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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.6 Luftverkehr<br />

1 Allgemeines<br />

Mehrere Einwender beantragen, im Richtplan die räumlichen Auswirkungen des<br />

Flugverkehrs dar<strong>zu</strong>legen, die Koordination von Betrieb und Ausbau des Flughafens<br />

textlich fest<strong>zu</strong>halten und insbesondere siedlungsplanerische Massnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Minimierung der Nut<strong>zu</strong>ngskonflikte zwischen Flughafen (namentlich Lärmbelastungen)<br />

und Wohnen auf<strong>zu</strong>zeigen. Auch solle eine weitere Erhöhung der Fluglärmbelastung<br />

im Furttal vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Einwender beantragt, <strong>den</strong> Text <strong>zu</strong>m Flughafen klarer ab<strong>zu</strong>fassen, genauer ein<strong>zu</strong>grenzen,<br />

und differenzierter <strong>zu</strong> formulieren.<br />

Mehrere Einwender beantragen, die in der Karte <strong>zu</strong>m Richtplan eingezeichneten Anund<br />

Abflugrouten differenziert (z.B. nach Höhen- bzw. Verfahrensvorschriften, geographischer<br />

Verteilung der Flugspuren, Lärmausbreitung) und vollständig (z.B.<br />

einschliesslich Kleinaviatik) dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Mehrere Einwender beantragen, auf <strong>den</strong> weiteren Ausbau des Flughafens <strong>Zürich</strong> <strong>zu</strong><br />

verzichten, von weniger Flugbewegungen aus<strong>zu</strong>gehen und in Kap. 4.6.1 folgen<strong>den</strong><br />

neuen Text auf<strong>zu</strong>nehmen: «Der Flughafen <strong>Zürich</strong> hat mit seiner citynahen Lage die<br />

Grenzen der <strong>zu</strong>mutbaren Lärm- und Luftbelastung erreicht. Ein weiterer Ausbau<br />

muss aus raumplanerischer Sicht vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Es sind alle Bestrebungen <strong>zu</strong><br />

fördern, die <strong>den</strong> Ersatz des Kurzstrecken-Luftverkehrs bis <strong>zu</strong> tausend Kilometern<br />

Distanz durch <strong>den</strong> Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeits-Zugsnetz<br />

ermöglichen. Damit soll der Flughafen <strong>Zürich</strong>-Kloten beachtlich entlastet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Verkehrswege in die Region <strong>Zürich</strong> bleiben auf diese Weise auf hohem Niveau.»<br />

Zum Ganzen, vgl. Neufassung des Textes Pt. 4.6.1 <strong>zu</strong>m Flughafen <strong>Zürich</strong>-Kloten.<br />

Der kantonale Richtplan ist weder Lärmzonenplan noch Lärmkataster. Er ist auch<br />

kein Instrument <strong>zu</strong>r Durchset<strong>zu</strong>ng betrieblicher Massnahmen. Die Aufnahme des<br />

Lärmzonenplans in <strong>den</strong> Richtplan stünde auch im Widerspruch <strong>zu</strong>m Planungs- und<br />

Baugesetz. Im übrigen hat der Bund noch keine Lärmgrenzwerte für <strong>den</strong> Fluglärm<br />

der Landesflughäfen erlassen.<br />

Ein Einwender beantragt, im Text in Kapitel 4.6.1 Abschnitt 2 <strong>den</strong> Ausdruck<br />

“Planungsfreiheit der Gemein<strong>den</strong>” im Sinne des neuen Luftfahrtsgesetzes <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

Die Aussagen in Kap. 4.6.1 des Richtplan-Textes haben sich mit dem neuen<br />

Luftfahrtsgesetz nicht geändert.<br />

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