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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.3 Öffentlicher Personenverkehr<br />

Marthalen<br />

Ein Einwender beantragt, Karte und Text <strong>zu</strong>m Richtplan bezüglich Stationsneubau<br />

Marthalen mit Doppelspurabschnitt Richtung Andelfingen mit dem neuesten Stand<br />

der Planung in Übereinstimmung <strong>zu</strong> bringen.<br />

Aufgrund der Rahmenbedingungen bezüglich Fahrplan des heutigen Zugverkehrs<br />

und der Finanzmittelknappheit wurde das Projekt im Rahmen der 2. Teilergän<strong>zu</strong>ng<br />

redimensioniert. Langfristig muss die Option eines bedarfsgerechten Ausbaues in<br />

ursprünglich vorgesehenem Ausmass offenbleiben.<br />

SZU, Giesshübel und Saalsporthalle<br />

Ein Einwender beantragt, <strong>zu</strong> prüfen, ob die Haltestellen Giesshübel und Saalsporthalle<br />

in der Stadt <strong>Zürich</strong> <strong>zu</strong> einer einzigen, auf der Brücke über der Giesshübelstrasse,<br />

<strong>zu</strong>sammengelegt und auf die Haltestelle Manegg ganz verzichtet wer<strong>den</strong><br />

könnte.<br />

Die Haltestelle Giesshübel liegt in einem dichten, sich weiterentwickeln<strong>den</strong><br />

Arbeitsplatzgebiet. Ebenso erschliesst die Haltestelle Manegg ein solches Gebiet.<br />

Eine Aufhebung dieser Haltestellen ist ab<strong>zu</strong>lehnen. Für eine Verschiebung der<br />

Haltestelle Saalsporthalle liegen keine materiellen Grundlagen vor, welche eine<br />

Festlegung im Richtplan rechtfertigen wür<strong>den</strong>.<br />

SZU, Borrweg<br />

Zwei Einwender beantragen, die SZU-Haltestelle Borrweg in <strong>Zürich</strong> in <strong>den</strong><br />

Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen (unter Beibehaltung der Haltestelle Friesenberg).<br />

Der Regierungsrat lehnte im Rahmen einer Postulatsbeantwortung eine <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Haltestelle zwischen Binz und Friesenberg ab (KR Nr. 257/1989). Das Quartier<br />

Friesenberg ist bereits heute gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen und<br />

eine <strong>zu</strong>sätzliche Haltestelle würde die Angebotsqualität nicht verbessern. Der<br />

<strong>Kanton</strong>srat schrieb das Postulat als erledigt ab.<br />

Verschie<strong>den</strong>e<br />

Mehrere Einwender beantragen, weitere S-Bahn-Haltestellen in <strong>den</strong> Verkehrsplan<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen. Folgende Stationen wer<strong>den</strong> genannt: Ausserfeld (Männedorf),<br />

Auzelg, Hürstholz, Altburg, Regensdorf-West, Höri, Juckern, Wellenau, Lipperschwendi,<br />

Schmittbach, Jonatal, Auslikon, Brüttisellen-Baltenswil, Oberuster,<br />

Gundetswil, Bonstetten, Dorfnest (Kloten), Veltheim (Winterthur-Schaffhausen),<br />

Thalheim, Gütighausen und Schlierenberg.<br />

Weitere S-Bahn-Haltestellen, als jene, welche nicht bereits im Entwurf <strong>zu</strong>m<br />

Richtplan aufgeführt sind, wur<strong>den</strong> erstmals im <strong>Bericht</strong> des Regierungsrates <strong>zu</strong>r<br />

Motion Frech (KR Nr. 63/1987) gesamthaft beurteilt und sind, aufgrund der<br />

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