Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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4.3 Öffentlicher Personenverkehr<br />
Ausbau auf Doppelspur zwischen Uster und Aathal. Dieser ist als weitere Etappe<br />
bei der Erweiterung der Glattallinie vorgesehen. Es liegt jedoch noch keine konkrete<br />
Planung vor, da diese von der effektiven Nachfrageentwicklung abhängt, welche<br />
<strong>zu</strong>m heutigen Zeitpunkt noch nicht bestimmbar ist.<br />
Oberland: S-Bahnstrecke der S 5 Wetzikon - Rapperswil<br />
Mehrere Einwender beantragen, auf <strong>den</strong> Doppelspurausbau der SBB-Strecke<br />
Wetzikon-Rapperswil <strong>zu</strong> verzichten.<br />
Die Richtplaneinträge betreffend <strong>den</strong> Ausbau des Schienenverkehrsnetzes im<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> entsprechen <strong>den</strong> Grundsätzen des <strong>Kanton</strong>srates über die mittelund<br />
langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr<br />
vom 10. Mai 1993. Darin wird unter anderem festgehalten, dass Vorsorge<br />
<strong>zu</strong> treffen sei, damit die Schieneninfrastruktur entsprechend der Siedlungs- und<br />
Nachfrageentwicklung zeit- und bedarfsgerecht ausgebaut wer<strong>den</strong> kann. Die richtplanerische<br />
Festlegung bedeutet somit noch keinen Entscheid <strong>zu</strong>r Realisierung. In<br />
einer allfälligen späteren Projektierungsphase muss <strong>den</strong> Auswirkungen auf die<br />
Umwelt im einzelnen durch Optimierungsmassnahmen Rechnung getragen wer<strong>den</strong><br />
und das Projekt muss im Rahmen der einschlägigen Bewilligunsverfahren<br />
umweltrechtlich beurteilt wer<strong>den</strong>.<br />
Oberland: Strecke Rüti - Uznach<br />
Mehrere Einwender beantragen, eine Verbindungs-Bahnlinie von Rüti ZH nach<br />
Uznach SG in <strong>den</strong> Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen, um die öV-Erschliessung des östlichen<br />
<strong>Kanton</strong>steils Richtung Glarner- bzw. Bündnerland <strong>zu</strong> verbessern.<br />
Das Verkehrspotential ist nicht so gross, dass sich eine direkte Eisenbahnlinie<br />
rechtfertigen würde.<br />
Oberland: S 26, Tösstal<br />
Zwei Einwender beantragen, <strong>den</strong> ÖV im Tösstal dem motorisierten Individualverkehr<br />
vor<strong>zu</strong>ziehen und das SBB-Angebot aus<strong>zu</strong>bauen. Allerdings bezweifeln sie,<br />
dass da<strong>zu</strong> ein Ausbau auf Doppelspur nötig ist.<br />
Die Eintragung in <strong>den</strong> Richtplan stellt langfristig einen bedarfsgerechten Ausbau<br />
des S-Bahn-Angebotes sicher. Da sich mit Bahn 2000 die Rahmenbedingungen in<br />
Winterthur, aber auch in anderen Knoten wie Rapperswil usw. für die Tösstallinie<br />
erheblich ändern können, kann über die genaue Lagen von Doppelspuren, welche<br />
für Zugskreu<strong>zu</strong>ngen notwendig wür<strong>den</strong>, nichts ausgesagt wer<strong>den</strong>. Die Festlegung<br />
von Angebotsstandards ist nicht Sache der Richtplanung; die Angebotsstandards<br />
des öffentlichen Verkehrs sind in der Angebotsverordnung vom 14. Dezember<br />
1988 festgehalten.<br />
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