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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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Furttal:<br />

3.4 Erholungsgebiet und Aussichtspunkte<br />

Regensdorf: Ein Einwender beantragt, es seien in der Gemeinde Regensdorf die<br />

Kat.-Nrn. 7503 und 5146 dem Erholungsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Das Gebiet hat keine kantonale Bedeutung. Familiengartenareale sind auf regionaler<br />

oder auf kommunaler Stufe <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

Unterland: keine Anträge<br />

Oberland:<br />

Ein Einwender beantragt, es seien alle Höhengebiete des <strong>Kanton</strong>s, die über 1000<br />

m.ü.M. gelegen sind, als Erholungsgebiet <strong>zu</strong> erklären und mit der entsprechen<strong>den</strong><br />

Signatur in der Karte <strong>zu</strong> bezeichnen. Es betrifft dies: Bachtel, Allmen, Scheidegg,<br />

Tössstock, Schnebelhorn, Hörnli.<br />

Als Erholungsgebiete von kantonaler Bedeutung sind im Oberland diejenigen<br />

Ziel- und Ausgangspunkte von Ausflugs- und Wandergebieten bezeichnet, die eine<br />

intensive Erholungsnut<strong>zu</strong>ng und eine entsprechende Infrastruktur aufweisen.<br />

Demgegenüber handelt es sich bei <strong>den</strong> übrigen im Antrag genannten Gebieten<br />

vornehmlich um Aussichtspunkte mit punktuell intensiver Nut<strong>zu</strong>ng, bei <strong>den</strong>en<br />

<strong>zu</strong>dem Interessen der Landwirtschaft und/oder des Naturschutzes <strong>zu</strong> beachten<br />

sind.<br />

9 Aussichtspunkte<br />

Zusätzliche Aussichtspunkte: Mehrere Einwender beantragen, es seien im kantonalen<br />

Richtplan verschie<strong>den</strong>e <strong>zu</strong>sätzliche Aussichtspunkte <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

Die Anträge betreffen folgende Aussichtspunkte: Flaach, Thurspitz; Hausen,<br />

Milchsuppenstein südlich von Ebertswil bei Pkt. 600; Langnau, Hohenwacht; Maur,<br />

Pkt. 691.900/244.300 südlich Oberstufenschulhaus Looren; Obfel<strong>den</strong>, Buechbärlihoger;<br />

Rümlang, Gebiet Rotgrueb; Stallikon, bei Bahnstation der Üetlibergbahn;<br />

<strong>Zürich</strong>, Annaburg, Falletsche, Sonnenberg (Westrand Adlisberg), Loorenkopf,<br />

Stephansburg, Rigiblick.<br />

Im kantonalen Richtplan wer<strong>den</strong> nur die Aussichtspunkte an <strong>den</strong> gesamtkantonal<br />

bekanntesten Ausflugszielen eingetragen. Weitere Festlegungen sind auf der regionalen<br />

und der kommunalen Stufe <strong>zu</strong> treffen.<br />

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