Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich
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5.7 Abfall<br />
2 Sonderabfälle<br />
Urdorf<br />
Mehrere Einwender beantragen, auf die Richtplanfestlegung für die Sonderabfallbehandlungsanlage<br />
(SOBU) Urdorf <strong>zu</strong> verzichten bzw. im Richtplan-Text fest<strong>zu</strong>halten,<br />
dass das Anlieferungsgebiet der Anlage auf wenige umliegende <strong>Kanton</strong>e<br />
beschränkt wird.<br />
Es wer<strong>den</strong> keine neuen Argumente vorgebracht, die nicht bereits Gegenstand des<br />
Einwendungsverfahrens <strong>zu</strong> der mit <strong>Kanton</strong>sratsbeschluss vom 14. September 1992<br />
erfolgten Richtplanfestset<strong>zu</strong>ng für die SOBU waren und welche auch da<strong>zu</strong>mal<br />
keine Berücksichtigung fan<strong>den</strong>. Die seinerzeitigen, im Antrag der kantonsrätlichen<br />
Raumplanungskommission vom 26. Juni 1992 (Vorlage 3115b) vorgebrachten<br />
Gründe <strong>zu</strong>r Ablehnung waren:<br />
Bedarfsnachweis: Die Sonderabfallsammelstelle in Urdorf hat gemäss kantonalem<br />
Konzept eine Doppelfunktion als kantonale Sonderabfallsammelstelle für Kleinund<br />
Kleinstmengen aus <strong>den</strong> Kehrichtregionen Affoltern und Dietikon und als<br />
Sammel-, Sortier- und Behandlungsanlage für Sonderabfälle (SOBU) mit überregionaler<br />
Bedeutung für das gesamte <strong>Kanton</strong>sgebiet, elf weitere <strong>Kanton</strong>e und das<br />
Fürstentum Liechtenstein. Die oben erwähnten <strong>Kanton</strong>e und das Fürstentum<br />
Liechtenstein haben sich anteilmässig an <strong>den</strong> Projektierungskosten von 2,2 Mio.<br />
Franken beteiligt. Das Vorprojekt und ein erster Umweltverträglichkeitsbericht<br />
wur<strong>den</strong> erstellt. Aufgrund dieser Unterlagen wurde von der Gemeinde Urdorf ein<br />
baurechtlicher Vorentscheid gefällt und eine Baubewilligung für die SOBU in<br />
Aussicht gestellt. Der endgültige Entscheid über Trägerschaftsform, Finanzierung<br />
und Grösse der Anlage kann erst gefällt wer<strong>den</strong>, nachdem die Frage einer allfälligen<br />
Beteiligung durch die Privatwirtschaft geklärt ist. Sollte sich die Privatwirtschaft<br />
für eigene Entsorgungslösungen ohne Beanspruchung der SOBU entschliessen,<br />
so würde die heute auch für die Behandlung von Sonderabfällen konzipierte<br />
Anlage analog <strong>zu</strong> anderen kantonalen Sonderabfallsammelstellen ausschliesslich<br />
<strong>zu</strong>r Annahme von Klein- und Kleinstmengen von Sonderabfällen aus Haushalt und<br />
dem Kleingewerbe aus dem Limmttal und dem Knonaueramt projektiert und<br />
gebaut. Die endgültige Trägerschaftsform und allenfalls damit <strong>zu</strong>sammenhängende<br />
Projektanpassungen haben keinen Einfluss auf die Festset<strong>zu</strong>ng im kantonalen<br />
Richtplan.<br />
Umweltverträglichkeit: Die SOBU ist eine Sonderabfallbehandlungsanlage, bei<br />
der aufgrund der Anlagekapazität ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) integraler<br />
Bestandteil des Baugesuches ist. Sollte eine Prüfung des UVB eine un<strong>zu</strong>mutbare<br />
Belastung oder Gefährdung der Umwelt durch das Bauprojekt ergeben,<br />
so müsste auf dessen Realisierung verzichtet wer<strong>den</strong>. Gestützt auf <strong>den</strong> ersten Umweltverträglichkeitsbericht<br />
und auf dessen Beurteilung durch ein von der Gemeinde<br />
Urdorf beauftragtes Büro ist jedoch nicht an<strong>zu</strong>nehmen, dass die in Urdorf<br />
geplante Anlage infolge <strong>zu</strong> hoher Umweltbelastung nicht realisiert wer<strong>den</strong> kann.<br />
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