrere Einwender – darunter eine Petition mit zahlreichen Unterschriften – beantragen,<br />
es sei die Umfahrung Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach <strong>zu</strong> streichen. Ein Einwender<br />
beantragt, es seien die entsprechen<strong>den</strong> Baulinien ersatzlos <strong>zu</strong> streichen.<br />
Die Umfahrung Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach ist da<strong>zu</strong> bestimmt, <strong>den</strong> Verkehr aus <strong>den</strong><br />
Siedlungsgebieten der genannten Gemein<strong>den</strong> heraus<strong>zu</strong>nehmen. Die Festlegung im<br />
Richtplan dient <strong>zu</strong>r längerfristigen Trasseesicherung. Änderungen von Baulinien<br />
sind nicht Gegenstand des Richtplanverfahrens.<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei der vorgesehene Anschluss der Umfahrung<br />
Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach an die Oberlandautobahn <strong>zu</strong> streichen und es sei die<br />
Verbindung mit dem Anschluss Hegnau <strong>zu</strong> prüfen.<br />
Im Zuge der Realisierung der Oberlandautobahn wur<strong>den</strong> bereits Vorkehren für<br />
<strong>den</strong> direkten Anschluss der Umfahrung Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach im Raum<br />
Wangen-Hegnau getroffen. Aufgrund der bereits getätigten Investitionen und <strong>den</strong><br />
Vorteilen in verkehrstechnischer Hinsicht wird an dieser Lösung festgehalten.<br />
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