Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />
Wila: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Wila das Siedlungsgebiet im<br />
Bereich Schochen, Zinggen, Summerau <strong>zu</strong> streichen und dem Landwirtschaftsgebiet<br />
<strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Das Gebiet dient als langfristige Reserve für die Gemeinde Wila.<br />
6 Zuweisung <strong>zu</strong>m Bauentwicklungsgebiet<br />
Mehrere Einwender beantragen, es seien die in der Beantwortung einzeln aufgeführten<br />
Flächen dem Bauentwicklungsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen bzw. darin <strong>zu</strong> belassen oder es<br />
sei anstelle von Bauentwicklungsgebiet gemäss Gesamtplan 1978 neu Siedlungsgebiet<br />
aus<strong>zu</strong>schei<strong>den</strong>.<br />
Bei allen unter dieser Beantwortung <strong>zu</strong>sammengefassten Fällen handelt es sich um<br />
Flächen, die bisher – aufgrund ihrer Lage ausserhalb des Baugebiets gemäss<br />
Gesamtplan 1978 – keiner Bauzone <strong>zu</strong>gewiesen wer<strong>den</strong> konnten. Soweit sie im<br />
Bauentwicklungsgebiet gemäss Gesamtplan 1978 liegen, sind sie heute der<br />
Reservezone <strong>zu</strong>gewiesen. Demgegenüber sind Flächen, für welche neu die<br />
Bezeichnung als Bauentwicklungsgebiet beantragt wird, heute in der Regel der<br />
Landwirtschaftszone <strong>zu</strong>geteilt.<br />
In Anbetracht der Kapazitäten des im vorliegen<strong>den</strong> Richtplan ausgewiesenen<br />
Siedlungsgebiets wird neu grundsätzlich auf die Bezeichnung von Bauentwicklungsgebiet<br />
verzichtet (vgl. Pt. 2.2.2 b)). Die Bauentwicklungsgebiete gemäss Gesamtplan<br />
1978 wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m grössten Teil dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong>gewiesen, in<br />
begründeten Fällen dem Siedlungsgebiet (<strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausscheidungskriterien für das<br />
Siedlungsgebiet vgl. Pt. 2.2.2 a) und Beantwortung Nr. 4). Nur ausnahmsweise sind<br />
unter Beachtung der in Pt. 2.2.2 b) dargelegten Kriterien einzelne Bauentwicklungsgebiete<br />
beibehalten oder neu bezeichnet wor<strong>den</strong>.<br />
Die mit <strong>den</strong> gestellten Anträgen verlangten Ausdehnungen des Bauentwicklungsbzw.<br />
des Siedlungsgebiets erfüllen die obgenannten Kriterien nicht. Sie sind ab<strong>zu</strong>lehnen,<br />
weil die Prüfung der Kapazitäten bzw. Baulandreserven ergeben hat, dass<br />
genügend Flächen für <strong>den</strong> längerfristigen Bedarf an Wohn- bzw. Gewerbe-Bauland<br />
vorhan<strong>den</strong> sind. Die betreffen<strong>den</strong> Flächen, welche heute einer Reservezone <strong>zu</strong>geteilt<br />
sind, wer<strong>den</strong> der Landwirtschaftszone <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen sein.<br />
Die von <strong>den</strong> Anträgen betroffenen Flächen im einzelnen:<br />
Knonaueramt:<br />
Bonstetten, bisheriges Bauentwicklungsgebiet Langacher und Steinfeld beibehalten.<br />
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