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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.7 Abfall<br />

Mehrere Einwender beantragen, eine Präzisierung des Richtplans mit Angaben <strong>zu</strong>m<br />

Deponietyp, <strong>zu</strong>m Volumen, <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Relisierungszeiträumen oder -prioritäten. Es<br />

wird angeregt, die Deponien parzellengetreu aus<strong>zu</strong>schei<strong>den</strong> oder alle Standorte nur<br />

provisorisch fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Bei der richtplanerischen Festlegung von Deponiestandorten geht es um die<br />

Sicherung der wenigen möglichen Standorte, die mit grosser Wahrscheinlichkeit<br />

einer dann<strong>zu</strong>maligen Prüfung der Umweltverträglichkeit standhalten. Richtplanerisch<br />

relevant ist damit der Standort. Ob ein Standort dann<strong>zu</strong>mal notwendig sein<br />

wird, welche Restfraktionen eingebaut wer<strong>den</strong> sollen, welches Ein<strong>zu</strong>gsgebiet allenfalls<br />

gilt, <strong>zu</strong> welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang eine Deponie realisiert<br />

wird, sind Fragen, die der Sachplanung des <strong>Kanton</strong>s und der deponiespezifischen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsplanung vorbehalten bleiben müssen. Darin muss insbesondere der<br />

Bedarf nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Auswahlkriterien Deponiestandorte<br />

Mehrere Einwender beantragen, einzelne oder verschie<strong>den</strong>e der neu <strong>zu</strong>r Festlegung<br />

vorgeschlagenen Deponiestandorte <strong>zu</strong> streichen.<br />

– Ein<strong>zu</strong>gsgebiet, Konzept der regionalen Entsorgung:<br />

Die Abfallplanung erfordert eine richtplanerische Sicherung von Deponiestandorten.<br />

Die Deponieplanung beruht auf dem Prinzip der regionalen Entsorgung.<br />

Das Herauslösen eines einzelnen Standortes nimmt der betroffenen Region die<br />

Möglichkeit, ihre Restfraktion aus dem Trennen und Triagieren von nicht vermeidbaren<br />

Abfällen in der Nähe <strong>zu</strong> entsorgen.<br />

– Umweltanforderungen:<br />

Die richtplanerische Standortsicherung von Deponieraum muss weitreichende<br />

Umweltanforderungen erfüllen. Ein Standort kann nie alle von diesen Anforderungen<br />

maximal erfüllen. Die flächendeckende Standortsuche ermöglicht aber,<br />

jene Standorte <strong>zu</strong> fin<strong>den</strong>, die <strong>den</strong> meisten Umweltanforderungen gerecht und<br />

damit mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Prüfung der Umweltverträglichkeit in<br />

der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung standhalten. In Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m kantonalen Gesamtplan 1978<br />

bzw. regionalen Gesamtplan Knonaueramt 1981 konnten im Westteil des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>Zürich</strong> von 79 untersuchten Standorten deren fünf neu <strong>zu</strong>r Festset<strong>zu</strong>ng beantragt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

– Deponien im Wald:<br />

Zum Argument, Deponiestandorte seien nicht im Wald fest<strong>zu</strong>legen, da es dem<br />

Forstgesetz widerspreche, <strong>zu</strong> Rodungen führe, ökologische und wirtschaftliche<br />

Schä<strong>den</strong> verursache und <strong>den</strong> Forstdienst unglaubwürdig mache: Grosse Teile des<br />

<strong>Kanton</strong>s kommen für Deponiestandorte grundsätzlich nicht in Frage (Siedlungsgebiet,<br />

Natur- und Landschaftsschutzgebiete regionaler, kantonaler und nationaler<br />

Bedeutung, Grundwasserschutzgebiete etc.). Die Anzahl von TVA-konformen<br />

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