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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.7 Abfall<br />

Das inzwischen von privater Seite her erstellte Nut<strong>zu</strong>ngskonzept basiert auf einer<br />

Fläche von rund 5.7 Mio. m3 Deponievolumen. Um dem Prinzip der vorwiegend<br />

regionalen Entsorgung nach<strong>zu</strong>kommen, sollen vorerst nur die ersten Etappen im<br />

Umfang von 4 Mio. m3 freigegeben wer<strong>den</strong>. Die weiteren Etappen sind <strong>zu</strong> einem<br />

späteren Zeitpunkt im Bedarfsfall dem <strong>Kanton</strong>srat gesamthaft neu <strong>zu</strong> unterbreiten.<br />

Die übrigen von <strong>den</strong> Einwendern geltend gemachten Probleme, wie Vorbelastung,<br />

Hydrogeologie, Naherholung und Verkehr sind im Detail im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Verfahren <strong>zu</strong>r Festset<strong>zu</strong>ng des gestaltungsplans<br />

erfolgt, ab<strong>zu</strong>klären (§ 44a PBG; Art. 5 Abs. 3 Satz 3 UVPV).<br />

Weiach, Gebiet Rüteren<br />

Zwei Einwender beantragen, es sei dem Deponistandort Rüteren in Weiach nur<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>stimmen, wenn der Betrieb innert ca. zwei bis drei Jahren begonnen wird und<br />

die Deponie anschliessend sobald als möglich aufgefüllt wird. Eventualiter sei der<br />

Deponiestandort <strong>zu</strong> streichen.<br />

Bei der richtplanerischen Festlegung von Deponiestandorten geht es um die<br />

Sicherung der wenigen möglichen Standorte, die mit grosser Wahrscheinlichkeit<br />

einer dann<strong>zu</strong>maligen Prüfung der Umweltverträglichkeit standhalten. Richtplanerisch<br />

relevant ist damit der Standort. Ob ein Standort dann<strong>zu</strong>mal notwendig sein<br />

wird, welche Restfraktionen eingebaut wer<strong>den</strong> sollen, welches Ein<strong>zu</strong>gsgebiet allenfalls<br />

gilt, <strong>zu</strong> welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang eine Deponie realisiert<br />

wird, sind Fragen, die der deponiespezifischen Nut<strong>zu</strong>ngsplanung vorbehalten bleiben<br />

müssen. Darin muss insbesondere der Bedarf nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Standorte in Abklärung<br />

Mehrere Einwender äussern sich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> in der Richtplan-Karte noch nicht aufgenommenen<br />

Deponiestandorten in <strong>den</strong> Regionen Zimmerberg, Pfannenstiel, Glattal,<br />

Oberland, Winterthur und Umgebung sowie Weinland, wo noch vertiefte Eignungsabklärungen<br />

anstehen.<br />

Der Arbeiten <strong>zu</strong>r Evaluation von weiteren Deponiestandorten in <strong>den</strong> Regionen<br />

Zimmerberg, Pfannenstiel, Glattal (Süd), Oberland, Winterthur und Umgebung<br />

sowie Weinland sind bis <strong>zu</strong>m vorgesehenen Neufestset<strong>zu</strong>ngs-Termin des kantonalen<br />

Richtplans noch nicht abgeschlossen, so dass die <strong>Einwendungen</strong> in die laufen<strong>den</strong><br />

Untersuchungen einfliessen und vorerst noch nicht beantwortet wer<strong>den</strong> können.<br />

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