Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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Oberland:<br />
4.2 Privater Verkehr<br />
Umfahrung Grüt: Ein Einwender beantragt, es sei eine Umfahrung von Grüt in <strong>den</strong><br />
Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen und diese vor der Eröffnung des Autobahnteilstückes Ober-<br />
Uster-Betzholz <strong>zu</strong> realisieren.<br />
Die bestehende Staatsstrasse Wetzikon - Grüt - Gossau ist im regionalen Richtplan<br />
enthalten. Das Festlegen einer Umfahrung von Grüt ist somit Gegenstand der<br />
Regionalplanung Oberland.<br />
Pfäffikon: Ein Einwender beantragt, fest<strong>zu</strong>stellen, dass die Obermattstrasse in Pfäffikon<br />
im Eigentum der Gemeinde steht und heute lediglich in ihrer Funktion als<br />
Teilersatz für die nicht mehr voll benützbare Seestrasse als Staatsstrasse dient.<br />
Die sich aus der Aufklassierung der Obermattstrasse ergeben<strong>den</strong> finanziellen<br />
Konsequenzen sind nicht Gegenstand der Richtplanung.<br />
Uster: Zwei Einwender beantragen, eine Umfahrung von Uster als Zufahrt <strong>zu</strong>r<br />
Oberlandstrasse (Autobahn) <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
Die Baulinien, welche eine südöstliche Umfahrung von Uster ermöglicht hätten,<br />
wur<strong>den</strong> aufgehoben, womit diese Variante nicht mehr <strong>zu</strong>r Diskussion steht.<br />
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