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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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3.5 Naturschutz<br />

Fischenthal: Mehrere Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Fischenthal das<br />

Naturschutzgebiet auf dem Hörnli <strong>zu</strong> überprüfen und es sei das Naturschutzgebiet<br />

a) auf die dem Naturschutz <strong>zu</strong>stehende Fläche <strong>zu</strong> reduzieren, b) die Fläche südlich<br />

von Hörnli-Kulm <strong>zu</strong> streichen, c) das Erholungsgebiet mindestens auf die heute im<br />

Gesamtplan ausgeschie<strong>den</strong>e Fläche aus<strong>zu</strong>dehnen.<br />

Das Hörnli liegt sowohl innerhalb des Landschafts-Förderungsgebiets (Pt. 3.7) als<br />

auch im Schwerpunktgebiet für Magerwiesen (vgl. Pt. 3.5.1, Abb. 5). Aufgrund der<br />

reichen geomorphologischen Gliederung und einer ehemals extensiven Nut<strong>zu</strong>ng<br />

als Mähwiese und Weide hat sich eine äusserst grosse Standort- und Artenvielfalt<br />

entwickelt, die heute durch die intensivere Bewirtschaftung stark gefährdet ist. Die<br />

Kartierung des gesamten Objekts hat eine enge Verzahnung von artenreichen<br />

mageren Wiesen und Wei<strong>den</strong> mit artenärmeren Flächen aufgezeigt.<br />

Die grossflächige Ausscheidung des Naturschutzgebiets im Richtplan trägt der speziellen<br />

Verantwortung des Arten- und Biotopschutzes innerhalb dieses<br />

Schwerpunktgebiets Rechnung. Die genaue Abgren<strong>zu</strong>ng der schutzwürdigen<br />

Flächen sowie ihre künftige Nut<strong>zu</strong>ng sind nicht auf der Stufe des Richtplans fest<strong>zu</strong>legen,<br />

sondern <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt über einen speziellen Pflegeplan<br />

oder eine Schutzverordnung. Der Richtplaneintrag ist deshalb unverändert bei<strong>zu</strong>behalten.<br />

Das Schutzgebiet ist auch für Erholungssuchende attraktiv. Eine Ausdehnung des<br />

Erholungsgebiets mit der damit einhergehen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ng als Picknick- und<br />

Spielplatz würde <strong>den</strong> Naturwert des Schutzgebiets beeinträchtigen. Da das bestehende<br />

Erholungsgebiet für die Gewährung der Erholungsfunktion genügt, ist von<br />

einer Ausdehnung ab<strong>zu</strong>sehen.<br />

Pfäffikon: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Pfäffikon das<br />

Naturschutzgebiet beim Autobahn<strong>zu</strong>bringer Uster auf die heutige Ausdehnung<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>versetzen.<br />

Die Naturschutzgebiete wer<strong>den</strong> im Richtplan mit einer gewissen Unschärfe dargestellt.<br />

Die parzellenscharfe Abgren<strong>zu</strong>ng sowie die Festlegung von ausreichen<strong>den</strong><br />

Pufferzonen erfolgt im Rahmen grundeigentümerverbindlicher Massnahmen<br />

(Schutzverordnung, Vertrag). Das Maggiried (=Torfried) ist im Bundesinventar<br />

der Hoch- und Übergangsmoore als von nationaler Bedeutung aufgeführt; die<br />

Schutzgebietsabgren<strong>zu</strong>ng aus dem Jahre 1943 deckt sich nicht mit der für <strong>den</strong><br />

Schutz des Gebietes notwendigen Grenzziehung. Die Linienführung der geplanten<br />

Westtangente wurde bei der Abgren<strong>zu</strong>ng der Hochmoorlandschaft berücksichtigt.<br />

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