Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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6. Öffentliche Bauten und Anlagen<br />
Ein Einwender beantragt, die heutigen und allenfalls geplante Standplätze für<br />
Fahrende im Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Gemäss fester Praxis fallen die Fragen, die sich im Zusammenhang mit Standplätzen<br />
für die Fahren<strong>den</strong> ergeben, nicht in die Zuständigkeit des <strong>Kanton</strong>s, sondern<br />
in <strong>den</strong> Aufgabenbereich der Gemeinde. Eine andere Regelung würde einer<br />
gesetzlichen Grundlage bedürfen, die heute auf kantonaler Ebene nicht besteht.<br />
Bei dieser Rechtslage wäre es verfehlt, die Standplätze in <strong>den</strong> kantonalen<br />
Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />
2 Erziehung und Bildung<br />
Stadt <strong>Zürich</strong><br />
Der Stadtrat <strong>Zürich</strong> beantragt, bei der Festlegung betreffend allgemeine<br />
Berufsschule der Stadt <strong>Zürich</strong>, Areal Kronenwiese (Signatur B) im Richtplan-Text<br />
unter Zielvorstellungen eine Ergän<strong>zu</strong>ng an<strong>zu</strong>bringen des Inhalts, dass die Stadt hier<br />
eine Mehrfachnut<strong>zu</strong>ng mit Wohnungsbau anstrebt.<br />
Wohnbauten sind keine öffentlichen Bauten im Sinne von § 26 PBG, jedoch mit<br />
der gewählten Festlegung nicht ausgeschlossen.<br />
Mehrere Einwender beantragen, <strong>den</strong> Standort für ein Seminar in der Probstei in<br />
<strong>Zürich</strong>-Schwamendingen <strong>zu</strong> streichen. In zwei Eingaben wird beantragt, das Gebiet<br />
Probstei dem Landwirtschaftsgebiet statt dem Siedlungsgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen. In je<br />
einer Eingabe wird verlangt, es sei ein Seminartstandort statt in der Probstei im<br />
Gebiet Oerlikon 2011 fest<strong>zu</strong>legen bzw. in der Region Winterthur, allenfalls in der<br />
Region Oberland <strong>zu</strong> suchen, bzw. es sei ausser dem Standort Probstei auch der<br />
Standort Stettbach <strong>zu</strong> streichen.<br />
Ein Standort für ein <strong>zu</strong>sätzliches, in erster Linie für die Regionen Glattal und<br />
Oberland bestimmtes Lehrerbildungsinstitut wird erst nach dem Jahr 2000<br />
benötigt. Der Staat hat sich dafür vor längerer Zeit das Bauland in der Probstei<br />
beschafft. Auf diesen Standort könnte verzichtet wer<strong>den</strong>, wenn das Land in der<br />
Probstei gegen die verkehrsmässig und siedlungsplanerisch günstiger gelegene<br />
Stettbacherwiese in Dübendorf (Eigentum der Stadt <strong>Zürich</strong>) abgetauscht wer<strong>den</strong><br />
könnte. Die Stadt <strong>Zürich</strong> hat <strong>den</strong> Abtausch abgelehnt. Ein weiter von der<br />
Universität entfernter Standort hätte Nachteile, weil es um ein Lehrerbildungsinstitut<br />
höherer Stufe geht; auch bei einer solchen Standortwahl bliebe das<br />
Problem der gegenenfalls nötigen Übernahme des Landes in der Probstei durch die<br />
Stadt <strong>Zürich</strong> ungelöst. Solange nicht gesichert ist, dass der Staat <strong>zu</strong> vertretbaren<br />
Bedingungen eine neues Areal erwerben kann, muss der Seminarstandort Probstei<br />
beibehalten wer<strong>den</strong>. Da das Bauland in der Probstei zweckgebun<strong>den</strong> erworben<br />
wor<strong>den</strong> ist, bleibt es als Naherholungsgebiet unberührt, solange es nicht für diesen<br />
Zweck überbaut wird. Da es sich um ein Erholungsgebiet von städtischer<br />
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