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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.2 Privater Verkehr<br />

Umfahrung Ottenbach<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei die südliche Umfahrung von Ottenbach <strong>zu</strong><br />

streichen.<br />

Die Umfahrung ist Bestandteil einer interkantonalen Querverbindung in Rahmen<br />

der übergeordneten Nationalstrassenplanung.<br />

Umfahrung Mettmenstetten<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei die östliche Umfahrung von Mettmenstetten<br />

aus dem Richtplan <strong>zu</strong> streichen.<br />

Diese Umfahrung soll, längerfristig gesehen, <strong>den</strong> Durchgangsverkehr der Achse<br />

Rössliplatz-Albisstrasse aus dem Dorf herausnehmen.<br />

Hirzeltunnel<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei auf <strong>den</strong> Hirzeltunnel <strong>zu</strong> verzichten oder aber<br />

höchstens eine Kur<strong>zu</strong>mfahrung Hirzel evtl. mit Tunnel vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Eine Kur<strong>zu</strong>mfahrung könnte nicht <strong>zu</strong>r Lösung der anstehen<strong>den</strong> Probleme beitragen<br />

und würde <strong>zu</strong>dem wegen der Topographie <strong>zu</strong> übermässigen Eingriffen in die<br />

Landschaft führen. Mit dem vorgesehenen zweispurigen Basistunnel wird es möglich<br />

sein, die vom Durchgangsverkehr geplagten Einwohner der Gemeinde Hirzel<br />

und die kurvenreiche und unfallträchtige Staatsstrasse <strong>zu</strong> entlasten. Einem<br />

Hirzeltunnel kommt jedoch ebenfalls nationale und kantonale Bedeutung <strong>zu</strong>,<br />

indem die Landesteile Innerschweiz, Berner Oberland mit <strong>den</strong>jenigen Ostschweiz,<br />

Graubün<strong>den</strong> besser verbun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Es wird angestrebt, <strong>den</strong> Hirzeltunnel als<br />

lokale Verbindung zwischen N3 und N4a ins Nationalstassennetz auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Der <strong>Kanton</strong>srat hat in seiner Sit<strong>zu</strong>ng vom 11. Januar 1993 ein Postulat betreffend<br />

die Sanierung der immer prekäreren Verkehrssituation im Bereiche der Gemeinde<br />

Hirzel dem Regierungsrat <strong>zu</strong>r <strong>Bericht</strong>erstattung und Antragsstellung überwiesen.<br />

Ein Einwender beantragt, es sei der Raum für das Portal eines Hirzeltunnels vorläufig<br />

sowohl im Schifflirank als auch im Bereich Sihlhal<strong>den</strong> frei<strong>zu</strong>halten.<br />

Bevor nicht konkrete Entscheidungsgrundlagen vorliegen, wird die Linienführung<br />

durch <strong>den</strong> Kreuzhügel, welche dem Zuger Richtplan 1987 entspricht, im kantonalen<br />

Richtplan festgelegt. Damit ist nichts über die Tieflage der Strasse im Bereich<br />

Schifflirank ausgesagt. Die Variante Kreuzhügel hat <strong>zu</strong>dem <strong>den</strong> Vorteil, dass der<br />

Knotenpunkt Sihlbrugg wesentlich entlastet wird. Die Koordination mit dem<br />

<strong>Kanton</strong> Zug bleibt für <strong>den</strong> Sihlraum von Bedeutung.<br />

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