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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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3.5 Naturschutz<br />

Uster: Zwei Einwender beantragen, es sei in der Gemeinde Uster das Naturschutzgebiet<br />

Glatten / Werrikerriet in östlicher Richtung <strong>zu</strong> erweitern bzw. es sei eine<br />

genügend grosse Pufferzone aus<strong>zu</strong>schei<strong>den</strong>.<br />

Östlich an das Gebiet Glatten / Werrikerriet schliesst eine rechtskräftige Industriezone<br />

an. Immerhin konnte beim Erlass der Schutzverordnung (BDV 785 vom 10.<br />

Juni 1993) das Schutzgebiet auf dem Grundstück der Stadt Uster in die Bauzone<br />

hinein ausgedehnt wer<strong>den</strong>. Diese Situation lässt sich verantworten, weil im<br />

Rahmen des laufen<strong>den</strong> Quartierplanverfahrens im Gebiet Looren eine relativ breite<br />

Pufferzone zwischen Ried und Überbauung ausgeschie<strong>den</strong> wird. Unter dieser<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng können die bei<strong>den</strong> Anträge abgewiesen wer<strong>den</strong>, weil <strong>den</strong> Naturschutzanliegen<br />

in diesem Gebiet insgesamt angemessen Rechnung getragen wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

Uster: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Uster das Gebiet zwischen<br />

Niederuster und dem Greifensee (Umgebungsschutzzone IIA gemäss SchutzVO<br />

Greifensee) nicht als Naturschutzgebiet, sondern als Landwirtschaftsgebiet <strong>zu</strong><br />

bezeichnen.<br />

Das Gebiet liegt sowohl innerhalb der alten als auch der neuen Greifensee-<br />

Schutzverordnung. Eine allfällige Erweiterung der Kläranlage bedarf einer entsprechen<strong>den</strong><br />

Ausnahmebewilligung, welche bei Einhaltung der Bedingungen voraussichtlich<br />

durch die Baudirektion erteilt wer<strong>den</strong> kann. Die Regelung erfolgt aber<br />

nicht auf der Richtplanstufe, sondern gestützt auf die Schutzverordnung, welcher<br />

die Stadt Uster selbst <strong>zu</strong>gestimmt hat.<br />

Uster: Ein Einwender beantragt, es sei in der Gemeinde Uster das Gebiet<br />

Brunnacherriet dem Landwirtschaftsgebiet und nicht dem Naturschutzgebiet <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisen.<br />

Die betreffende Rietwiese wurde am 10. Juni 1993 von der Baudirektion unter<br />

Schutz gestellt. Die Schutzwürdigkeit ist ausgewiesen, v.a. durch das Vorkommen<br />

verschie<strong>den</strong>er seltener und geschützter Pflanzenarten und von zwei Schmetterlingsarten<br />

der «roten Liste».<br />

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