Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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3.5 Naturschutz<br />
Volketswil: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Volketswil im Gebiet<br />
Eichacher-Müsnest-Gries (Bakisa) ein Gruben- und Ruderalbiotop fest<strong>zu</strong>legen.<br />
Das Gebiet erfüllt die in Pt. 3.5.2.2 aufgeführten Anforderungen an die Bezeichnung<br />
als kantonal bedeutsames Gruben- und Ruderalbiotop nicht.<br />
Winterthur und Umgebung: keine Anträge<br />
Weinland: keine Anträge<br />
Furttal: keine Anträge<br />
Unterland:<br />
Glattfel<strong>den</strong>: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Glattfel<strong>den</strong> im Gebiet<br />
für Materialgewinnung Chrützstrass die Schaffung eines Gruben- und Ruderalbiotops<br />
vor<strong>zu</strong>sehen.<br />
Die im Richtplan enthaltene Signatur «Gruben- und Ruderalbiotop» bezieht sich<br />
auf das gesamte Kiesgrubengebiet. Das konkrete Ausmass der Wiederauffüllungen<br />
ist im Rahmen der Kiesgruben-Gestaltungspläne bzw. mit Schutzverordnungen <strong>zu</strong><br />
regeln. Der Antrag ist deshalb sinngemäss bereits erfüllt.<br />
Oberland:<br />
Bauma: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Bauma das Objekt Nr. 4<br />
(Dillhus) gemäss kantonalem Inventar als Gruben- und Ruderalbiotiop <strong>zu</strong> streichen.<br />
Die Kiesgrube Dillhus ist aufgrund des Vorkommens grösserer Populationen von<br />
seltenen Amphibienarten wie Kreuzkröte, Geburtshelferkröte und Fa<strong>den</strong>molch im<br />
Entwurf der Amphibienbiotope von nationaler Bedeutung enthalten. Nach der<br />
Rekultivierung der Kiesgrube am Burgberg kommt ihr als letztem Grubenbiotop<br />
in der Gemeinde Bauma noch <strong>zu</strong>sätzliche Bedeutung <strong>zu</strong>.<br />
Uster: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Uster im Gebiet für<br />
Materialgewinnung Sig/Wermatswil die Schaffung eines Gruben- und Ruderalbiotops<br />
vor<strong>zu</strong>sehen.<br />
Im kantonalen Richtplan wer<strong>den</strong> Gruben- und Ruderalbiotope ausgeschie<strong>den</strong> für<br />
Gebiete, welche im Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung,<br />
in einem Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung oder in einem Vorranggebiet<br />
für Grubenbiotope gemäss Pt. 3.5.1, Abb. 5 liegen. Der für die Materialgewinnung<br />
vorgesehene Standort in Sig/Wermatswil erfüllt keines dieser Kriterien.<br />
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