Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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4.2 Privater Verkehr<br />
Südumfahrung Winterthur<br />
Ein Einwender beantragt, es sei eine Südumfahrung von Winterthur als geplante<br />
kantonale Verbindung auf<strong>zu</strong>nehmen. Mehrere Einwender beantragen, die<br />
Südumfahrung Winterthur (Breitetunnel) nur unter der Bedingung eines konsequenten<br />
Rückbaus des <strong>zu</strong> ersetzen<strong>den</strong> Streckenabschnitts im Plan <strong>zu</strong> belassen und<br />
die flankieren<strong>den</strong> ökologischen Massnahmen im Text und in der Karte dar<strong>zu</strong>stellen.<br />
Mehrere Einwender beantragen, es sei auf die Aufklassierung der Breitestrasse<br />
(Strassen<strong>zu</strong>g Auwiesen-, Untere Vogelsang-, Breitestrasse, Unterer Deutweg) <strong>zu</strong> verzichten.<br />
Als mögliche Südumfahrung von Winterthur wird im heutigen Zeitpunkt der<br />
Breitetunnel festgelegt. Bevor nicht mindestens eine generelle Machbarkeitsstudie<br />
für eine andere Verbindungsmöglichkeit vorliegt, kann kein anderer Richtplaneintrag<br />
vorgenommen wer<strong>den</strong>. Gegenstand weiterer Abklärungen wird eine allfällige<br />
Variante <strong>zu</strong>m Breitetunnel sein (vgl. Pt. 4.2.3); bis <strong>zu</strong> einem anderen Entscheid<br />
wird die Südumfahrung dem Planungsstand entsprechend als «Südumfahrung<br />
Winterthur (= Breitetunnel)» im Richtplan festgelegt.<br />
Im Falle einer Realisierung der Südumfahrung Winterthur wird es möglich sein,<br />
heute bestehende Strassenabschnitte in <strong>den</strong> regionalen oder kommunalen Verkehrsplan<br />
ab<strong>zu</strong>klassieren; solange aber kein Projekt vorliegt, sind konkrete<br />
Angaben im Richtplan verfrüht (vgl. auch Beantwortung Nr. 2). Die Breitestrasse<br />
wurde stets als durchgehende kantonale Strasse behandelt. Die Darstellung im<br />
kantonalen Richtplan wurde nun entsprechend bereinigt. Dieser Strassen<strong>zu</strong>g ist<br />
bereits im kantonalen Verkehrsplan 1978 enthalten und der <strong>Kanton</strong>srat hat im<br />
Jahre 1990 eine Abklassierung abgelehnt. Die kantonale Bedeutung dieser<br />
Verbindung wird für längere Zeit, d.h. bis <strong>zu</strong>m Bau des Breitetunnels oder einer<br />
anderen Südumfahrung, ohnehin bestehen bleiben.<br />
Taggenbergtunnel<br />
Ein Einwender beantragt, es sei auf die Aufnahme des geplanten Taggenbergtunnels<br />
<strong>zu</strong> verzichten.<br />
Für die Achse Embrach - Winterthur ist kein neues Trassee mehr im Richtplan vorgesehen<br />
(entgegen dem Verkehrsplan 1978). Lediglich für Pfungen ist eine<br />
Umfahrung durch einen Tunnel eingetragen und auch der Engpass zwischen Töss<br />
und Taggenberg soll mit einem Tunnel umfahren wer<strong>den</strong>. Im Falle einer Realisierung<br />
können damit die Gemein<strong>den</strong> Henggart, Aesch und Neftenbach entlastet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
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