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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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2.2 Siedlungs- und Bauentwicklungsgebiet<br />

Wila: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Wila das Siedlungsgebiet im<br />

Bereich Schochen, Zinggen, Summerau <strong>zu</strong> streichen und dem Landwirtschaftsgebiet<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gebiet dient als langfristige Reserve für die Gemeinde Wila.<br />

6 Zuweisung <strong>zu</strong>m Bauentwicklungsgebiet<br />

Mehrere Einwender beantragen, es seien die in der Beantwortung einzeln aufgeführten<br />

Flächen dem Bauentwicklungsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen bzw. darin <strong>zu</strong> belassen oder es<br />

sei anstelle von Bauentwicklungsgebiet gemäss Gesamtplan 1978 neu Siedlungsgebiet<br />

aus<strong>zu</strong>schei<strong>den</strong>.<br />

Bei allen unter dieser Beantwortung <strong>zu</strong>sammengefassten Fällen handelt es sich um<br />

Flächen, die bisher – aufgrund ihrer Lage ausserhalb des Baugebiets gemäss<br />

Gesamtplan 1978 – keiner Bauzone <strong>zu</strong>gewiesen wer<strong>den</strong> konnten. Soweit sie im<br />

Bauentwicklungsgebiet gemäss Gesamtplan 1978 liegen, sind sie heute der<br />

Reservezone <strong>zu</strong>gewiesen. Demgegenüber sind Flächen, für welche neu die<br />

Bezeichnung als Bauentwicklungsgebiet beantragt wird, heute in der Regel der<br />

Landwirtschaftszone <strong>zu</strong>geteilt.<br />

In Anbetracht der Kapazitäten des im vorliegen<strong>den</strong> Richtplan ausgewiesenen<br />

Siedlungsgebiets wird neu grundsätzlich auf die Bezeichnung von Bauentwicklungsgebiet<br />

verzichtet (vgl. Pt. 2.2.2 b)). Die Bauentwicklungsgebiete gemäss Gesamtplan<br />

1978 wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m grössten Teil dem Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong>gewiesen, in<br />

begründeten Fällen dem Siedlungsgebiet (<strong>zu</strong> <strong>den</strong> Ausscheidungskriterien für das<br />

Siedlungsgebiet vgl. Pt. 2.2.2 a) und Beantwortung Nr. 4). Nur ausnahmsweise sind<br />

unter Beachtung der in Pt. 2.2.2 b) dargelegten Kriterien einzelne Bauentwicklungsgebiete<br />

beibehalten oder neu bezeichnet wor<strong>den</strong>.<br />

Die mit <strong>den</strong> gestellten Anträgen verlangten Ausdehnungen des Bauentwicklungsbzw.<br />

des Siedlungsgebiets erfüllen die obgenannten Kriterien nicht. Sie sind ab<strong>zu</strong>lehnen,<br />

weil die Prüfung der Kapazitäten bzw. Baulandreserven ergeben hat, dass<br />

genügend Flächen für <strong>den</strong> längerfristigen Bedarf an Wohn- bzw. Gewerbe-Bauland<br />

vorhan<strong>den</strong> sind. Die betreffen<strong>den</strong> Flächen, welche heute einer Reservezone <strong>zu</strong>geteilt<br />

sind, wer<strong>den</strong> der Landwirtschaftszone <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen sein.<br />

Die von <strong>den</strong> Anträgen betroffenen Flächen im einzelnen:<br />

Knonaueramt:<br />

Bonstetten, bisheriges Bauentwicklungsgebiet Langacher und Steinfeld beibehalten.<br />

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