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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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3.5 Naturschutz<br />

Volketswil: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Volketswil im Gebiet<br />

Eichacher-Müsnest-Gries (Bakisa) ein Gruben- und Ruderalbiotop fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Das Gebiet erfüllt die in Pt. 3.5.2.2 aufgeführten Anforderungen an die Bezeichnung<br />

als kantonal bedeutsames Gruben- und Ruderalbiotop nicht.<br />

Winterthur und Umgebung: keine Anträge<br />

Weinland: keine Anträge<br />

Furttal: keine Anträge<br />

Unterland:<br />

Glattfel<strong>den</strong>: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Glattfel<strong>den</strong> im Gebiet<br />

für Materialgewinnung Chrützstrass die Schaffung eines Gruben- und Ruderalbiotops<br />

vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Die im Richtplan enthaltene Signatur «Gruben- und Ruderalbiotop» bezieht sich<br />

auf das gesamte Kiesgrubengebiet. Das konkrete Ausmass der Wiederauffüllungen<br />

ist im Rahmen der Kiesgruben-Gestaltungspläne bzw. mit Schutzverordnungen <strong>zu</strong><br />

regeln. Der Antrag ist deshalb sinngemäss bereits erfüllt.<br />

Oberland:<br />

Bauma: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Bauma das Objekt Nr. 4<br />

(Dillhus) gemäss kantonalem Inventar als Gruben- und Ruderalbiotiop <strong>zu</strong> streichen.<br />

Die Kiesgrube Dillhus ist aufgrund des Vorkommens grösserer Populationen von<br />

seltenen Amphibienarten wie Kreuzkröte, Geburtshelferkröte und Fa<strong>den</strong>molch im<br />

Entwurf der Amphibienbiotope von nationaler Bedeutung enthalten. Nach der<br />

Rekultivierung der Kiesgrube am Burgberg kommt ihr als letztem Grubenbiotop<br />

in der Gemeinde Bauma noch <strong>zu</strong>sätzliche Bedeutung <strong>zu</strong>.<br />

Uster: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Uster im Gebiet für<br />

Materialgewinnung Sig/Wermatswil die Schaffung eines Gruben- und Ruderalbiotops<br />

vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Im kantonalen Richtplan wer<strong>den</strong> Gruben- und Ruderalbiotope ausgeschie<strong>den</strong> für<br />

Gebiete, welche im Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung,<br />

in einem Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung oder in einem Vorranggebiet<br />

für Grubenbiotope gemäss Pt. 3.5.1, Abb. 5 liegen. Der für die Materialgewinnung<br />

vorgesehene Standort in Sig/Wermatswil erfüllt keines dieser Kriterien.<br />

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