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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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4.6 Luftverkehr<br />

2 An- und Abflugrouten<br />

Ein Einwender beantragt, die An- und Abflugwege des Flughafens Kloten aus dem<br />

Verkehrsplan <strong>zu</strong> entfernen.<br />

Gemäss § 24 lit. d PBG hat der Verkehrsplan Aufschluss <strong>zu</strong> geben über <strong>den</strong><br />

Luftverkehr samt Luftstrassen im Nahbereich.<br />

Ein Einwender beantragt, es sei die deutschschweizerische Verwaltungsvereinbarung<br />

über An- und Abflüge über deutsches Gebiet vom 17.9.84 ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung ist ein Problem und als solches erkannt.<br />

Sie ist jedoch nicht Gegenstand des Richtplans, sondern von Neuverhandlungen<br />

zwischen der Eidgenossenschaft und der BRD .<br />

3 Militärische Anlagen<br />

Ein Einwender beantragt, es seien weitere Ausführungen <strong>zu</strong>m nordöstlich an das<br />

Flughafengebiet angrenzen<strong>den</strong> Perimeter mit der Bezeichnung «übriges Gebiet» <strong>zu</strong><br />

machen.<br />

Es handelt sich um militärische Anlagen des Bundes. Diese sind nicht Gegenstand<br />

des kant. Richtplans.<br />

Mehrere Einwender beantragen, <strong>den</strong> Flugplatz Dübendorf in <strong>den</strong> kantonalen Richtplan<br />

auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Militärische Anlagen des Bundes sind nicht Gegenstand des kantonalen Richtplanes.<br />

4 Gebietsbezeichnungen<br />

Zwei Einwender beantragen, in der Karten <strong>zu</strong>m Verkehrsrichtplan das «Flughafengebiet»<br />

im Gebiet “Rächtenwiesen / Biemenzälten” auf die gemäss Bundesgerichtsentscheid<br />

vom 29. Dezember 1992 als «Flughafenareal» ausgeschie<strong>den</strong>e Fläche <strong>zu</strong><br />

reduzieren.<br />

Beim Bundesgerichtsentscheid ging es um eine zonenrechtliche Festlegung. Der<br />

kant. Richtplan und der Zonenplan müssen nicht parzellengenau übereinstimmen.<br />

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