Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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2.4 Schutzwürdiges Ortsbild<br />
fällige Mitwirkung der kantonalen Baudirektion im Baubewilligungsverfahren<br />
(Meldeverfahren gemäss § 18 Bauverfahrensverordnung).<br />
Limmattal: keine Anträge<br />
Stadt <strong>Zürich</strong>:<br />
Ein Einwender beantragt, es sei die Bernoulli-Siedlung (1924-1929) an der<br />
Hardturmastrasse 200-394 neu in <strong>den</strong> kantonalen Richtplan als Ortsbild von kantonaler<br />
Bedeutung auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Die Bernoulli-Siedlung ist als Zeuge des Konzepts der Gartenstadtbewegung im<br />
Raume <strong>Zürich</strong> einzigartig. Nach <strong>den</strong> Kriterien <strong>zu</strong>r Ausscheidung von Ortsbildern<br />
von kantonaler Bedeutung (Pt. 2.4.1) ist sie jedoch nicht als von kantonaler<br />
Bedeutung ein<strong>zu</strong>stufen.<br />
Pfannenstil: keine Anträge<br />
Glattal: keine Anträge<br />
Winterthur und Umgebung: keine Anträge<br />
Weinland:<br />
Benken: Ein Einwender beantragt, es sei Benken nicht als schutzwürdiges Ortsbild<br />
von kantonaler Bedeutung <strong>zu</strong> bezeichnen, weil die rücksichtslos überbauten<br />
Dorfränder <strong>den</strong> Schutz des Dorfzentrums als paradox erscheinen liessen.<br />
Der aktuelle bauliche Zustand der Dorfränder in Benken fällt im Kontext mit dem<br />
historischen Dorfkern nicht derart ins Gewicht, dass deswegen der Verzicht auf die<br />
Bezeichnung als schutzwürdiges Ortsbild gerechtfertigt wäre. Deshalb ist auch bei<br />
der Überbauung angrenzender bzw. nahegelegener Bereiche eine Rücksichtnahme<br />
auf <strong>den</strong> bezeichneten schutzwürdigen Ortsteil im Sinne eines Umgebungsschutzes<br />
nach wie vor geboten (Pt. 2.4.3).<br />
Berg am Irchel: Ein Einwender beantragt, es sei das schutzwürdige Ortsbild von<br />
Berg am Irchel auf <strong>den</strong> Bereich der heutigen Kernzone I <strong>zu</strong> reduzieren.<br />
Beim angesprochenen Bereich handelt es sich um ein Neubaugebiet an einer sehr<br />
exponierten Stelle Eingangs des historischen Dorfkerns. Obwohl grundsätzlich bei<br />
der Überbauung angrenzender bzw. nahegelegener Bereiche eines bestehen<strong>den</strong><br />
schutzwürdigen Ortsbildes auch mit anderen Mitteln des Umgebungsschutzes<br />
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