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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />

Schlieren: Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Schlieren das<br />

Siedlungsgebiet am linksseitigen Limmatufer zwischen Bernstrasse und Limmat an<br />

der Grenze <strong>zu</strong> Dietikon <strong>zu</strong> streichen.<br />

Die Gebiete sind bereits teilweise überbaut. Die Freihaltung des Limmatufers im<br />

betreffen<strong>den</strong> Bereich ist im Rahmen der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung der Stadt Schlieren<br />

geregelt.<br />

Schlieren: Zwei Einwender beantragen, es sei in Schlieren das Gebiet Hohfurren<br />

zwischen Spital und Bahnhof Urdorf dem Bauentwicklungsgebiet oder dem Erholungsgebiet<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gebiet liegt anschliessend an die S-Bahn-Station Urdorf. Da das Siedlungsgebiet<br />

von Schlieren eher knapp bemessen ist und sich das Gebiet für eine Überbauung<br />

bestens eignet, ist an der Festlegung des Siedlungsgebiets fest<strong>zu</strong>halten.<br />

Unterengstringen: Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Unterengstringen<br />

das Siedlungsgebiet am linksseitigen Limmatufer <strong>zu</strong>gunsten von<br />

Landwirtschafts- oder von Erholungsgebiet <strong>zu</strong> streichen.<br />

Das Areal ist der Wohnzone <strong>zu</strong>geteilt und die Einleitung des Quartierplanverfahrens<br />

ist bereits genehmigt wor<strong>den</strong>. Ein ca. 30m breiter Streifen längs der<br />

Limmat ist der Freihaltezone <strong>zu</strong>geteilt.<br />

Urdorf: Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Urdorf das<br />

Siedlungsgebiet um das Gebiet südlich des Schürhofes <strong>zu</strong> verkleinern.<br />

Obwohl im Jahre 1984 die Festset<strong>zu</strong>ng einer Bauzone abgelehnt wurde, ist die<br />

Möglichkeit einer baulichen Entwicklung dieses Gebiets mittelfristig offen<strong>zu</strong>halten;<br />

dies umso mehr, als das Gebiet heute nahe einer S-Bahn-Station gelegen und<br />

somit mit dem öffentlchen Verkehr bestens erschlossen ist.<br />

Stadt <strong>Zürich</strong>: vgl. unter Beantwortung Nr. 9<br />

Pfannenstil:<br />

Erlenbach: Ein Einwender beantragt, es seien in der Gemeinde Erlenbach die noch<br />

unbebauten Teile des Siedlungsgebiets zwischen der Strasse nach Limberg und dem<br />

Tobel des Dorfbachs dem Landwirtschaftsgebiet und dem angrenzen<strong>den</strong> Landschaftschutzgebiet<br />

von kantonaler Bedeutung <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Das fragliche Gebiet liegt innerhalb des Baugebiets gemäss Gesamtplan 1978. Es<br />

grenzt unmittelbar an rechtskräftig eingezonte Flächen an und ist für eine Überbauung<br />

bestens geeignet sowie bereits groberschlossen.<br />

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