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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.7 Abfall<br />

Von <strong>den</strong> drei Anlagen ist nur diejenige der Firma Sortag in Opfikon von kantonaler<br />

Bedeutung. Diese, in einer mit Dienstleistungsbauten versehenen Industriezone<br />

liegende Anlage, soll verlegt wer<strong>den</strong>. Darüber, ob für die erwähnten Anlagen<br />

in Regensdorf und Weiningen nachgeordnete Richtplanfestlegungen erfolgen sollen,<br />

haben die <strong>zu</strong>ständigen regionalen Planungsträger <strong>zu</strong> befin<strong>den</strong>. Den Anlagebetreibern<br />

bleibt es freigestellt, um solche, als Vorausset<strong>zu</strong>ng für <strong>den</strong> längerfristigen<br />

Weiterbestand dieser Anlagen wohl unerlässlichen Planfestlegungen<br />

nach<strong>zu</strong>suchen.<br />

Affoltern a. A.<br />

Zwei Einwender beantragen, auf die Bauabfallanlage in Affoltern a.A. <strong>zu</strong> verzichten,<br />

da kein Bedarf bestehe, während zwei andere Einwender <strong>den</strong> Standort im<br />

Siedlungsgebiet von Affoltern als flächenmässig ungenügend bezeichnen und deshalb<br />

beantragen, anstelle davon <strong>den</strong> Standort Mülibach in Ottenbach (Materialgewinnungs-<br />

und -ablagerungsgebiet / Grubenbiotop) vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Zum Ganzen, vgl. auch vorstehende Beantwortung <strong>zu</strong> «Standorte allgemein». Die<br />

Eignung des richtplanerisch vorgesehenen Anlagestandortes Affoltern wird in<br />

einer auf Stufe der Sachplanung erfolgten raumplanerischen Gesamtbeurteilung<br />

bejaht. Im Gegensatz <strong>zu</strong>m Standort Ottenbach liegt die geplante Bauabfallanlage<br />

in Affoltern verkehrsmässig günstig (an Bahnlinie, zentrale Lage innerhalb der<br />

Region) und ist von kantonaler Bedeutung. Über eine allfällige Festlegung in<br />

Ottenbach als Standort von regionaler Bedeutung ist im Rahmen der Regionalplanung<br />

<strong>zu</strong> befin<strong>den</strong>, wobei dar<strong>zu</strong>legen sein wird, dass keine Standortalternative<br />

innerhalb der Bauzone besteht und inwieweit der Standort in Affoltern nicht<br />

genügt. Ebenso ist beim Standort Mülibach in Ottenbach auf die Interessen des<br />

Natur- und Landschaftsschutzes hin<strong>zu</strong>weisen (liegt im Inventar der Natur- und<br />

Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung).<br />

Horgen<br />

Mehrere Einwender beantragen, auf die Bauabfallanlage im Vorder Arn in Horgen<br />

<strong>zu</strong> verzichten.<br />

Der vorgesehene Anlagestandort befindet sich in der Industriezone und liegt,<br />

umgeben von Gewerbebauten, unmittelbar an der Nationalstrasse N3; die Distanz<br />

<strong>zu</strong>m Siedlungsgebiet Horgen-Arn beträgt ca. 200m. Eine Unvereinbarkeit mit dem<br />

nahegelegenen Ortsbild von überkommunaler Bedeutung besteht somit nicht. Die<br />

Anlage liegt verkehrstechnisch günstig und kann über die Zufahrt an N3-<br />

Anschluss Wä<strong>den</strong>swil ohne Ortsdurchfahrt erreicht wer<strong>den</strong>. Im auf Stufe<br />

Sachplanung erarbeiteten «Standortkonzept Bauabfälle <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>» wird das<br />

Störpotential der Anlage gesamthaft als gering eingestuft.<br />

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