Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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3.5 Naturschutz<br />
Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Uster das Naturschutzgebiet<br />
Glatten / Werrikerriet in östlicher Richtung <strong>zu</strong> erweitern bzw. es sei eine<br />
genügend grosse Pufferzone aus<strong>zu</strong>schei<strong>den</strong>.<br />
Östlich an das Gebiet Glatten / Werrikerriet schliesst eine rechtskräftige Industriezone<br />
an. Immerhin konnte beim Erlass der Schutzverordnung (BDV 785 vom 10.<br />
Juni 1993) das Schutzgebiet auf dem Grundstück der Stadt Uster in die Bauzone<br />
hinein ausgedehnt wer<strong>den</strong>. Diese Situation lässt sich verantworten, weil im<br />
Rahmen des laufen<strong>den</strong> Quartierplanverfahrens im Gebiet Looren eine relativ breite<br />
Pufferzone zwischen Ried und Überbauung ausgeschie<strong>den</strong> wird. Unter dieser<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng können die bei<strong>den</strong> Anträge abgewiesen wer<strong>den</strong>, weil <strong>den</strong> Naturschutzanliegen<br />
in diesem Gebiet insgesamt angemessen Rechnung getragen wer<strong>den</strong><br />
kann.<br />
Uster: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Uster das Gebiet zwischen<br />
Niederuster und dem Greifensee (Umgebungsschutzzone IIA gemäss SchutzVO<br />
Greifensee) nicht als Naturschutzgebiet, sondern als Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><br />
bezeichnen.<br />
Das Gebiet liegt sowohl innerhalb der alten als auch der neuen Greifensee-<br />
Schutzverordnung. Eine allfällige Erweiterung der Kläranlage bedarf einer entsprechen<strong>den</strong><br />
Ausnahmebewilligung, welche bei Einhaltung der Bedingungen voraussichtlich<br />
durch die Baudirektion erteilt wer<strong>den</strong> kann. Die Regelung erfolgt aber<br />
nicht auf der Richtplanstufe, sondern gestützt auf die Schutzverordnung, welcher<br />
die Stadt Uster selbst <strong>zu</strong>gestimmt hat.<br />
Uster: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Uster das Gebiet<br />
Brunnacherriet dem Landwirtschaftsgebiet und nicht dem Naturschutzgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />
Die betreffende Rietwiese wurde am 10. Juni 1993 von der Baudirektion unter<br />
Schutz gestellt. Die Schutzwürdigkeit ist ausgewiesen, v.a. durch das Vorkommen<br />
verschie<strong>den</strong>er seltener und geschützter Pflanzenarten und von zwei Schmetterlingsarten<br />
der «roten Liste».<br />
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