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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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Oberland:<br />

4.2 Privater Verkehr<br />

Umfahrung Grüt: Ein Einwender beantragt, es sei eine Umfahrung von Grüt in <strong>den</strong><br />

Richtplan auf<strong>zu</strong>nehmen und diese vor der Eröffnung des Autobahnteilstückes Ober-<br />

Uster-Betzholz <strong>zu</strong> realisieren.<br />

Die bestehende Staatsstrasse Wetzikon - Grüt - Gossau ist im regionalen Richtplan<br />

enthalten. Das Festlegen einer Umfahrung von Grüt ist somit Gegenstand der<br />

Regionalplanung Oberland.<br />

Pfäffikon: Ein Einwender beantragt, fest<strong>zu</strong>stellen, dass die Obermattstrasse in Pfäffikon<br />

im Eigentum der Gemeinde steht und heute lediglich in ihrer Funktion als<br />

Teilersatz für die nicht mehr voll benützbare Seestrasse als Staatsstrasse dient.<br />

Die sich aus der Aufklassierung der Obermattstrasse ergeben<strong>den</strong> finanziellen<br />

Konsequenzen sind nicht Gegenstand der Richtplanung.<br />

Uster: Zwei Einwender beantragen, eine Umfahrung von Uster als Zufahrt <strong>zu</strong>r<br />

Oberlandstrasse (Autobahn) <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

Die Baulinien, welche eine südöstliche Umfahrung von Uster ermöglicht hätten,<br />

wur<strong>den</strong> aufgehoben, womit diese Variante nicht mehr <strong>zu</strong>r Diskussion steht.<br />

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