Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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4.3 Öffentlicher Personenverkehr<br />
Marthalen<br />
Ein Einwender beantragt, Karte und Text <strong>zu</strong>m Richtplan bezüglich Stationsneubau<br />
Marthalen mit Doppelspurabschnitt Richtung Andelfingen mit dem neuesten Stand<br />
der Planung in Übereinstimmung <strong>zu</strong> bringen.<br />
Aufgrund der Rahmenbedingungen bezüglich Fahrplan des heutigen Zugverkehrs<br />
und der Finanzmittelknappheit wurde das Projekt im Rahmen der 2. Teilergän<strong>zu</strong>ng<br />
redimensioniert. Langfristig muss die Option eines bedarfsgerechten Ausbaues in<br />
ursprünglich vorgesehenem Ausmass offenbleiben.<br />
SZU, Giesshübel und Saalsporthalle<br />
Ein Einwender beantragt, <strong>zu</strong> prüfen, ob die Haltestellen Giesshübel und Saalsporthalle<br />
in der Stadt <strong>Zürich</strong> <strong>zu</strong> einer einzigen, auf der Brücke über der Giesshübelstrasse,<br />
<strong>zu</strong>sammengelegt und auf die Haltestelle Manegg ganz verzichtet wer<strong>den</strong><br />
könnte.<br />
Die Haltestelle Giesshübel liegt in einem dichten, sich weiterentwickeln<strong>den</strong><br />
Arbeitsplatzgebiet. Ebenso erschliesst die Haltestelle Manegg ein solches Gebiet.<br />
Eine Aufhebung dieser Haltestellen ist ab<strong>zu</strong>lehnen. Für eine Verschiebung der<br />
Haltestelle Saalsporthalle liegen keine materiellen Grundlagen vor, welche eine<br />
Festlegung im Richtplan rechtfertigen wür<strong>den</strong>.<br />
SZU, Borrweg<br />
Zwei Einwender beantragen, die SZU-Haltestelle Borrweg in <strong>Zürich</strong> in <strong>den</strong><br />
Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen (unter Beibehaltung der Haltestelle Friesenberg).<br />
Der Regierungsrat lehnte im Rahmen einer Postulatsbeantwortung eine <strong>zu</strong>sätzliche<br />
Haltestelle zwischen Binz und Friesenberg ab (KR Nr. 257/1989). Das Quartier<br />
Friesenberg ist bereits heute gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen und<br />
eine <strong>zu</strong>sätzliche Haltestelle würde die Angebotsqualität nicht verbessern. Der<br />
<strong>Kanton</strong>srat schrieb das Postulat als erledigt ab.<br />
Verschie<strong>den</strong>e<br />
Mehrere Einwender beantragen, weitere S-Bahn-Haltestellen in <strong>den</strong> Verkehrsplan<br />
auf<strong>zu</strong>nehmen. Folgende Stationen wer<strong>den</strong> genannt: Ausserfeld (Männedorf),<br />
Auzelg, Hürstholz, Altburg, Regensdorf-West, Höri, Juckern, Wellenau, Lipperschwendi,<br />
Schmittbach, Jonatal, Auslikon, Brüttisellen-Baltenswil, Oberuster,<br />
Gundetswil, Bonstetten, Dorfnest (Kloten), Veltheim (Winterthur-Schaffhausen),<br />
Thalheim, Gütighausen und Schlierenberg.<br />
Weitere S-Bahn-Haltestellen, als jene, welche nicht bereits im Entwurf <strong>zu</strong>m<br />
Richtplan aufgeführt sind, wur<strong>den</strong> erstmals im <strong>Bericht</strong> des Regierungsrates <strong>zu</strong>r<br />
Motion Frech (KR Nr. 63/1987) gesamthaft beurteilt und sind, aufgrund der<br />
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