Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />
Schlieren: Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Schlieren das<br />
Siedlungsgebiet am linksseitigen Limmatufer zwischen Bernstrasse und Limmat an<br />
der Grenze <strong>zu</strong> Dietikon <strong>zu</strong> streichen.<br />
Die Gebiete sind bereits teilweise überbaut. Die Freihaltung des Limmatufers im<br />
betreffen<strong>den</strong> Bereich ist im Rahmen der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung der Stadt Schlieren<br />
geregelt.<br />
Schlieren: Zwei Einwender beantragen, es sei in Schlieren das Gebiet Hohfurren<br />
zwischen Spital und Bahnhof Urdorf dem Bauentwicklungsgebiet oder dem Erholungsgebiet<br />
<strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Das Gebiet liegt anschliessend an die S-Bahn-Station Urdorf. Da das Siedlungsgebiet<br />
von Schlieren eher knapp bemessen ist und sich das Gebiet für eine Überbauung<br />
bestens eignet, ist an der Festlegung des Siedlungsgebiets fest<strong>zu</strong>halten.<br />
Unterengstringen: Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Unterengstringen<br />
das Siedlungsgebiet am linksseitigen Limmatufer <strong>zu</strong>gunsten von<br />
Landwirtschafts- oder von Erholungsgebiet <strong>zu</strong> streichen.<br />
Das Areal ist der Wohnzone <strong>zu</strong>geteilt und die Einleitung des Quartierplanverfahrens<br />
ist bereits genehmigt wor<strong>den</strong>. Ein ca. 30m breiter Streifen längs der<br />
Limmat ist der Freihaltezone <strong>zu</strong>geteilt.<br />
Urdorf: Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Urdorf das<br />
Siedlungsgebiet um das Gebiet südlich des Schürhofes <strong>zu</strong> verkleinern.<br />
Obwohl im Jahre 1984 die Festset<strong>zu</strong>ng einer Bauzone abgelehnt wurde, ist die<br />
Möglichkeit einer baulichen Entwicklung dieses Gebiets mittelfristig offen<strong>zu</strong>halten;<br />
dies umso mehr, als das Gebiet heute nahe einer S-Bahn-Station gelegen und<br />
somit mit dem öffentlchen Verkehr bestens erschlossen ist.<br />
Stadt <strong>Zürich</strong>: vgl. unter Beantwortung Nr. 9<br />
Pfannenstil:<br />
Erlenbach: Ein Einwender beantragt, es seien in der Gemeinde Erlenbach die noch<br />
unbebauten Teile des Siedlungsgebiets zwischen der Strasse nach Limberg und dem<br />
Tobel des Dorfbachs dem Landwirtschaftsgebiet und dem angrenzen<strong>den</strong> Landschaftschutzgebiet<br />
von kantonaler Bedeutung <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Das fragliche Gebiet liegt innerhalb des Baugebiets gemäss Gesamtplan 1978. Es<br />
grenzt unmittelbar an rechtskräftig eingezonte Flächen an und ist für eine Überbauung<br />
bestens geeignet sowie bereits groberschlossen.<br />
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