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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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Umfahrung Egg<br />

4.2 Privater Verkehr<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei die Umfahrung Egg aus dem Richtplan <strong>zu</strong><br />

streichen.<br />

Die Umfahrung Egg setzt sich aus zwei unabhängigen Abschnitten <strong>zu</strong>sammen,<br />

nämlich aus dem nordöstlich der Forchstrasse verlaufen<strong>den</strong> Teilstück als Ersatz<br />

der Rällikerstrasse sowie aus der Fortset<strong>zu</strong>ng der Neuen Meilener-Strasse ab<br />

Pfannenstilstrasse bis <strong>zu</strong>r Meilenerstrasse im Gebiet Hof.<br />

Zum Teilstück nordöstlich der Forchstrasse: Der mit Beschluss der Gemeindeversammlung<br />

Egg vom 27. September 1993 festgesetzte öffentliche Gestaltungsplan<br />

Längi-Hanselmaa wurde am 23. Februar 1994 vom Regierungsrat genehmigt.<br />

Das heute durch das Gestaltungsplangebiet verlaufende Teilstück der Rällikerstrasse<br />

wurde auf die nordöstliche Seite der Forchstrasse verlegt und das alte<br />

Staatsstrassenteilstück <strong>zu</strong>r Wohnstrasse ausgestaltet. Mit <strong>den</strong> Bauarbeiten, die <strong>zu</strong><br />

Lasten der Gemeinde gehen, wurde bereits begonnen.<br />

Zur Fortset<strong>zu</strong>ng der Neuen Meilener-Strasse ab Pfannenstilstrasse: Die bestehende<br />

Meilener-Strasse ist für die schwachen Verkehrsteilnehmer unsicher. Mit der<br />

geplanten Verlegung wird die Sicherheit der Fussgänger im Dorfkern erhöht. Im<br />

Jahre 1992 wurde ein privater Gestaltungplan erarbeitet mit dem Ziel, Überbauungen<br />

<strong>zu</strong> realisieren, deren Wohnqualität möglichst wenig von der Neuen<br />

Meilener-Strasse beeinträchtigt wird; die Bebauungsmöglichkeiten sind also<br />

bereits auf dieses Strassenvorhaben abgestimmt.<br />

Umfahrung Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach<br />

Mehrere Einwender – darunter eine Petition mit zahlreichen Unterschriften – beantragen,<br />

es sei die Umfahrung Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach <strong>zu</strong> streichen. Ein Einwender<br />

beantragt, es seien die entsprechen<strong>den</strong> Baulinien ersatzlos <strong>zu</strong> streichen.<br />

Die Umfahrung Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach ist da<strong>zu</strong> bestimmt, <strong>den</strong> Verkehr aus <strong>den</strong><br />

Siedlungsgebieten der genannten Gemein<strong>den</strong> heraus<strong>zu</strong>nehmen. Die Festlegung im<br />

Richtplan dient <strong>zu</strong>r längerfristigen Trasseesicherung. Änderungen von Baulinien<br />

sind nicht Gegenstand des Richtplanverfahrens.<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei der vorgesehene Anschluss der Umfahrung<br />

Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach an die Oberlandautobahn <strong>zu</strong> streichen und es sei die<br />

Verbindung mit dem Anschluss Hegnau <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Im Zuge der Realisierung der Oberlandautobahn wur<strong>den</strong> bereits Vorkehren für<br />

<strong>den</strong> direkten Anschluss der Umfahrung Fällan<strong>den</strong>-Schwerzenbach im Raum<br />

Wangen-Hegnau getroffen. Aufgrund der bereits getätigten Investitionen und <strong>den</strong><br />

Vorteilen in verkehrstechnischer Hinsicht wird an dieser Lösung festgehalten.<br />

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