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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.3 Öffentlicher Personenverkehr<br />

Ein Einwender beantragt, <strong>den</strong> Mittelverteiler nicht auf der Leutschenbachstrasse<br />

(Stadt <strong>Zürich</strong>) <strong>zu</strong> planen.<br />

Die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung des Gebietes erfordert eine verbesserte Erschliessung<br />

durch öffentliche Verkehrsmittel mit einem leistungsfähigen, schienengebun<strong>den</strong>en<br />

Verkehrsmittel in der Leutschenbachstrasse.<br />

Zwei Einwender beantragen, Im Gebiet Hochbord in Dübendorf die Festlegung des<br />

Trassees des Mittelverteilers aufgrund der Abklärungsergebnisse der Gebietsplanung<br />

und der Ortsplanung vor<strong>zu</strong>nehmen bzw. nur eine Variante, nämlich diejenige via<br />

<strong>Zürich</strong>-/Ringstrasse in <strong>den</strong> Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Durch die Eintragung der bei<strong>den</strong> Varianten wird der Entscheid über die konkrete<br />

Trasseeführung noch nicht gefällt. Die Festlegung des Trassee sowie die Gebietsplanung<br />

Hochbord als auch die Ortsplanung Dübendorf müssen aufeinander abgestimmt<br />

wer<strong>den</strong>. Dabei kommt jedoch der Planung Hochbord und der Ortsplanung<br />

Dübendorf keine Priorität <strong>zu</strong>.<br />

Ein Einwender beantragt, die Linienführung für <strong>den</strong> Mittelverteiler im Bereich<br />

Glattzentrum - Bahnhof Stettbach so <strong>zu</strong> verlegen, dass das Neugut-Areal nicht oder<br />

allenfalls unterirdisch durchquert wird, ein anderer Einwender beantragt, die<br />

Streckenführung des Mittelverteilers Dübendorf – Kloten in Wallisellen so <strong>zu</strong> ändern,<br />

dass die Querung der SBB-Linie nach Westen auf die Höhe des Industriegleises<br />

Birgi <strong>zu</strong> liegen kommt.<br />

Aufgrund der umfangreichen materiellen Abklärungen rechtfertigt sich der vorgenommene<br />

Karten-Eintrag im kantonalen Richtplan.<br />

Zwei Einwender beantragen, folgende Linienführung <strong>zu</strong> prüfen: Bahnhof Wallisellen<br />

– Unterführung West-Strasse längs SBB-Linie bis Überführung Aubruggstrasse<br />

– Glattlauf bis <strong>zu</strong>r Stadtgrenze von <strong>Zürich</strong>.<br />

Die vorgesehene Linienführung für <strong>den</strong> Mittelverteiler wurde aufgrund der<br />

Arbeitsplätze im Industriequartier Herti gewählt. Eine veränderte Lage entlang<br />

der SBB-Linie bis <strong>zu</strong>r Aubrugg-Strasse führte an <strong>den</strong> Siedlungsgebieten vorbei,<br />

was eine beträchtlichen Verminderung der potentielle Nachfrage <strong>zu</strong>r Folge hätte<br />

und die Wirtschaftlichkeit <strong>zu</strong> stark beeinträchtigen würde.<br />

Ein Einwender beantragt, bei der Trasseesicherung des Mittelverteilers sicher<strong>zu</strong>stellen,<br />

dass die Stettbach-Achse mindestens <strong>zu</strong>m Bahnhof Dübendorf, idealerweise bis<br />

nach Volketswil, projektiert wird.<br />

Die Linienführung vom Bahnhof Wallisellen <strong>zu</strong>m Bahnhof Stettbach ist im Vergleich<br />

<strong>zu</strong>r Variante über <strong>den</strong> Bahnhof Dübendorf überlegen. Für die Verbindung<br />

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