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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.2 Privater Verkehr<br />

Südumfahrung Winterthur<br />

Ein Einwender beantragt, es sei eine Südumfahrung von Winterthur als geplante<br />

kantonale Verbindung auf<strong>zu</strong>nehmen. Mehrere Einwender beantragen, die<br />

Südumfahrung Winterthur (Breitetunnel) nur unter der Bedingung eines konsequenten<br />

Rückbaus des <strong>zu</strong> ersetzen<strong>den</strong> Streckenabschnitts im Plan <strong>zu</strong> belassen und<br />

die flankieren<strong>den</strong> ökologischen Massnahmen im Text und in der Karte dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Mehrere Einwender beantragen, es sei auf die Aufklassierung der Breitestrasse<br />

(Strassen<strong>zu</strong>g Auwiesen-, Untere Vogelsang-, Breitestrasse, Unterer Deutweg) <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Als mögliche Südumfahrung von Winterthur wird im heutigen Zeitpunkt der<br />

Breitetunnel festgelegt. Bevor nicht mindestens eine generelle Machbarkeitsstudie<br />

für eine andere Verbindungsmöglichkeit vorliegt, kann kein anderer Richtplaneintrag<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong>. Gegenstand weiterer Abklärungen wird eine allfällige<br />

Variante <strong>zu</strong>m Breitetunnel sein (vgl. Pt. 4.2.3); bis <strong>zu</strong> einem anderen Entscheid<br />

wird die Südumfahrung dem Planungsstand entsprechend als «Südumfahrung<br />

Winterthur (= Breitetunnel)» im Richtplan festgelegt.<br />

Im Falle einer Realisierung der Südumfahrung Winterthur wird es möglich sein,<br />

heute bestehende Strassenabschnitte in <strong>den</strong> regionalen oder kommunalen Verkehrsplan<br />

ab<strong>zu</strong>klassieren; solange aber kein Projekt vorliegt, sind konkrete<br />

Angaben im Richtplan verfrüht (vgl. auch Beantwortung Nr. 2). Die Breitestrasse<br />

wurde stets als durchgehende kantonale Strasse behandelt. Die Darstellung im<br />

kantonalen Richtplan wurde nun entsprechend bereinigt. Dieser Strassen<strong>zu</strong>g ist<br />

bereits im kantonalen Verkehrsplan 1978 enthalten und der <strong>Kanton</strong>srat hat im<br />

Jahre 1990 eine Abklassierung abgelehnt. Die kantonale Bedeutung dieser<br />

Verbindung wird für längere Zeit, d.h. bis <strong>zu</strong>m Bau des Breitetunnels oder einer<br />

anderen Südumfahrung, ohnehin bestehen bleiben.<br />

Taggenbergtunnel<br />

Ein Einwender beantragt, es sei auf die Aufnahme des geplanten Taggenbergtunnels<br />

<strong>zu</strong> verzichten.<br />

Für die Achse Embrach - Winterthur ist kein neues Trassee mehr im Richtplan vorgesehen<br />

(entgegen dem Verkehrsplan 1978). Lediglich für Pfungen ist eine<br />

Umfahrung durch einen Tunnel eingetragen und auch der Engpass zwischen Töss<br />

und Taggenberg soll mit einem Tunnel umfahren wer<strong>den</strong>. Im Falle einer Realisierung<br />

können damit die Gemein<strong>den</strong> Henggart, Aesch und Neftenbach entlastet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

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