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Bericht zu den Nichtberücksichtigen Einwendungen ... - Kanton Zürich

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5.7 Abfall<br />

2 Sonderabfälle<br />

Urdorf<br />

Mehrere Einwender beantragen, auf die Richtplanfestlegung für die Sonderabfallbehandlungsanlage<br />

(SOBU) Urdorf <strong>zu</strong> verzichten bzw. im Richtplan-Text fest<strong>zu</strong>halten,<br />

dass das Anlieferungsgebiet der Anlage auf wenige umliegende <strong>Kanton</strong>e<br />

beschränkt wird.<br />

Es wer<strong>den</strong> keine neuen Argumente vorgebracht, die nicht bereits Gegenstand des<br />

Einwendungsverfahrens <strong>zu</strong> der mit <strong>Kanton</strong>sratsbeschluss vom 14. September 1992<br />

erfolgten Richtplanfestset<strong>zu</strong>ng für die SOBU waren und welche auch da<strong>zu</strong>mal<br />

keine Berücksichtigung fan<strong>den</strong>. Die seinerzeitigen, im Antrag der kantonsrätlichen<br />

Raumplanungskommission vom 26. Juni 1992 (Vorlage 3115b) vorgebrachten<br />

Gründe <strong>zu</strong>r Ablehnung waren:<br />

Bedarfsnachweis: Die Sonderabfallsammelstelle in Urdorf hat gemäss kantonalem<br />

Konzept eine Doppelfunktion als kantonale Sonderabfallsammelstelle für Kleinund<br />

Kleinstmengen aus <strong>den</strong> Kehrichtregionen Affoltern und Dietikon und als<br />

Sammel-, Sortier- und Behandlungsanlage für Sonderabfälle (SOBU) mit überregionaler<br />

Bedeutung für das gesamte <strong>Kanton</strong>sgebiet, elf weitere <strong>Kanton</strong>e und das<br />

Fürstentum Liechtenstein. Die oben erwähnten <strong>Kanton</strong>e und das Fürstentum<br />

Liechtenstein haben sich anteilmässig an <strong>den</strong> Projektierungskosten von 2,2 Mio.<br />

Franken beteiligt. Das Vorprojekt und ein erster Umweltverträglichkeitsbericht<br />

wur<strong>den</strong> erstellt. Aufgrund dieser Unterlagen wurde von der Gemeinde Urdorf ein<br />

baurechtlicher Vorentscheid gefällt und eine Baubewilligung für die SOBU in<br />

Aussicht gestellt. Der endgültige Entscheid über Trägerschaftsform, Finanzierung<br />

und Grösse der Anlage kann erst gefällt wer<strong>den</strong>, nachdem die Frage einer allfälligen<br />

Beteiligung durch die Privatwirtschaft geklärt ist. Sollte sich die Privatwirtschaft<br />

für eigene Entsorgungslösungen ohne Beanspruchung der SOBU entschliessen,<br />

so würde die heute auch für die Behandlung von Sonderabfällen konzipierte<br />

Anlage analog <strong>zu</strong> anderen kantonalen Sonderabfallsammelstellen ausschliesslich<br />

<strong>zu</strong>r Annahme von Klein- und Kleinstmengen von Sonderabfällen aus Haushalt und<br />

dem Kleingewerbe aus dem Limmttal und dem Knonaueramt projektiert und<br />

gebaut. Die endgültige Trägerschaftsform und allenfalls damit <strong>zu</strong>sammenhängende<br />

Projektanpassungen haben keinen Einfluss auf die Festset<strong>zu</strong>ng im kantonalen<br />

Richtplan.<br />

Umweltverträglichkeit: Die SOBU ist eine Sonderabfallbehandlungsanlage, bei<br />

der aufgrund der Anlagekapazität ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) integraler<br />

Bestandteil des Baugesuches ist. Sollte eine Prüfung des UVB eine un<strong>zu</strong>mutbare<br />

Belastung oder Gefährdung der Umwelt durch das Bauprojekt ergeben,<br />

so müsste auf dessen Realisierung verzichtet wer<strong>den</strong>. Gestützt auf <strong>den</strong> ersten Umweltverträglichkeitsbericht<br />

und auf dessen Beurteilung durch ein von der Gemeinde<br />

Urdorf beauftragtes Büro ist jedoch nicht an<strong>zu</strong>nehmen, dass die in Urdorf<br />

geplante Anlage infolge <strong>zu</strong> hoher Umweltbelastung nicht realisiert wer<strong>den</strong> kann.<br />

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